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MedizinforumForum für Orthopädie

Zeitliche Spanne zwischen Beendigung der Belastung und Erstdiagnose bei Karpaltunnelsyndrom?

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1 Beitrag, keine Antworten - 51 Aufrufe
?
Karl-Heinz54  fragt am 19.04.2025
Hallo,

gibt es eine zeitliche Spanne zwischen Beendigung der belastenden Tätigkeit und Erstdiagnose für Karpaltunnelsyndrom.

Folgende Fragen habe ich dazu:

1. Kann sich ein CTS weiterentwickeln bzw. fortschreiten, nach Beendigung der belastenden Tätigkeit?
2. Gibt es überhaupt Zeiträume das erste Auftreten der Beschwerden und der Erstdiagnose?
3. Wo kann ich vielleicht Nachlesen, wo so was steht, in welcher Literatur etc.?
4. Gibt es eine Zeitspanne zwischen den ersten Beschwerden und der Erstdiagnose, nach Beendigung der arbeitsbelastenden Tätigkeit?

Während meiner beruflichen Tätigkeit hatte ich schon einige Beschwerden, sprich beim Abschleifen der Schweißnähte(länge ca. 350 - 850 mm) mit der Flex Ø 230 mm, sind mir die Hände eingeschlafen. Dazu musste ich auch großen Kraftaufwand betreiben um bei der Arbeit die Flex festzuhalten. Dabei entstanden große Vibrationen, an die Griffstücken. Die größten Vibrationen sind vorne am Griffstück, das man mit der linken Hand festhält.
Hatte mir nichts dabei gedacht, habe eine Pause gemacht und die Hände ausgeschüttelt und eine andere Tätigkeit gemacht. Nach der Pause setzte ich die Arbeit mit der Flex fort. Zu dieser Zeit habe ich mir nichts gedacht und auch nicht gewusst, das da vielleicht ein KTS dahinter stecken könnte. Ich stand über 30 Jahre unter Vibrationsbelastung, arbeitet mit hingehaltenen vibrationserzeugenden Maschinen. Auch wurde ich nie zu arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen der Firma geschickt.
11/2015 musste ich aus gesundheitlichen Gründen aus der Arbeit ausscheiden und erhalte seit 10/2016 eine Erwerbsminderungsrente.
Im Jahr 2019 hatte ich wieder solche Beschwerden und ging zu meiner Hausärztin sie schickte mich zum Neurologen, der dann durch Messungen ein bds. KTS diagnostiziert hat.

Nun möchte die BG das nicht als Berufskrankheit anerkennen. Nach deren Äußerungen ist wohl die Zeitspanne von der Beendigung der belastenden Tätigkeit bis zur Erstdiagnose zu lang.

Ein KTS ist eine schleichende chronische Erkrankung und schreitet trotzdem weiter, auch nach Beendigung der belastenden Tätigkeit.

Ich kann im Internet nichts gescheites finden, wo das genau Deklariert wird. Es gibt da unterschiedliche Äußerungen, aber nichts genaues.

Muss für das Sozialgericht eine Stellungnahme schreiben, dass das KTS von meiner beruflichen Belastung kommt. Die arbeitstechnischen Voraussetzungen habe ich erfüllt, aber nicht die medizinische Voraussetzung.

Wer kann mir dazu etwas sagen und mit helfen?

Gruß Karl-Heinz

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