drsteeb:“Eine Gipskontrolle muß nicht in jedem Fall eine Röntgenkontrolle beinhalten. Eine Röntgenkontrolle w”Mehr“Eine Gipskontrolle muß nicht in jedem Fall eine Röntgenkontrolle beinhalten. Eine Röntgenkontrolle wird durchgeführt zur Überprüfung der Stellung der Frakturenden und zur Kontrolle der Konsolodierung dh. knöchernem Verheilen der Fraktur. Zweiter nicht korrekter Punkt ist der Ausdruck "ruhiggestellter Körperabschnitt"! Aus Strahlenschutzgründen sollte die Röngtenkontrolle nur den relevanten Frakturbereich umfassen dh. bei einer OSG-Fraktur das OSG incl. dist Unterschenkel aber nicht den ganzen Unterschenkel incl. Fuß! Dr. Steeb”Weniger