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Karl-Heinz54: “Moin,

das einzigste was ich jetzt in die Waagschale legen kann, bei der Beweisführung, das ich nie ”
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“Moin,

das einzigste was ich jetzt in die Waagschale legen kann, bei der Beweisführung, das ich nie zur arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung durch die Firma geschickt wurde. Dazu habe ich ja die Bestätigung von der ehem. Betriebsärztin. Demzufolge hat die Firma gegen den Arbeitsschutz bzw. gegen gegen die Fürsorgepflicht verstoßen hat. Die BG hat wohl durch den TAD ermittelt das ich seit 1994 in Lärm gearbeitet habe und eine Belastung bis zu 137 dB hatte.
Meine Aussage die ich meiner HNO-Ärztin geschrieben hatte, hat sie bestätigt.
Folgende Aussage hatte ich gemacht:

Zitat: " Die abgestorbenen Haarzellen können nicht neu gebildet werden, die einmal eingetretene Lärmschwerhörigkeit ist deshalb auch nicht heilbar. Das Ausmaß des Lärmschadens nimmt mit der Dauer der Lärmexposition und mit der Lärmintensität zu. Nach etwa 15-20 Jahren wird infolge des Untergangs aller durch Lärm zerstörbaren Zellen eine "Sättigungsphase" erreicht. Nach beendeter Lärmexposition schreitet die lärmbedingte Schädigung des Innenohres durch Lärm nicht mehr weiter fort.
Bleibende Schädigung über Jahre fortdauernde starke Beschallung mit Pegeln über 85 dB(A), aber auch ein einmaliger Impulsschall (Explosion) mit mehr als 135 dB(A) zerstören die Haarzellen und verursachen einen dauerhaften Hörverlust. Als Ursachen für Hörschäden durch Lärm werden die mechanische Zerstörung von Innenohr-Haarzellen und/oder eine Störung der Feindurchblutung im Innenohr angesehen. Bin schon vor Jahren aus der Lärmarbeit ausgeschieden, so müssen zu diesem Zeitpunkt bereits 40 % erreicht sein.
Das bedeutet doch, das bei Beendigung meiner Tätigkeit schon mindestens ein MdE von 40 % vorgelegen haben muss. Dann hatte ich schon während meiner beruflichen Tätigkeit eine Hörschädigung, die ich nicht so wahrgenommen habe und dieses auf die tägl. Lärmbelastung geschoben habe. Audiogrammaufzeichnungen bzw. Hörtest gab es nicht, da ich in der Firma nie zur arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung geschickt wurde, sprich die G-Untersuchung(G 20= Lärm). Dazu hat mir die ehem. Betriebsärztin eine schriftl. Bestätigung geschrieben, das ich nie zur arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung war. "

Jetzt hat die BG wieder was neues gefunden, um keine Anerkennung zu machen. Jetzt hat man auf einmal festgestellt, das ich wohl ein Vorschaden habe, sprich das ein Vorschaden existiert.
Nun ich bin bis 11/2015 in lärmbelastender Tätigkeit gewesen und bis dahin, war noch keine Lärmschwerhörigkeit durch irgendeinem festgestellt worden. Die Firma hat mich nie zur arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung geschickt. Demzufolge kann ja nichts vorliegen, an Ton- und Sprachaudiogramme.

Nun was ist ein Vorschaden in der Lärmschwerhörigkeit, wie wird das definiert? Wer kann mir darüber was sagen?
Was bedeutet Vorschaden? Werde aus diesem Begriff nicht so richtig schlau drauß?

Kann mir das einer mal erklären.

Gruß Karl”
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