In allen Fällen, ob Fraktur (Bruch), Luxation (Ausrenkung) oder Distorsion (Verstauchung), ist Ruhigstellung die grundlegende Erste-Hilfe-Maßnahme und wenn möglich, eine Kühlung. Die weitere Behandlung am Handgelenk gehört in ärztliche Hände.
Eine Erste-Hilfe-Richtlinie, die bei allen Handgelenksverletzungen universal angewendet werden kann, ist die sogenannte P-E-C-H-Regel:
Im Einzelnen hängen die Behandlungsmaßnahmen von der Art der Verletzung ab.
Als Folge einer direkten oder indirekten Gewalteinwirkung kann es zu einer Verrenkung (Luxation) des Handgelenks kommen. Eine Luxation bedeutet, dass die betroffenen Gelenkflächen, die eigentlich zusammengehören, voneinander getrennt sind. Bleibt ein Teil der Gelenkflächen miteinander verbunden, spricht man von einer Subluxation.
Die Symptome einer Luxation sind starke Schmerzen. Das Handgelenk kann nicht mehr richtig bewegt werden. Handelt es sich um komplette Luxation, kann es durchaus sein, dass die Knochen abnorm auseinanderstehen (Bajonettstellung). Zudem kann die Hand nicht mehr oder nur noch unter starken Schmerzen bewegt werden. In den meisten Fällen entsteht auch ein Bluterguss.
Ist der Nervus medianus (Mittelarmnerv) verletzt, kann der Betroffene das Gefühl haben, dass sich die Finger pelzig anfühlen oder es unangenehm kribbelt.
Eine Luxation gehört immer notfallmedizinisch versorgt. Erste-Hilfe-Maßnahmen beschränken sich auf Ruhigstellung und Kühlung des betroffenen Handgelenks. Durch die Kühlung wird unter Umständen die Schwellung reduziert. Das kann bei der späteren Einrenkung hilfreich sein. Zudem kann das Handgelenk mithilfe eines Dreieckstuchs am Körper fixiert werden. Schmuck wie Armreifen, Uhren oder Ringe sollten vorsichtig entfernt werden. Ein Laie sollte auf gar keinen Fall versuchen, das Gelenk wieder einzurenken.
Die ärztliche Untersuchung wird meist unter einer Schmerzmedikation durchgeführt. Neben der Gelenkposition werden auch die Durchblutung, die Motorik (Bewegung) und die Sensorik (Gefühlssinn) untersucht. Danach erfolgt die Röntgenuntersuchung, bei welcher der Arzt erkennen kann, ob das Gelenk nur ausgerenkt ist oder ob auch der Knochen verletzt wurde. Anhand der Untersuchungsergebnisse wird die weitere Therapie festgelegt, die sich bei einer Luxation in der Regel auf das Einrenken, die Schmerzstillung und die Ruhigstellung über einen gewissen Zeitraum beschränkt.
Ein Handgelenksbruch verursacht bei dem Betroffenen sehr starke Schmerzen. Diese verstärken sich bei Druck und Bewegung. Das Handgelenk schwillt an. Zudem kann es zu einer Fehlstellung kommen. Bei einem offenen Bruch tritt der Knochen durch die Haut. Zudem kann es zu Sensibilitätsstörungen kommen, da bei der Handgelenksfraktur Nerven verletzt werden können. Auch ein Handgelenksbruch gehört unbedingt in ärztliche Hände.
Eine Erste-Hilfe-Maßnahme ist die Ruhigstellung des betroffenen Handgelenks, denn meist verursacht die kleinste Bewegung dem Betroffenen starke Schmerzen und weitere Schäden können provoziert werden.
Handelt es sich um eine offene Fraktur, muss die Wunde steril abgedeckt werden, damit keine Keime eindringen können. Auch hier kann ein Dreieckstuch verwendet werden, um das Handgelenk ruhig zu stellen. Schmuck sollte ebenso vorsichtig entfernt werden.
Meist ahnt der Arzt schon bei der Überprüfung des Gelenks und beim Anamnese-Gespräch, dass es sich um einen Knochenbruch handelt. Eine Röntgenaufnahme gibt dann letzte Sicherheit. Anhand der Untersuchungsergebnisse wird festgelegt, ob eine konservative oder operative Therapie in Frage kommt.
Eine Verstauchung entsteht dann, wenn das Gelenk durch eine Überbewegung geschädigt wird (zum Beispiel durch Umknicken oder durch Verdrehen). Auf diese Weise können Kapseln und Bänder geschädigt werden. Das Gelenk kann im Gegensatz zum Bruch oder der Verrenkung weiterhin belastet werden. Allerdings ist diese Belastung äußerst schmerzhaft. Eine Prellung entsteht durch einen Aufschlag auf das Handgelenk oder einen Sturz. Gewebe wird gequetscht, beispielsweise können Blutergüsse entstehen und ebenfalls kommt es zu Schmerzen. Ist das Handgelenk geprellt oder verstaucht, kommt als Erste-Hilfe-Maßnahme das PECH-Schema zum Tragen.
Auch wenn „nur“ eine einfachere Verletzung wie eine Verstauchung oder eine Prellung vermutet wird, sollte der Betroffene trotzdem einen Arzt aufsuchen. Dieser kann durch seine Untersuchungen ausschließen, dass es sich um eine schwerere Verletzung handelt und Komplikationen können erkannt beziehungsweise verhindert werden. Zur weiteren Behandlung von Verstauchungen reichen in der Regel Maßnahmen wie eine weitere Ruhigstellung aus.
aktualisiert am 30.09.2022