Bei der Notoperation handelt es sich um einen operativen Eingriff, der nicht aufgeschoben werden kann. Er ist dringend notwendig, da sonst das Leben des Patienten unmittelbar gefährdet ist. Notfalloperationen müssen definitionsgemäß binnen einer Frist von zwei Stunden durchgeführt werden. Es gibt folgende Typen an operativen Eingriffen, die innerhalb eines gewissen Zeitfensters erfolgen sollen:
Sofortoperationen müssen, wie der Name bereits sagt, unverzüglich vorgenommen werden, da der Patient sonst verstirbt. Es muss also sofort ein Operationssaal für diesen Patienten freigemacht werden, alle anstehenden verschiebbaren Operationen müssen für die Sofortoperation, wenn notwendig, verschoben werden. Als Beispiel für die Notwendigkeit einer Sofortoperation kann eine geplatzte Aussackung der großen Bauchschlagader (Aortenaneurysma) angeführt werden.
Notfalloperationen (im engeren Sinne) sind ebenfalls Operationen, die so schnell wie möglich begonnen werden müssen, doch kann hier erst einmal kurzfristig ein kritischer Zustand des Patienten (z. B. des Kreislaufs) stabilisiert werden. Eine typische Notfalloperation ist ein Durchbruch (Perforation) eines inneren Organs (z. B. des Darms).
Dringliche Operationen sollten innerhalb eines Zeitfensters von wenigen Stunden bis 24 Stunden erfolgen, was von der Situation abhängt. Unter anderem bei einer akuten Entzündung des Blinddarms (Appendizitis) kann es nötig werden, dass eine solche Operation durchgeführt wird. Ebenfalls als dringliche Operationen können Eingriffe gelten, die wegen nicht lebensbedrohlichen Krankheiten/Verletzungen durchgeführt werden, bei denen es aber bei zu langem Warten zu schweren Folgeschäden kommen kann.
Frühelektive Operationen sind solche, die innerhalb von 48 Stunden vorgenommen werden sollten. Beispielsweise bei einer akuten Entzündung der Gallenblase (Cholezystitis) kann eine frühelektive Operation angeraten sein.
Elektive ("wählbare") Operationen können definitionsgemäß mehr als 72 Stunden aufgeschoben werden - meist kann der Zeitpunkt gar so gelegt werden, wie es dem Arzt/Operateur/Krankenhaus sowie auch dem Patienten entgegenkommt. Es handelt sich um Eingriffe wie beispielsweise Gelenkoperationen, die nicht lebenswichtig sind. Die meisten durchgeführten Operationen gelten als elektiv. Eine akute Gallenblasenentzündung bei Besserung unter konservativer (nichtchirurgischer) Therapie könnte dafür ebenfalls ein Anlass sein.
Wie bereits oben erwähnt, ist eine notfallmäßige Operation dann notwendig, wenn ohne sie das Leben des Patienten auf dem Spiel steht. Dies kann wiederum verschiedene Ursachen haben. Beispielsweise kann der Patient unter einer Entzündung des so genannten Bauchfelles (Peritonitis) leiden. Auch ein entzündeter Blinddarm (Appendizitis), der sich zur Bauchhöhle hin eröffnet hat, kommt als Ursache in Betracht. Aber ebenso kann eine innere Blutung aus dem Magen-Darm-Trakt, bei der der Patient viel Blut über Transfusionen ersetzt bekommen muss, eine Notfalloperation erforderlich machen.
Da eine Notfalloperation ein sehr dringender Eingriff ist, bleibt oft nicht viel Zeit für viele Voruntersuchungen. Es kann sein, dass ein Patient nach einer Befragung und kurzen Beurteilung durch einen Arzt und schon nach einer einzigen technischen Untersuchung (z. B. Bauchultraschall) in den Operationssaal gebracht wird.
Die Erkrankungen, die die Ursache notfallmäßiger Operationen sind, sind sehr schwerwiegend. Aus diesem Grund ist auch das Komplikationsrisiko dieser operativen Eingriffe relativ hoch. Beispielsweise kann der Blutverlust, den die Patienten aufgrund der Erkrankung und während der Operation haben, so hoch sein, dass die Patienten letztendlich nicht überleben. Auch Entzündungen können gefährlich werden, bei einem Durchbruch des Blinddarms kann sich z. B. auch nach einer erfolgreichen Entfernung desselben eine Bauchfellentzündung entwickeln. Viele andere mögliche Komplikationen wie etwa spätere Narben müssen bei Not-OPs als zweitrangig in Kauf genommen werden.
aktualisiert am 28.09.2023