seepferdchen1:“Ein Schwangerschaftsabbruch ist rechtswiedrig, aber straffrei. Wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt ”Mehr“Ein Schwangerschaftsabbruch ist rechtswiedrig, aber straffrei. Wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind, kann man einen SA verlangen. Man benötigt dazu: -eine Beratung von zB Pro Familia -die Bescheinigung einer anerkannten Beratungsstelle. -Der Eingriff muss innerhalb von 12 Wochen nach der Empfängnis stattfinden. -Zwischen Beratung und Schwangerschaftsabbruch müssen mindestens drei -Die Kosten des Eingriffs tragen Sie in der Regel selbst. ”Weniger