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dr-kastl: “Hallo,
mit einer kurzen Antwort werde ich Ihrer Gesamtsituation sicher nicht gerecht.
Ich erlaube mi”
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“Hallo,
mit einer kurzen Antwort werde ich Ihrer Gesamtsituation sicher nicht gerecht.
Ich erlaube mir daher, zunächst den Punkt der Kostenübernahme durch eine Krankenkasse aufzugreifen. Die Voraussetzung, dass die Behandlungskosten übernommen werden, ist eine "medizinische", also gesundheitsbedingte Indikation. Wie Sie selbst korrekt anmerken ist diese bei Schlupfliedern in allererster Linie die Gesichtsfeldeinschränkung. Daneben ist aber durchaus auch eine psychische Beeinträchtigung vorstellbar. Falls dieser Zusammenhang von Ihrem Therapeuten festgestellt wird (Attest!), wäre folgendes Vorgehen denkbar. Sie wenden sich an einen Operateur Ihres Vertrauens. Dieser erstellt einen Kostenvoranschlag und legt idealerweise die Fotodokumentation des ist-Zustandes bei. Dann reichen Sie alles bei der Krankenkasse mit der Bitte um Zusage der Kostenübernahme ein. Die Unterlagen werden üblicherweise durch den medizinischen Dienst der Kasse geprüft, das Ergebnis wird Ihnen mitgeteilt. Dann kann es losgehen.

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