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MedizinforumForum für Orthopädie

Längenunterschied der Beine nach Einsatz einer Knie-TEP

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2 Beiträge - 344 Aufrufe
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UHartma  fragt am 02.09.2014
Hallo, mir wurde im Juni diesen Jahres eine Knie-TEP eingesetzt. In der Reha wurde bei der Eingangsuntersuchung festgestellt, dass das operierte Bein - bei noch nicht vollständiger Streckung - mehr als 2 cm länger ist. Dies würde für mich bedeuten, dass künftig eine Sohlenerhöhung für das gesunde Bein von Nöten ist. Derzeit habe ich von den Ärzten der Rehaklinik einen Keileinsatz für den Schuh erhalten. Im Vorgespräch mit dem Operateur wurde ich auf diese Folgen nicht hingewiesen. Ich hätte der OP nicht zugestimmt, wenn mir bekannt gewesen wäre, dass ich ein Übel entfernen lasse und mir dafür eine andere Beeinträchtigung einhandle. Wie verhalte ich mich jetzt dem Operateur gegenüber bei der Nachuntersuchung? Kann ich rechtliche Schritte einleiten? Es kann ja nicht sein, dass der Arzt so eine gravierende Benachteiligung bzw. Folge verschweigt.

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sulzfluh  sagt am 03.09.2014
Hallo UHartma, als erstes sämtliche Beweise sichern. Das heisst beim Hausarzt sämtliche Berichte im Zusammenhang mit der Kniebehandlung kopieren und aushändigen lassen. Fehlende Berichte durch den Hausarzt beim Operateur und bei der Reha-Einrichtung anfordern, auf keinen Fall selbst den Operateur um Berichte bitten, das könnte ihn misstrauisch machen. Auch dem Hausarzt gegenüber "nichts" von Rechtsmitteln oder rechtlichen Schritten erwähnen. Dann unverzüglich Kontakt mit einem Fachanwalt für Medizinrecht aufnehmen. Ob die Nachuntersuchung beim Operateur sinnvoll ist, sollte der Fachanwalt entscheiden.

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