Durch eine chronische Mittelohrentzündung kann es zu einer Schädigung verschiedener Strukturen des Ohres kommen. Eine Schwerhörigkeit, eventuell auch eine Ertaubung, kann daraus resultieren, und eine operative Behandlung kann notwendig werden.
Beim Hören werden die Schallwellen vom Trommelfell erfasst und durch die drei Gehörknöchelchen Hammer, Amboss und Steigbügel in Richtung Innenohr weitergeleitet. Sind diese Strukturen geschädigt, muss eventuell eine Operation durchgeführt werden. Die Beeinträchtigung kann durch eine chronische Mittelohrentzündung bedingt sein, wobei die Gehörknöchelchen beschädigt sein können oder sich ein Trommelfellloch oder -riss ergeben haben kann. Ebenfalls können Vernarbungen der Strukturen bestehen.
Durch die Beschädigung von Trommelfell, Hammer, Amboss oder Steigbügel kommt es zu (Mittelohr-)Schwerhörigkeit unterschiedlichen Ausmaßes. Bei einem Loch im Trommelfell kann Ausfluss bestehen. Zellen aus dem äußeren Gehörgang können bei Löchern im Außenbereich des Trommelfells in das Mittelohr vorwandern und dort eine chronische Vereiterung des Knochens bedingen. Besteht die Entzündung des Mittelohrs weiterhin, so kann es zu einem Fortschreiten der Beschwerden kommen, z. B. zur weiteren Hörverschlechterung bis zur Ertaubung auf dem betroffenen Ohr, zu Schwindel sowie zur Schädigung des Gesichtsnervs. Außerdem kann die Entzündung in die Umgebung eindringen und eventuell einen Hirnabszess (abgekapselte eitrige Entzündung) verursachen.
Zunächst erfolgt die Befragung des Patienten (Anamnese). Daraufhin wird ein Hörtest vorgenommmen sowie der äußere Gehörgang und das Trommelfell mit einem Instrument betrachtet (Otoskopie). Durch spezielle Tests muss zwischen Mittelohrschwerhörigkeit und Innenohrschwerhörigkeit unterschieden werden. Die Trommelfell- und Gehörknöchelchen-Beweglichkeit muss ebenso wie der Mittelohrdruck durch die so genannte Tympanometrie bestimmt werden. Bildgebende Verfahren wie Röntgen, Computertomographie (CT) und Magnetresonanztomographie (MRT) können zur Feststellung des Ortes der Schädigung sinnvoll sein.
Die Mittelohrschwerhörigkeit muss von einer Innenohrschwerhörigkeit unterschieden werden.
Es kann versucht werden, mit der Gabe von Medikamenten (Antibiotika) oder von Ohrentropfen eine Abheilung der Entzündung zu erreichen.
Ein operativer Eingriff kann erforderlich sein, um einen Hörverlust wieder rückgängig zu machen oder auch einen Ohrfluss aufzuhalten. Ebenfalls ist eine Operation zur Verhinderung weiterer negativer Auswirkungen sinnvoll.
Der Eingriff kann in örtlicher Betäubung oder in Vollnarkose erfolgen.
Die Haut vor oder hinter der Ohrmuschel wird eingeschnitten. Daraufhin wird das Mittelohr freigelegt. Es bestehen dann abhängig vom Befund mehrere Möglichkeiten, wie die Operation weitergeführt werden kann.
Bei einem Loch im Trommelfell erfolgt ein Verschluss durch Gewebe des eigenen Körpers, beispielsweise durch ein Stückchen Muskelhülle oder Knorpelhülle (Myringoplastik).
Bei einem Defekt in der Gehörknöchelreihe kann oftmals eine Verbindung durch körpereigenes Gewebe, meist aus umgelagerten Anteilen der Gehörknöchelchen selbst, hergestellt werden (Tympanoplastik). Oft wird aus dem Amboss oder dem Kopf des Hammers ein passendes Stückchen herausgeschliffen und versetzt (zwischen Hammer und Steigbügel). Falls nicht genügend Eigenmaterial vorhanden ist, kann eine Prothese gefertigt und eingesetzt werden. Diese kann unter anderem aus Kunststoff, Keramik, Gold oder Titan bestehen.
