TRadebold:“Wenn Sie in einem Angestelltenverhältnis sind, sind Sie über Ihren Arbeitgeber über die zuständige B”Mehr“Wenn Sie in einem Angestelltenverhältnis sind, sind Sie über Ihren Arbeitgeber über die zuständige BG versichert-als Selbstständige, die sich nicht selbst über die BG versichert hat, wäre Ihre Krankenkasse zuständig.”Weniger