schulenburg:“Ihre Frage wurde schon mehrfach beantwortet - und diese war immer gleich.
§ 7 Absatz 4 der Muster-B”Mehr“Ihre Frage wurde schon mehrfach beantwortet - und diese war immer gleich.
§ 7 Absatz 4 der Muster-Berufsordnung Ärzte (MBO-Ä) untersagt eine ausschließliche Fernbehandlung. Er lautet in der derzeit gültigen Fassung wie folgt:
§ 7 Behandlungsgrundsätze und Verhaltensregeln
(4) Ärztinnen und Ärzte dürfen individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere auch Beratung, nicht ausschließlich über Print- und Kommunikationsmedien durchführen.”Weniger