bei einer Behinderung der Nasenatmung mit entsprechendem Befund übernehmen die Kranke”Mehr“Guten Morgen,
bei einer Behinderung der Nasenatmung mit entsprechendem Befund übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine Begradigung der Nasenscheidewand. Was nicht im Leistungskatalog ist, betrifft kosmetische Eingriffe. Falls es tatsächlich so sein sollte, wie Sie berichten, dann können Sie dagegen Einspruch erheben und notfalls den Rechtsweg gehen.