Befindet sich ein Eiterherd, ein Polyp oder eine andere Veränderung innerhalb der Paukenhöhle oder am Warzenfortsatz des Schläfenbeins, so wird dies herausgeholt. Manchmal muss der Warzenfortsatz mit einer feinen Fräse eröffnet werden, um entzündete Kammern beseitigen zu können (Mastoidektomie).
Am Ende der Operation wird eine Tamponade in den Gehörgang eingelegt. Sie kann meist nach drei Wochen entfernt werden.
Häufig kann erst im Laufe der Operation selbst beurteilt werden, wie ausgedehnt die Defekte sind. Daher kann es notwendig werden, weitere Maßnahmen durchzuführen, die in dieser Form nicht geplant waren. Auch Komplikationen können weitere Vorgehensweisen erforderlich machen. Äußerst selten müssen zwei Eingriffe vorgenommen werden, wobei dann oft eine lange Zwischenzeit eingehalten wird.
Schwindelgefühl, Ohrensausen und Auslauf aus dem Ohr sind in aller Regel nicht dauerhaft. Strukturen im Operationsbereich können bei dem Eingriff beschädigt werden. Dadurch kann es unter anderem zu einer Hörverschlechterung bis hin zur Taubheit kommen. Verletzungen von Nerven wie dem Geschmacksnerv oder dem Gesichtsnerv können zu Lähmungen oder anderen Ausfallerscheinungen führen. Ein Loch im Trommelfell kann größer werden, ein (weiteres) Loch kann verursacht werden oder das eingefügte Gewebe kann abgestoßen werden. Ebenfalls kann eine Gehörknöchelchen-Prothese vom Körper nicht angenommen werden. Blutungen, Nachblutungen und Blutergüsse können auftreten. Infektionen sind möglich, unter anderem auch eine Hirnhautentzündung oder ein Hirnabszess (abgekapselter Eiterherd). Wundheilungsstörungen und Narbenbildung sowie allergische Reaktionen können nicht ausgeschlossen werden.
In den allermeisten Fällen kann die Entzündung erfolgreich beseitigt werden und die Hörfunktion zu einem gewissen Grad wiederhergestellt werden. Wichtig ist eine gute Belüftung des Mittelohres über die Ohrtrompete. Falls eine Innenohrschwerhörigkeit vorliegt, so kann sich diese durch die Operation nicht bessern. Möglicherweise muss dafür durch die Ohrtrompete Luft geblasen werden.
Oftmals müssen Arzneimittel, die die Blutgerinnung hemmen, beispielsweise Aspirin® oder Marcumar®, abgesetzt werden. Dies geschieht immer in Rücksprache mit dem Arzt.
Bei einer solchen Operation darf, sofern sie in örtlicher Betäubung erfolgt, 4 Stunden vorher nichts mehr gegessen und nicht mehr geraucht werden, und 2 Stunden vorher nichts mehr getrunken werden.
Falls die Operation unter ambulanten Bedingungen erfolgt, so muss der Patient beachten, dass er aufgrund der teils noch bestehenden Medikamentenwirkung für 24 Stunden kein Auto, keine anderen Verkehrsmittel und keine Maschinen selbst bedienen darf. Daher sollte er sich abholen lassen. Bedeutsame Entscheidungen sollten ebenfalls vertagt werden.
Bis die Tamponade gezogen wird, sollte zu starke körperliche Betätigung unterlassen werden. Wasser darf nicht an das jeweilige Ohr gelangen. Ob eine Flugreise gefahrlos unternommen werden kann, muss mit dem Arzt abgesprochen werden.
Ergeben sich Auffälligkeiten, die Zeichen von Komplikationen sein können, so sollte möglichst rasch der Arzt kontaktiert werden. Leichter bräunlicher Ausfluss kann jedoch auftreten und ist in aller Regel harmlos.
aktualisiert am 14.03.2020