TRadebold:“Indem Sie zu einem Anwalt gehen und sich diesbezüglich beraten lassen. Allerdings wird für eine erfo”Mehr“Indem Sie zu einem Anwalt gehen und sich diesbezüglich beraten lassen. Allerdings wird für eine erfolgreiche Klage der noch vorhandene Schmerz nicht reichen, da bleibende Beschwerden auf jeder OP-Aufklärung erwähnt sind, die ich kenne-und die Sie sicherlich vor der OP unterschrieben haben. Wenn Sie einen Weg suchen, der für Sie nicht mit Kosten verbunden ist (wahrscheinlich im Gegensatz zum Anwalt), dann wenden Sie sich am besten an die zuständige Schlichtungsstelle der Ärztekammer Ihres Bundeslandes. Diese ist unabhängig und kostenfrei und versucht, eine außergerichtliche, für beide Seiten gute Lösung zu finden. Auch hier ist jedoch Voraussetzung für einen Anspruch Ihrerseits, dass Ihr Operateur einen nachweisbaren Fehler begangen hat. Grüße, TR”Weniger