Eine Sterilisation ist ein Eingriff, der eine dauerhafte Empfängnisverhütung ermöglicht. Anders als bei anderen Methoden zur Verhütung ist die Unfruchtbarkeit in den meisten Fällen nicht wieder rückgängig zu machen. Die Operation zur Sterilisation der Frau kann auf Wunsch der Patientin durchgeführt werden oder aus medizinischen Gründen angezeigt sein. Da der Eingriff an den Eileitern (medizinisch: Tubae uterinae) erfolgt, heißt diese Operation auch Tubensterilisation.
Eine Sterilisation kann bei einigen Voraussetzungen in Frage kommen. Beispielsweise kann sie durchgeführt werden, wenn andere Verhütungsmethoden nicht vertragen werden. Ebenso kann sich eine Sterilisation empfehlen oder sogar medizinisch notwendig werden, wenn eine Schwangerschaft und Geburt eine erhebliche Gesundheitsgefährdung für die Frau darstellt oder wenn eine schwerwiegende Beeinträchtigung eines Kindes zu erwarten ist.
Die Sterilisation auf Wunsch der Patientin sollte erst durchgeführt werden, wenn die Familienplanungabgeschlossen ist beziehungsweise sicher keine Kinder mehr gewollt werden. Daher erfolgt der Eingriff in vielen Fällen erst nach dem 35. Lebensjahr.
Es erfolgt zunächst eine Befragung (Anamnese) der Frau und eine gründliche Untersuchung aus gynäkologischer Sicht. Durchgeführt werden ebenfalls meist eine Ultraschalluntersuchung oder weitere bildgebende Verfahren sowie für die Operation eine Blutuntersuchung.
Eine reguläre Schwangerschaft entsteht, wenn eine Eizelle von einem Spermium befruchtet wird und sich (bereits als mehrzelliges Gebilde) nach Wanderung im Eileiter in der Gebärmutterschleimhaut einnistet. Bei der Sterilisation wird verhindert, dass Spermium und Eizelle durch den Eileiter gelangen können. Bei der Sterilisations-Operation werden die Eileiter deshalb so verschlossen oder durchtrennt, dass kein Spermium mehr zur Eizelle vordringen kann und es zu keiner Befruchtung kommt.
Der Eingriff wird meist in Vollnarkose, seltener auch in Regionalanästhesie (Betäubung eines größeren Körperbereiches) durchgeführt. Der Eingriff kann durch einen Bauchschnitt (Laparotomie) oder heutzutage meist durch eine Bauchspiegelung (Laparoskopie) vorgenommen werden. Bei der Operation mittels Bauchspiegelung wird über einen kleinen Einschnitt am Bauchnabel ein optisches Gerät (Laparoskop) mit einer kleinen Videokamera eingeschoben. Benötigte Instrumente werden über weitere Einschnitte in den Bauchraum eingeführt. Auf einem Monitor sieht der Operateur in Echtzeit das Operationsgebiet und kann die notwendigen Maßnahmen durchführen. Oftmals wird dazu noch ein Instrument über die Scheide in die Gebärmutter eingeführt, um die Gebärmutter bewegen zu können.
Eine Drainage kann in den Bauchraum eingeführt werden, damit Wundflüssigkeit aufgefangen werden kann. Dieser Schlauch kann nach wenigen Tagen wieder gezogen werden.
Komplikationen und unvorhergesehene Befunde können dazu führen, dass eine Erweiterung oder Änderung der Operationsmethode vorgenommen werden muss. Falls Verwachsungen im Bauchraum vorgefunden werden, können diese aufgetrennt werden.
Benachbarte Organe oder anatomische Strukturen können bei der Operation verletzt werden. Dadurch kann es unter anderem zu Blutungen und Nachblutungen kommen. Nervenbeschädigungen können zu Lähmungserscheinungen, Taubheitsgefühl oder auch zu meist nicht dauerhaften Funktionseinbußen der Harnblase führen. Verwachsungen im Bauchraum können entstehen. Sehr selten kommt es zu schwerwiegenden Komplikationen wie einer lebensbedrohlichen Bauchfellentzündung oder einem Darmverschluss. Es können sich entzündliche Verbindungskanäle (Fisteln) z. B. zwischen Harnröhre oder Harnblase, Scheide und Mastdarm entwickeln. Des Weiteren kann es zu überschießender Narbenbildung mit Funktionseinbußen und Schmerzen sowie zu Allergien kommen. Nicht zuletzt kann es durch die Sterilisation und ihre Dauerhaftigkeit zu psychischen Problematiken kommen, falls sich die Einstellung der Patientin zu dem Sachverhalt ändert.
