Bei einer chronischen oder wiederkehrenden Mandelentzündung (Tonsillitis) sowie bei weiteren Veränderungen kann es sinnvoll sein, die Gaumenmandeln durch eine Operation herauszunehmen (Tonsillektomie).
Zwischen dem vorderem und dem hinterem Gaumenbogen befinden sich die beiden Gaumenmandeln (Tonsillen). Sie gehören zum Abwehrsystem des Menschen. An den Gaumenmandeln können sich Entzündungen ergeben, die in der Regel durch Bakterien (Streptokokken, Staphylokokken, Haemophilus influenzae, Pneumokokken) verursacht werden. Meist sind die Erkrankten Kinder oder junge Erwachsene. Treten Mandelentzündungen wiederholt auf (etwa vier Mal in Folge) oder werden langandauernd (chronisch), so empfiehlt sich in vielen Fällen eine operative Mandelentfernung.
Häufig angezeigt ist eine Mandeloperation auch bei vergrößerten Mandeln, die den Rachen einengen (hyperplastische Tonsillen).
Des Weiteren kann eine Mandelentfernung angezeigt sein, wenn dem Patienten ein schwerer Transplantationseingriff bevorsteht, wie eine Herztransplantation. Ebenfalls kann die Operation bei Erkrankungen wie dem Rheumatischen Fieber sinnvoll sein. Bisweilen besteht auch der Verdacht auf einen Tumor der Gaumenmandel, so dass dann in manchen Fällen auch eine Mandelentfernung zur feingeweblichen Untersuchung vorgenommen werden kann.
Bis etwa zum vierten Lebensjahr sollte eine komplette Mandelentfernung nur im Notfall (bei einem Mandelabszess, einer abgekapselten eitrigen Entzündung) erfolgen, denn die Mandeln sind für die Ausbildung der körpereigenen Abwehr des Kindes sehr wichtig.
Bei einer Mandelentzündung bestehen Schmerzen und Beschwerden beim Schlucken. Auch das Sprechen ist erschwert. Aufgrund der Entzündung besteht meist Fieber, der Patient fühlt sich schlapp und krank. Es kann sich ein Mandelabszess entwickeln, eine abgekapselte eitrige Entzündung, die in die Tiefe des Gewebes reicht. Durch den Abszess kann sich schließlich eine gefährliche Ausbreitung der Entzündung in der gesamten Blutbahn ergeben (Sepsis). Das Immunsystem wird durch den Abszess geschwächt, so dass sich weitere Erkrankungen ergeben können.
Bei Mandelvergrößerung (hyperplastische Tonsillen) ist der Rachen eingeengt, so dass das Sprechen, Schlucken und Atmen beeinträchtigt ist. Es kann sich ein Aussetzen der Atmung während des Schlafens ergeben (Schlafapnoe).
Es erfolgt eine Befragung des Patienten (Anamnese) und eine körperliche Untersuchung mit Abtastung der Lymphknoten und Betrachtung des Rachens. Bei einer Mandelentzündung sind die Mandeln geschwollen und rot. Eine Blutuntersuchung ist erforderlich.
Eine Mandelentzündung muss von weiteren Entzündungen und Erkrankungen des Bereiches unterschieden werden. Auf dem Boden einer Mandelvergrößerung kann ein gutartiger oder bösartiger Tumor bestehen.
Eine Mandelentzündung wird vorrangig durch antibiotische Medikamente behandelt. Die Wahl des Mittels richtet sich nach dem jeweiligen Erreger. Es können des Weiteren schmerzstillende Medikamente gegeben werden.
Die Mandeloperation kann in örtlicher Betäubung oder in Vollnarkose erfolgen.
Es bestehen prinzipiell zwei Methoden:
Zur operativen Entfernung der beiden Gaumenmandeln (Tonsillektomie), wie sie normalerweise bei einer Mandelentzündung durchgeführt wird, werden durch den Mund bei zurück geneigtem Kopf die Mandeln mitsamt Kapsel aus dem umgebenden Gewebe herausgetrennt.
Bei einer nicht-entzündlichen Mandelvergrößerung können insbesondere bei Kleinkindern auch andere Operationsverfahren vorgenommen werden. Es kann beispielsweise nur eine statt der beiden Gaumenmandeln herausgeholt werden, während die andere belassen wird.
