v.kellenbach@...:“Sobald Sie volljährig und somit voll geschäftsfähig i. Sinne des Gesetzes sind. Erfhrungsgemäß gibt ”Mehr“Sobald Sie volljährig und somit voll geschäftsfähig i. Sinne des Gesetzes sind. Erfhrungsgemäß gibt es aber immer öfter nach früher erfolgter Sterilisation Männer, die in einer späteren neuen PArtnerschaft zur Refertilisation kommen(Wiederfruchtbarkeitsherstellung), dies gelingt oft nicht, ist viel teuer als die Sterilisation und wird durch die Kr.-Kassen nicht bezahlt. Daher sollteen Sie sich durch einen Urologen/ Andrologen sehr genau vorher beraten lassen.”Weniger