schulenburg:“1. Hodenentfernung wegen Leistenbruch finde ich persönlich äußerst fragwürdig.... 2. auf Ihre Frage ”Mehr“1. Hodenentfernung wegen Leistenbruch finde ich persönlich äußerst fragwürdig.... 2. auf Ihre Frage - theoretisch ja, aber leider hat das Krankenhaus/der Arzt eine gesetzliche Dokumentationspflicht. Ein entferntes Organ MUSS vom Pathologen untersucht werden (danach ist nicht mehr viel übrig davon) und die Präparate müssen mindestens 10 Jahre rechtssicher verwahrt werden! (sonst wird die OP von der Versicherung auch nicht bezahlt!K”Weniger