schulenburg:“Es werden nicht mehr als zwei Anfragen eines Nutzers beantwortet, weil es von einer "Forumberatung" ”Mehr“Es werden nicht mehr als zwei Anfragen eines Nutzers beantwortet, weil es von einer "Forumberatung" zu einer ärztlichen "Fernbehandlung" wird - das ist gesetzlich verboten!
§ 7 Absatz 4 der Muster-Berufsordnung Ärzte (MBO-Ä) untersagt eine ausschließliche Fernbehandlung. Er lautet in der derzeit gültigen Fassung wie folgt:
§ 7 Behandlungsgrundsätze und Verhaltensregeln
(4) Ärztinnen und Ärzte dürfen individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere auch Beratung, nicht ausschließlich über Print- und Kommunikationsmedien durchführen. Auch bei telemedizinischen Verfahren ist zu gewährleisten, dass eine Ärztin oder ein Arzt die Patientin oder den Patienten unmittelbar behandelt.”Weniger