Eigentlich gibt der Operateur vor, was erlaubt ist. Aber wenn das obere Sprunggelenk nicht mit versteift worden ist, hat Ihr Physiotherapeut recht-die unbelastete Bewegung im oberen Sprunggelenk ist wichtig, damit man hier nicht einsteift- ebenso wie die Bewegung der Zehen, da sich die kurzen Beuger ... mehr

