die Einschätzung der Narkosefähigkeit obliegt grundsätzlich dem Anästhesisten. Nach I”Mehr“Guten Morgen,
die Einschätzung der Narkosefähigkeit obliegt grundsätzlich dem Anästhesisten. Nach Ihrer Schilderung glaube ich, dass einer Operation nichts entgegensteht und wünsche dazu alles Gute!