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MedizinforumForum für HNO (Hals-Nasen-Ohren) Heilkunde

Lärmschwerhörigkeit

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5 Beiträge - 172 Aufrufe
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Karl-Heinz54  fragt am 31.01.2023
Hallo,

bei mir wurde ein Lärmschwerhörigkeit festgestellt, das schon im Jahr 2017, mit einem Hörverlust rechts von 35 % und links von 20 %.
Ich stand seid 1983 unter einer Lärmbelastenden Tätigkeit und bin seid 11/2015 aus dieser Lärmbelastenden Tätigkeit raus, auf Grund einer Erkrankung. zu spitzenzeiten war ich einer Lärmbelastung über 137 dB ausgesetzt tägl. bei der Arbeit. Die Firma hat mich nie zur arbeitsmedizinischen Vorsorge geschickt.

Nun meine Frage, kann sich eine Lärmschwerhörigkeit im laufe der Jahre weiterhin verschlechtern? Auch wenn ich seid 11/2015 raus bin?
Die Berufsgenossenschaft will das nicht glauben und meint, eine Lärmschwerhörigkeit verbessert sich im Laufe der Zeit wieder. Nun hat sich das Gehör seit 05/2017 bis jetzt verschlechtert. Sie meinen, das liegt nicht daran, das kann nicht von der Lärmbelastung kommen.

Bisher konnte mir noch keiner sagen, ob sich eine Lärmschwerhörigkeit auch nach Jahren verschlechtern kann, auf Grund der Jahrzehnten Lärmbelastung im schweren Stahlbau.

Darum Frage ich jetzt hier mal nach, vielleicht kann mir da jemand was zu sagen.

Gruß Karl-Heinz

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Portrait Prof. Dr. med. Rolf Issing, Klinik für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf-, Hals- und Plastische Gesichtschirurgie, Bad Hersfeld, HNO-Arzt
Prof. Dr. Issing  sagt am 01.02.2023
Guten Morgen,
nach der gültigen Lehrmeinung kann lärmbedingt eine Schwerhörigkeit nur unter fortwährender Lärmexposition sich weiter verschlechtern. Bei Ihnen scheidet dies nach Ihrer Schilderung daher aus. Eine Ausnahme bildet das sog. Explosionstrauma, bei dem sich eine zunehmende Hörminderung auch noch im Anschluss an das Lärmereignis entwickeln kann.
Viele Grüße
P. R. Issing

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Karl-Heinz54  sagt am 01.02.2023
Hallo,

also müssen jetzt andere Gründe vorliegen, das sich mein Gehör verschlechtert hat. Wie gesagt, bin seit 11/2015 aus der Lärmbelastung raus.
Das hat auch nichts damit zu tun, das ich Jahrzehnte unter starker Lärmbelastung gestanden habe, weit über 137 dB bei der alltäglichen Arbeit. Es muss beim ausscheiden aus dem Beruf schon ein Hörverlust bestanden haben, den ich nicht für so ernst genommen habe. Hatte das auch schon in der Firma gesagt, zum Chef, aber der hatte es nicht für wichtig befunden. Man schickte mich nie zur arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung. Hatte immer gesagt, das liegt daran das ich im Stahlbau gearbeitet habe. Bis ich nun mal 2017 darauf aufmerksam gemacht wurde, das ich ziemlich schwer höre.
Irgendwo hatte ich gelesen, das sich eine Lärmschwerhörigkeit verschlechtern kann, auch wenn man aus der Lärmbelastung raus ist.

Gruß Karl-Heinz

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Karl-Heinz54  sagt am 02.03.2023
Moin,

das einzigste was ich jetzt in die Waagschale legen kann, bei der Beweisführung, das ich nie zur arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung durch die Firma geschickt wurde. Dazu habe ich ja die Bestätigung von der ehem. Betriebsärztin. Demzufolge hat die Firma gegen den Arbeitsschutz bzw. gegen gegen die Fürsorgepflicht verstoßen hat. Die BG hat wohl durch den TAD ermittelt das ich seit 1994 in Lärm gearbeitet habe und eine Belastung bis zu 137 dB hatte.
Meine Aussage die ich meiner HNO-Ärztin geschrieben hatte, hat sie bestätigt.
Folgende Aussage hatte ich gemacht:

Zitat: " Die abgestorbenen Haarzellen können nicht neu gebildet werden, die einmal eingetretene Lärmschwerhörigkeit ist deshalb auch nicht heilbar. Das Ausmaß des Lärmschadens nimmt mit der Dauer der Lärmexposition und mit der Lärmintensität zu. Nach etwa 15-20 Jahren wird infolge des Untergangs aller durch Lärm zerstörbaren Zellen eine "Sättigungsphase" erreicht. Nach beendeter Lärmexposition schreitet die lärmbedingte Schädigung des Innenohres durch Lärm nicht mehr weiter fort.
Bleibende Schädigung über Jahre fortdauernde starke Beschallung mit Pegeln über 85 dB(A), aber auch ein einmaliger Impulsschall (Explosion) mit mehr als 135 dB(A) zerstören die Haarzellen und verursachen einen dauerhaften Hörverlust. Als Ursachen für Hörschäden durch Lärm werden die mechanische Zerstörung von Innenohr-Haarzellen und/oder eine Störung der Feindurchblutung im Innenohr angesehen. Bin schon vor Jahren aus der Lärmarbeit ausgeschieden, so müssen zu diesem Zeitpunkt bereits 40 % erreicht sein.
Das bedeutet doch, das bei Beendigung meiner Tätigkeit schon mindestens ein MdE von 40 % vorgelegen haben muss. Dann hatte ich schon während meiner beruflichen Tätigkeit eine Hörschädigung, die ich nicht so wahrgenommen habe und dieses auf die tägl. Lärmbelastung geschoben habe. Audiogrammaufzeichnungen bzw. Hörtest gab es nicht, da ich in der Firma nie zur arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung geschickt wurde, sprich die G-Untersuchung(G 20= Lärm). Dazu hat mir die ehem. Betriebsärztin eine schriftl. Bestätigung geschrieben, das ich nie zur arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung war. "

Jetzt hat die BG wieder was neues gefunden, um keine Anerkennung zu machen. Jetzt hat man auf einmal festgestellt, das ich wohl ein Vorschaden habe, sprich das ein Vorschaden existiert.
Nun ich bin bis 11/2015 in lärmbelastender Tätigkeit gewesen und bis dahin, war noch keine Lärmschwerhörigkeit durch irgendeinem festgestellt worden. Die Firma hat mich nie zur arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung geschickt. Demzufolge kann ja nichts vorliegen, an Ton- und Sprachaudiogramme.

Nun was ist ein Vorschaden in der Lärmschwerhörigkeit, wie wird das definiert? Wer kann mir darüber was sagen?
Was bedeutet Vorschaden? Werde aus diesem Begriff nicht so richtig schlau drauß?

Kann mir das einer mal erklären.

Gruß Karl

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Portrait Prof. Dr. med. Rolf Issing, Klinik für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf-, Hals- und Plastische Gesichtschirurgie, Bad Hersfeld, HNO-Arzt
Prof. Dr. Issing  sagt am 03.03.2023
Guten Morgen,
Sie können gegen den Bescheid der BG Widerspruch einreichen bzw. den Rechtsweg einschlagen.
Vorschaden bedeutet, dass eine nicht durch Lärm verursachte Hörminderung, z. B. Mittelohrentzündung, Kopfunfall etc., besteht.
Viele Grüße
P. R. Issing

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