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seemoewe: “Da ich unter einer Betäubungsmittelallergie leide, d.h. man darf mir kein Lokalanästetikum spritzen ” Mehr “Da ich unter einer Betäubungsmittelallergie leide, d.h. man darf mir kein Lokalanästetikum spritzen noch als Augentropfen geben, habe ich eine Augenuntersuchung mit Optomap und OCT machen lassen. Es wurde eine Netzhautablösung diagnostiziert.
Da ich diese Privatkosten von meiner Krankenkasse erstattet haben möchte, hat mir der medizinische Dienst mitgeteilt, dass ein " erfahrer Augenarzt " sehr wohl mittels Kontaktglas die Randb ereiche einsehen könnte. Eine zwingende Notwendigkeit von Optomap sei daher nocht notwendig gewesen.
Es gäbe Augentropfen , Mydriatika, die ich nicht kenne und auf die ich nicht getestet bin.
Dabei handelt es sich doch sehr wohl auch um Betäubungstropfen. ?
Ich hatte einen Allergieschock, habe einen Pass indem meine Allergien aufgeführt sind.
Stimmt das, was der med. Dienst behauptet.
Wie soll man mich denn untersuchen. ?
Ich habe einen hervorragenden Augenarzt.

mfg. Seemoewe”
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