Bei beidseitiger Taubheit oder beidseitiger starker Hörminderung ohne ausreichende Möglichkeit, dies mit einem Hörgerät auszugleichen (Gehörlosigkeit), kann ein Cochlea-Implantat (Cochlea Implant, CI) als Ersatz für das geschädigte Hörorgan sinnvoll sein.
Ein solches Cochlea-Implantat kann bei Schädigung der Sinneszellen der Schnecke im Innenohr eingesetzt werden (Innenohrschwerhörigkeit), sofern der Hörnerv nicht beeinträchtigt ist. Die Sinneszellen können sich nicht wieder erholen und nicht wieder neu aufgebaut werden. Daher bringt auch ein Hörgerät keine Besserung der akustischen Wahrnehmung.
Gehörlosigkeit ist oftmals erblich bedingt. Auch kann das Gehör durch Krankheiten während der Schwangerschaftszeit sehr stark geschädigt werden, beispielsweise durch Röteln. Erst zu einem späteren Zeitpunkt erworbene starke Hörminderungen können unter anderem durch Erkrankungen wie Hirnhautentzündung, Masern, Scharlach oder Tuberkulose hervorgerufen werden.
Taubheit und hochgradige Schwerhörigkeit bedingen, dass die Wahrnehmung der Umgebung praktisch nur noch über den Gesichtssinn erfolgt. Je früher die Taubheit oder Hörminderung eintritt, umso schwieriger ist das Erlernen der gesprochenen Sprache. Dies hat sehr starke Auswirkungen auf Alltagsleben, Schule und Beruf. Bei gehörlosen Kleinkindern wird die Erkrankung meist erst im 2. Lebensjahr entdeckt.
Bei kleinen Kindern können mehrere verschiedene Untersuchungen erfolgen, um die Taubheit oder Schwerhörigkeit nachzuweisen. Am häufigsten durchgeführt wird die Bestimmung der otoakustischen Emissionen, dies sind Schallwellen, die ohne Einwirkung oder durch Hörreize von der Innenohrschnecke ausgesendet werden.
Bei Erwachsenen und älteren Kindern erfolgen verschiedene Hörtests, um eine Ertaubung oder Schwerhörigkeit diagnostizieren zu können.
Damit festgestellt werden kann, ob ein Cochlea-Implantat überhaupt sinnvoll ist, müssen Innenohrschwerhörigkeit und Innenohrtaubheit von Mittelohrschwerhörigkeit und -taubheit sowie von Nervenschäden unterschieden werden.
Bei weniger ausgeprägter Schwerhörigkeit werden meist Hörgeräte angepasst.
Durch das Cochlea-Implantat wird die Innenohr-Schnecke funktionell ersetzt. Dies gelingt bis zu einem gewissen Maße. Über ein Mikrofon werden Schallwellen aufgenommen und an einen so genannten Sprachprozessor, einen Mini-Computer, weitergegeben. Durch diesen werden die Geräusche in elektrische Impulse umgewandelt. Diese Signale werden an ein kleines Empfangsgerät unter der Haut gesendet, welches mit dem eigentlichen Cochlea-Implantat, Elektroden innerhalb der Gehörschnecke, verbunden ist. Die Elektroden stimulieren den Hörnerv, welcher die Signale an das Gehirn leitet. Es entsteht eine Wahrnehmung, die dem Hören entspricht.
Die Operation zum Einsetzen eines Cochlea-Implantates erfolgt in Vollnarkose.
Zu Beginn der Operation wird der Warzenfortsatz des Schläfenbeins mit einer Fräse eröffnet, um daraufhin einen Zugang zum Mittelohr im Bereich zwischen dem Trommelfell, dem Gesichtsnerv und dem Amboss (ein Gehörknöchelchen) zu schaffen. Die Schnecke des Innenohres wird eröffnet, und die Elektroden des Implantates können hineingeschoben werden.
Im Knochen über und hinter dem Ohr wird dann eine Vertiefung eingefräst, um später das Empfangsgerät dort einzusetzen.
Es erfolgt noch im Rahmen des Eingriffs eine Funktionskontrolle des Implantats. Bei ordnungsgemäßem Funktionieren werden die Bestandteile befestigt und die Haut zugenäht.
Komplikationen können dazu zwingen, weitere Maßnahmen zu ergreifen und in sehr seltenen Fällen das Implantat nicht einzusetzen.
Strukturen im Operationsbereich können bei dem Eingriff beschädigt werden. Verletzungen von Nerven wie dem Geschmacksnerv oder dem Gesichtsnerv können zu Lähmungen oder anderen Ausfallerscheinungen führen. Schwindel kann sich ergeben, ist aber in aller Regel nicht dauerhaft. Das körperfremde Material kann manchmal abgestoßen werden. Bei schlechter Lage der Elektroden oder bei ungünstiger Abknickung kann eine Korrektur meist noch während der Operation erfolgen. Infektionen sind möglich, unter anderem auch eine Hirnhautentzündung oder ein Hirnabszess (abgekapselter Eiterherd). Wundheilungsstörungen und Narbenbildung sowie allergische Reaktionen können nicht ausgeschlossen werden.
Hinweis: Dieser Abschnitt kann nur einen kurzen Abriss über die gängigsten Risiken, Nebenwirkungen und Komplikationen geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das Gespräch mit dem Arzt kann hierdurch nicht ersetzt werden.
Die Prognose hängt von vielen Faktoren ab, etwa dem Alter des Patienten, frühere Hörfähigkeit, Dauer der Ertaubung, Zeitpunkt der Diagnosestellung und der Einstellung des Gerätes. Fast alle Betroffenen können nach Einsetzen des Implantates einen Sprecher in Kombination mit Lippenlesen besser verstehen als zuvor. Ungefähr die Hälfte der Patienten kann nach dem Eingriff wieder telefonieren. Bei Einsetzen des Implantates bis zum 2. Lebensjahr kann meist ein gutes Hören und eine annähernd normale Sprache erzielt werden.
Ein normaler Höreindruck kann mit dem Implantat allerdings nicht erreicht werden. Daher muss eine ausgedehnte Nachbehandlung des Patienten erfolgen, was idealerweise in darauf spezialisierten Einrichtungen stattfindet. Eine Hör- und Sprachtherapie findet in diesem Rahmen statt. Es muss nach und nach eine optimale Einstellung des Implantates erfolgen, so dass eine gute Wahrnehmung der empfangenen Töne ermöglicht wird.
Gegebenenfalls müssen Medikamente, die die Blutgerinnung herabsetzen, beispielsweise Marcumar® oder Aspirin®, weggelassen werden. Dies wird mit dem behandelnden Arzt besprochen.
Damit die Gefahr einer Hirnhautentzündung eingedämmt wird, sollte zuvor eine Impfung gegen bestimmte Bakterien (Pneumokokken, Haemophilus influenzae B) vorgenommen werden.
Zu starke körperliche Betätigungen sollten in der Anfangszeit unterlassen werden. Wasser darf zunächst ebenfalls nicht an das jeweilige Ohr gelangen. Schneuzen der Nase ist für einige Zeit verboten. Ob eine Flugreise gefahrlos unternommen werden kann, muss mit dem Arzt abgesprochen werden.
Der Patient bekommt einen Ausweis für das Tragen eines solchen Implantates, der stets mitgenommen werden sollte, damit es bei Kontrollen vor Flugreisen oder bei MRT-Untersuchungen nicht zu Problemen kommt.
Ergeben sich Auffälligkeiten, die Zeichen von Komplikationen sein können, so sollte möglichst rasch der Arzt kontaktiert werden.
Letzte Aktualisierung am 09.09.2022.