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hase45: “Hallo, also ich weiß ehrlich gesagt nichts davon, dass es was mit dem alter zu tun hat. mit 21 ist m” Mehr “Hallo, also ich weiß ehrlich gesagt nichts davon, dass es was mit dem alter zu tun hat. mit 21 ist man genauso volljährig wie mit 22. ich versuchs mal zu erklären. man unterscheidet zwischen 2 arten der abtreibung. einmal aus medizinischer oder kriminologischer sicht, dazu zählen vergewaltigung, gefährdung des eigenen lebens durch die schwangerschaft,....
die weitaus häufigere zahl an schwangerschaftsabbrüchen geschieht nach der beratungsregel. dadurch ist die abtreibung zwar rechtswiedrig, aber straffrei. folgende bediengungen müssen erfüllt sein:
-man muss sich beraten lassen (Schwangerenkonfliktberatung, §219 StGB, z.B. bei Pro Familia).
-man braucht die Bescheinigung einer anerkannten Beratungsstelle.
-Der Eingriff muss innerhalb von 12 Wochen nach der Empfängnis stattfinden.
-Zwischen Beratung und Schwangerschaftsabbruch müssen mindestens drei Tage liegen (frühestens also am 4. Tag).
Den Eingriff muß man selber bezahlen.
Der Frauenarzt und profamilie können Empfehlungen geben, wo man die Abtreibung machen kann (krankenhaus, praxis, tagesklinik), diese brauchen eine Überweisung vom Frauenarzt. ich hoffe, das hilft weiter. grüße”
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