docmick:“Hallo Florian, diese Frage kann Ihnen am Besten ihr Operateur beantworten. Allerdings kann ich Ihnen”Mehr“Hallo Florian, diese Frage kann Ihnen am Besten ihr Operateur beantworten. Allerdings kann ich Ihnen schon jetzt sagen, dass im Falle einer sog. Steigbügel-Op, im Fachjargon "Stapesplastik" genannt, Tauchgänge nicht empfehlenswert sind, da durch die beim Tauchen möglichen Druckschwankungen eine Innnenohrschädigung entstehen kann. Etwas Anderes ist es, falls eine sog. "Tympanoplastik" durchgeführt wurde. Hier kann es je nach Op und präoperativer Situation, in Absprache mit dem operierenden Arzt möglich sein zu tauchen. ich empfehle allerdings meinen Patienten auf das Tauchen mit Druckausgleich auch in diesen Fällen zu verzichten. Schnorcheln hingegen wäre erlaubt. Hoffe das hilft Ihnen weiter Ihr Dr.Michael Schedler”Weniger