Sandii:“Hi, Grundsätzlich ist Voraussetzung für die operative Geschlechtsangleichung MzF das Vorliegen einer”Mehr“Hi, Grundsätzlich ist Voraussetzung für die operative Geschlechtsangleichung MzF das Vorliegen einer gesicherten Transsexualität (F 64.0 G) sowie die Einhaltung einiger Bestimmungen: -Psychotherapeutische Begleittherapie für mindestens 18 Monate -Psychologische und medizinische Indikation zur Durchführung der operativen Geschlechtsangleichung -mindestens seit 6 Monate bestehende gegengeschlechtliche Hormontherapie -oftmals abgeschlossene Namens- und Personenstandsänderung nach TSG
Tipp: fast in jedem Ballungsgebiet finden sich Selbsthilfegruppen. Auch ist Facebook eine gute Möglichkeit mit Anderen Betroffenen in Kontakt zu treten.”Weniger