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4 Beiträge - 1744 Aufrufe
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DieTante  fragt am 29.08.2013
Mir wurde eine Korrektur meiner gebogenen Nasenscheidewand unter Vollnarkose angeboten (wie oben unter Operation beschrieben, mit Knochen herausnehmen, zuschneiden, wieder einsetzen). Ich bin gesetzlich krankenversichert und soll noch rund 900 Euro zuzahlen. Ist das üblich mit der Zuzahlung?

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Portrait Dr. med. Konrad Kastl, HNO-Praxis Gilching, Klinikum Starnberg, Gilching, HNO-Arzt
Dr. Kastl  sagt am 01.09.2013
Ist der Grund für die Operation eine Behinderung der Nasenatmung, ist der Eingriff medizinisch erforderlich und die Kosten werden auch von der gesetztlichen Krankenversicherung erstattet. Eine Zuzahlung ist somit für diesen Eingriff allein nicht üblich.

Findet eine Korrektur der äußeren Nase statt, also auch eine Veränderung der Nasenform, schaut es anders aus. Sofern nicht diese Vormveränderung selbt (z.B. bei einer ausgeprägten Schiefnase oder Spannungsnase) zur Behinderung der Nasenatmung führt, ist dieser Formfehler nicht gesundheitsrelevant und somit auch nicht "Problem" der Krankenkasse. Hier wäre eine Zuzahlung nachvollziehbar.

Sofern dies nicht vorliegt, ist eine Kostenübernahe z.B. für spezielle Geräte oder Materielien, die von der Krankenkasse nicht bezahlt werden, denkbar. Hier ist beispielsweise eine Computernavigation für eine Nebenhöhlen-OP oder eine Laseranwendung z.B. für die Nasenmsuchelverkleinerung zu nennen. Ansonsten können auch Kosten für die stationäre Behandlung, z.B. bei Einbettzimmerunterbringung o.ä. anfallen. Falls Ihr Operateur an einer Privatklinik tätig ist, ist es ebenfalls denkbar, dass die Kosten für den Eingriff nicht erstattet werden, dann aber eher nach dem Prinzip ganz oder gar nicht.

Falls ihre spezielle Situation noch nicht unter den genannten Punkte zu finden ist, melden Sie sich gerne nochmals.

Beste Grüße,
Ihr Dr. Kastl

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DieTante  sagt am 02.09.2013
Lieber Herr Dr. Kastl,
vielen Dank für die Auskunft. Tatsächlich wurde mir angeboten, gleichzeitig auch meinen Nasenhöcker "etwas abzuschleifen". Das müsste dann wohl der kostentreibende Teil der Behandlung sein, auf den ich aber auch gut verzichten kann.
Sie haben mir sehr viel weitergeholfen.
Herzliche Grüße

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Portrait Dr. med. Manfred Knöll, HNO-Praxis im Altstadt-Center Weilheim, Belegarzt am Klinikum Weilheim, Weilheim, HNO-Arzt
Dr. Knöll  sagt am 10.09.2013
Der Anwort von Herrn Kollegen Kastl ist nicht viel hinzuzufügen;
vielleicht nur soviel:
ich habe noch nie erlebt, dass ein "Nasenhöcker" zu einer Nasenatmungsbehinderung führt - und ein "Abschleifen" dieses besagten Nasenhöckers keinerlei Einfluss auf die Nasenluftpassage hat. Im Gegenteil: durch den zusätzlichen operativen Zugang im Naseninnern, durch die die INstrumente eingeführt werden müssen, entsteht bei der Heilung eine zusätzliche Narbe, die u.U. die Nasenatmung wieder einschränkt -
also Vorsicht - eher die vorgeschlagene Septumkorrektur ordentlich machen lassen, ggf. auch mit Anpassung der unteren
Nasenmuscheln (z.B. durch Thermotherapie ) auf Kosten der
Krankenkasse.
Und wenn Sie nicht Brillenträger sind und deswegen Probleme mit
dem Nasenhöcker haben - stehen Sie doch zu Ihrer "prominenten" Nase - die gehört schließlich zu Ihnen. Oder wollen Sie ein kosmetisch-korrektes Null-acht-fünfzehn-Einheitsnäschen
haben ??!
Treffen Sie die richtige Entscheidung ...
Dr.Manfred Knöll

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