Hinweis: Dieser Abschnitt kann nur einen kurzen Abriss über die gängigsten Risiken, Nebenwirkungen und Komplikationen geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das Gespräch mit dem Arzt kann hierdurch nicht ersetzt werden.
In den meisten Fällen lässt sich durch eine solche Sterilisation die bezweckte Unfruchtbarkeit herstellen. Die Sterilisation ist eine verhältnismäßig sehr sichere Verhütungsmethode. Es kann jedoch in Ausnahmefällen vorkommen, dass ein Eileiter wieder passierbar wird, z. B. durch Bildung einer Fistel (einem entzündlichen Verbindungskanal). Je jünger die behandelte Frau ist, desto größer ist die Möglichkeit, dass später trotz der Sterilisations-OP eine Schwangerschaft eintritt. Eine solche Schwangerschaft trotz vorangegangener Sterilisation ist nicht selten (in etwa 30 Prozent dieser Fälle) eine Eileiterschwangerschaft oder eine Bauchhöhlenschwangerschaft. Beide machen nach gewisser Zeit Komplikationen und können nicht ausgetragen werden, sondern die Leibesfrucht an der falschen Stelle muss durch eine Operation entfernt werden.
Da durch die Sterilisation eine dauerhafte Empfängnisverhütung erzielt werden soll, lässt sich der Eingriff nur sehr schwierig wieder rückgängig machen. Eine Wiederherstellungs-OP der unterbundenen Eileiter kann nur per Bauchschnitt und nur durch wenige Ärzte vorgenommen werden. Die Erfolgsaussichten der Wiederherstellung, die im Übrigen auch nicht von der Krankenversicherung getragen wird, sind abhängig von der Methode, die für die Sterilisation gewählt wurde. Als weitere Möglichkeit, dennoch eine Schwangerschaft auszutragen, ist eine künstliche Befruchtung (In-vitro-Fertilisation). Oftmals sind diese Methoden jedoch nicht erfolgreich. Die Frau kann in solchen Fällen unter Umständen psychisch belastet werden.
Es findet sich eine Vielzahl von Verhütungsmethoden, die eine unterschiedliche Wirkungsweise und eine unterschiedliche Sicherheit aufweisen. Dazu gehören verschiedene herkömmliche Methoden wie unterbrochener Geschlechtsverkehr (Coitus interruptus) oder Geschlechtsverkehr nur zu einem sicher unfruchtbarem Zeitpunkt, die Einnahme von Medikamenten (z. B. die „Pille"), Kondome sowie das Einlegen eines Verschlusses über den Gebärmutterhals (Portiokappe) oder einer Membran. Ebenso kann eine so genannte Spirale (Intrauterinpessar) in die Gebärmutter eingelegt werden.
Weil die Auswirkungen so einschneidend sind, sollte die Frau ihre Entscheidung für oder gegen eine Sterilisation sehr gut überdenken. Neben den Vorteilen, die eine Sterilisation bietet, gibt es auch erhebliche Gründe, die gegen den Eingriff sprechen können, beispielsweise Unsicherheit über langfristigen Kinderwunsch (insbesondere weil die Lebensumstände und Einstellungen sich manchmal drastisch ändern). Drängen auf eine Operation von anderen Menschen im Umfeld der Frau sollte sie nicht leichtfertig dazu veranlassen, sich sterilisieren zu lassen. Der Umstand, dass eine Sterilisation beim Mann weniger aufwändig ist, ist ebenfalls ein gewisses Gegenargument zu dem Eingriff bei der Frau.
Die Entscheidung sollte daher auch nicht zu kurzfristig getroffen werden, z. B. als Reaktion auf eine Geburt, Fehlgeburt oder einen Schwangerschaftsabbruch.
In aller Regel bezahlen die Krankenversicherungen die Sterilisation nur dann, wenn medizinische Gründe vorliegen, die den Eingriff notwendig machen.
Gegebenenfalls müssen um die Operationszeit herum Medikamente, die die Blutgerinnung herabsetzen, beispielsweise Marcumar® oder Aspirin®, weggelassen werden.
Nach dem Eingriff müssen bestimmte Dinge beachtet werden und Maßnahmen notwendig werden, um eine schnelle Genesung zu bewirken. Dies wird mit dem Arzt abgesprochen und sollte befolgt werden.
Bei Auffälligkeiten, die auf Komplikationen hinweisen könnten, sollte baldmöglichst der Arzt kontaktiert werden.
aktualisiert am 15.05.2020