Ebenfalls kann eine Laser-Tonsillektomie durchgeführt werden. Dabei wird der Teil der jeweiligen Mandel durch Lasertechnik herausgeschnitten, der aus dem Gaumengewebe hervorragt. Der Rest der Mandeln verbleibt. Dadurch besteht nicht nur intaktes Abwehrgewebe der Gaumenmandeln noch im Körper, sondern es wird auch vermieden, dass es zu Schluck- und Atemproblemen kommt. Ebenfalls wird einer Schlafapnoe (Atemaussetzer während des Schlafens) vorgebeugt.
Falls die Rachenmandel vergrößert oder krankhaft verändert ist, kann sie zusätzlich herausgenommen werden. Dies kann im selben Eingriff über den Mund erfolgen, wobei dann ein ringartiges Skalpell zum Einsatz kommt.
Es kann aufgrund von Komplikationen erforderlich sein, eine Abänderung der Operationsmethode oder eine Erweiterung vorzunehmen.
Es kann zu Blutungen und Nachblutungen aus dem Operationsgebiet kommen. Es ist dabei nicht auszuschließen, dass auch noch nach mehreren Tagen eine so starke Blutung auftritt, dass sie in einer Notoperation gestoppt werden muss, um großen Blutverlust und Verstopfung der Atemwege zu verhindern. Es können Strukturen im Operationsbereich geschädigt werden, beispielsweise Gaumen, Gaumenzäpfchen, Zähne oder Zunge. Durch Nervenschädigung können sich in verschiedenen Bereichen Taubheitsgefühl oder Lähmungserscheinungen ausbilden, z. B. in der Zunge. Auch Geschmacksbeeinträchtigungen sind möglich. Ebenso kann es zu Schluckproblemen oder Sprechbehinderungen kommen. Schmerzen können meist mit Arzneimitteln gelindert werden. Infektionen und Wundheilungsstörungen können vorkommen. Auch allergische Reaktionen können nicht ausgeschlossen werden.
Hinweis: Dieser Abschnitt kann nur einen kurzen Abriss über die gängigsten Risiken, Nebenwirkungen und Komplikationen geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das Gespräch mit dem Arzt kann hierdurch nicht ersetzt werden.
Die komplette Entfernung der Gaumenmandeln verhindert erneute Entzündungen und somit auch Folgeerkrankungen. Wenn Anteile der Mandeln bestehen bleiben, können sich dort auch noch Entzündungen ausbilden. Eine so genannte Seitenstrang-Angina ist dann ebenfalls möglich.
Die Abwehrkräfte werden durch das Herausnehmen der Mandeln nicht abgeschwächt.
Gegebenenfalls müssen Medikamente, die die Blutgerinnung herabsetzen, beispielsweise Marcumar® oder Aspirin®, weggelassen werden. Dies wird mit dem behandelnden Arzt besprochen.
Bei Durchführung der Operation in örtlicher Betäubung darf vier Stunden vorher nicht mehr gegessen und geraucht, zwei Stunden vorher nichts mehr getrunken werden. Bei einer Operation in Vollnarkose erhöht sich die Zeitspanne.
Falls die Operation unter ambulanten Bedingungen erfolgt, so muss der Patient beachten, dass er aufgrund der teils noch bestehenden Medikamentenwirkung für 24 Stunden kein Auto, keine anderen Verkehrsmittel und keine Maschinen selbst bedienen darf. Daher sollte er sich abholen lassen. Bedeutsame Entscheidungen sollten ebenfalls vertagt werden.
An den zwei Tagen nach der Operation darf der Patient nur flüssige oder weiche Nahrung zu sich nehmen. Nahrungsmittel, die das Operationsgebiet reizen können, wie etwa Kaffee, Alkohol, saures Obst oder sehr würziges Essen, sollten gemieden werden. Ebenso sollte auf Rauchen verzichtet werden. Für zwei Wochen sollte keine zu starke körperliche Betätigung ausgeübt werden, bei Kindern muss der Sportunterricht ausfallen. Es sollte nur mäßig warm geduscht werden. Auf heiße Bäder, Sonnenbäder oder Saunabesuche muss verzichtet werden. Impfungen dürfen bei Kindern nicht vor Ablauf von sechs Wochen nach der Operation vorgenommen werden.
Ergeben sich Auffälligkeiten, die Zeichen von Komplikationen sein können, so sollte möglichst rasch der Arzt kontaktiert werden. Insbesondere sollte auf Blutungen geachtet werden, da diese auch nach Tagen noch so heftig sein können, dass sie durch Blutverlust und Verlegung der Atemwege sehr gefährlich sind. Bei kleinen Kindern sollte regelmäßig direkt geschaut werden, ob keine Blutung vorhanden ist.
aktualisiert am 16.11.2023