Für Chronische Schmerzen empfohlen
„Gerichtliches Gutachten von 2019 – die Folgen beschäftigen mich bis heute
Nach einem schweren Motorradunfall im Jahr 2013 wurde ich im Auftrag des Oberlandesgerichts Stuttgart von Dr. Michael Lang begutachtet. Sein Gutachten trägt das Datum 12. Juli 2019.
Darin äußerte er den dringenden Verdacht auf eine chronisch-entzündliche Erkrankung des zentralen Nervensystems, insbesondere eine primär progrediente Multiple Sklerose, und stellte damit einen möglichen unfallunabhängigen Ursprung meiner neurologischen Beschwerden in den Raum.
Die Neurologische Praxis am Diakonie-Klinikum Stuttgart konnte diesen Verdacht später nicht bestätigen. Bereits 2021 wurden klinisch und bildgebend keine Hinweise auf eine entzündliche ZNS-Erkrankung festgestellt. Auch bis heute, im Jahr 2026, wurde bei mir keine entsprechende fortschreitende Erkrankung nachgewiesen.
Die gerichtliche Auseinandersetzung mit der Versicherung des Unfallverursachers ist inzwischen abgeschlossen. Für mich bleibt die Frage, welchen Einfluss diese nicht bestätigte Verdachtsdiagnose auf die damalige Beurteilung meiner Unfallfolgen hatte.
Besonders belastend ist, dass ich erst jetzt, mehr als sieben Jahre nach dem Gutachten, psychisch in der Lage bin, die damaligen Vorgänge und ihre Folgen für mein Leben aufzuarbeiten.
Ich hätte mir eine deutlich sorgfältigere Abgrenzung zwischen medizinischem Verdacht, gesicherter Diagnose und Unfallfolgen gewünscht.
Meine Erfahrungen mit dieser Begutachtung waren ausgesprochen enttäuschend.”