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TRadebold: “Hallo begeri,

ob und wie weit Sie arbeitsfähig sind, hängt von Ihrem Beruf ab-hier gibt es sehr unt”
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“Hallo begeri,

ob und wie weit Sie arbeitsfähig sind, hängt von Ihrem Beruf ab-hier gibt es sehr unterschiedliche Ansprüche-wenn ein Dachdecker beispielsweise abgestürzt ist und danach Höhenangst hat, ist er wahrscheinlich in seinem Beruf nicht mehr arbeitsfähig, während ich damit noch arbeitsfähig wäre.

Der Kostenträger Ihrer Behandlung (bei Arbeitsunfällen die BG oder Unfallkasse) berücksichtigt zunächst in der Begutachtung jedoch nur die Minderung der Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Falls noch nicht erfolgt, sollte Ihr behandelnder Durchgangsarzt über die BG ein 1. Rentengutachten veranlassen, ggf. mit Neurologischer u. HNO-ärztlicher Zusatzbegutachtung.

Ebenso kann von der BG veranlasst werden, dass Sie in einer entsprechenden Einrichtung (z.B. Hachmühlen) an einer Art Probearbeitsplatz getestet werden, welche Tätigkeiten Sie noch ausüben können-Reden Sie im Zweifelsfall mal mit dem Sachbearbeiter der BG.

Ich wünsche Ihnen trotz dieser schrecklichen Vorgeschichte ein gutes und besinnliches Weihnachtsfest sowie ein besseres Jahr 2015. Es klingt so, als wäre viel Luft nach oben...

Viele Grüsse aus der orthopädischen Klinik Hessisch Lichtenau,
Ihr Tobias Radebold”
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