Die Entscheidung, ob Eileiter oder Eierstöcke entfernt werden müssen, hängt von der Art des Befundes ab. Grundsätzlich wird heute nach Möglichkeit versucht, die Organe ganz oder teilweise zu erhalten.
Verschiedene Befunde können eine Operation am Eierstock oder den Eileitern notwendig machen.
Wenn eine Eileiterentzündung (Adnexitis) sich mit Antibiotika nicht erfolgreich behandeln lässt und sich eitrige Abszesse gebildet haben, muss der Bauchraum geöffnet und der Eiter ausgeleitet werden. Der Eileiter bleibt erhalten. Ist eine Eileiterentzündung allerdings bereits chronisch, gibt es keine Alternative zur kompletten Entfernung des Eileiters, um die Patientin von ihrem Dauerschmerz zu befreien.
Eierstockzysten (flüssigkeitsgefüllte Hohlräume, die sich am Eierstock entwickelt haben) müssen nur dann entfernt werden, wenn sie Beschwerden verursachen oder die Ultraschalluntersuchung den Verdacht auf Eierstockkrebs nahelegt. In einem großen Teil der Fälle brauchen sie jedoch nicht behandelt zu werden. Werden gutartige Zysten, die aufgrund ihrer Größe oder Lage Schmerzen hervorrufen, operativ entfernt, bleiben Eierstock und Eileiter erhalten. Manchmal verwachsen Zysten stark mit dem Eierstockgewebe, sodass eine Entfernung ohne eine Verletzung des Eierstocks nicht möglich ist. Dann muss häufig zumindest ein Teil des Organs mit entfernt werden.
Insbesondere das Krankheitsbild der polyzystischen Ovarien (PCO), bei dem sich viele Zysten an den Eierstöcken entwickeln, spricht auf eine Hormontherapie an. Selten ist hier eine Eierstock-Operation zur Entfernung der Zysten angezeigt.
Bei einer Ultraschalluntersuchung lässt sich nicht immer eindeutig feststellen, ob eine Zyste gut- oder bösartig ist. In diesem Fall muss eine Bauchspiegelung erfolgen. Das ist eine Operation, die über kleine Zugänge erfolgt. Der Arzt wird dann möglicherweise zunächst eine Gewebeprobe entnehmen. Es kann sich aber schon während der OP zeigen, dass es sich um einen bösartigen Tumor handelt. In diesem Fall wird der Eingriff meist als Bauchschnitt weitergeführt und nicht nur der Tumor entfernt. Meist werden beide Eierstöcke, Eileiter und Gebärmutter entnommen, um ein Streuen des Tumors zu vermeiden. Da es sich bei Eierstockkrebs um eine aggressive schnell fortschreitende Krankheit handelt, wird der Operateur kein Risiko eingehen und das Gewebe großzügig entfernen. In diesem Fall kann die Entfernung der inneren Geschlechtsorgane die Überlebenschance für die Patientin sein.
aktualisiert am 24.12.2015