Bei einer Entzündung beziehungsweise Vereiterung in den Stirnhöhlen kann eine Operation zur Eröffnung (Punktion) erforderlich werden.
Die Stirnhöhlen gehören zu den Nasennebenhöhlen. Die Stirnhöhlen sind mit Schleimhaut ausgekleidete und im Normalfall mit Luft gefüllte Hohlräume, die mit der Nasenhöhle über eine kleine Öffnung in Verbindung stehen. Meist ist bei Krankheiten in der Stirnhöhle, z. B. einer Entzündung (Nasennebenhöhlenentzündung, Sinusitis), diese Verbindung verlegt oder verengt. Die Luft kann dann nicht mehr genügend zirkulieren, und Sekret kann nicht mehr ausfließen. Die Verlegung des Verbindungskanälchens kann durch Schleimhautanschwellung (z. B. bei Allergien oder Entzündungen), anlagebedingtem Platzmangel (z. B. zu großen Nasenmuscheln) oder Wucherungen (Polypen, adenoiden Vegetationen) bedingt sein.
Bei einer Stirnhöhlenentzündung bestehen Kopfschmerzen, Fieber und eine allgemeine Schwäche. Oftmals bildet sich viel Sekret, das immerzu aus der Nase oder nach hinten in den Rachen austritt. Die Schleimhaut ist häufig auch in der Nasenhöhle geschwollen. Der Luftstrom durch die Nase ist oft eingeschränkt. Der Geruchssinn kann abgeschwächt sein.
Nach der Erhebung der Anamnese (Befragung des Patienten) wird eine gründliche HNO-ärztliche Untersuchung durchgeführt. Durch eine Nasenspiegelung (Rhinoskopie) wird die Schleimhaut in der Nasenhöhle und im Eingangsbereich der Nebenhöhlen betrachtet. In bildgebenden Verfahren, z. B. Ultraschall, Röntgen oder Computertomographie (CT), kann bei einem Eiterstau die Füllung der Kieferhöhle gesehen werden. Des Weiteren wird eine Blutuntersuchung sowie oftmals auch ein Test auf Allergien durchgeführt.
Unter Umständen kann hinter einer einseitigen chronischen Nasennebenhöhlenentzündung ein bösartiger Tumor stecken.
Bei einer Entzündung der Stirnhöhle erfolgt eine Therapie mit Medikamenten, z.B. Antibiotika, sowie die Gabe von schleimhautabschwellenden Nasentropfen oder -spray. Diese wird auch zusätzlich zu einer Operation durchgeführt. Unterstützend kann mit verschiedenen Lösungen inhaliert werden. Bei allergischer Ursache erfolgt eine gezielte antiallergische Behandlung.
Bei ungenügendem Behandlungserfolg der nichtoperativen Therapie ist oft eine so genannte Becksche Bohrung, eine Eröffnung der Stirnhöhlenwand nach vorne, sinnvoll.
Diese Operation kann in örtlicher Betäubung oder in Vollnarkose erfolgen.
An der Stirn wird die Haut kurzstreckig eingeschnitten, so dass unter der Augenbraue eine Öffnung zur Stirnhöhle hin gebohrt werden kann. Hierdurch wird der angestaute Eiter oder Schleim abgesaugt. Eine Drainage wird eingelegt, die weiteres Sekret ableitet. Tropfen zur Schleimhautabschwellung können über die Bohrung gegeben werden. Das Röhrchen kann wieder herausgezogen werden, sobald der Öffnungsgang zwischen Stirnhöhle und Nasenhöhle wieder frei ist.
Soll die Stirnhöhle eingehend untersucht werden, so lässt sich durch die Öffnung nach außen auch ein feines optisches Gerät zur Stirnhöhlenspiegelung einführen.
Nur selten ist bei Komplikationen oder unerwarteten Verhältnissen eine Änderung oder Erweiterung der Methode erforderlich.
Organe und Strukturen in der Nähe können bei dem Eingriff beschädigt werden. Es kann unter anderem zu Blutungen, Nachblutungen und Blutergüssen kommen. Durch Verletzung verschiedener Nerven im Bereich der Operation kann es selten zu Taubheitsgefühl, Lähmungserscheinungen oder weiteren Ausfällen an verschiedenen Stellen kommen, was vorübergehend, aber manchmal auch dauerhaft bestehen kann. Es können sich Entzündungen, Wundheilungsstörungen und Narben ausbilden, was unter anderem zu Atemproblemen führen kann. Äußerst selten kann auch die hintere Wand der Stirnhöhle beschädigt werden, Hirnwasser kann dann ausfließen, und eine gefährliche Hirnhautentzündung kann sich entwickeln. Ein Verbindungskanal der Stirnhöhle nach außen kann bestehen bleiben und muss dann behandelt werden. Allergische Reaktionen können des Weiteren in verschiedener Ausprägung vorkommen.
Hinweis: Dieser Abschnitt kann nur einen kurzen Abriss über die gängigsten Risiken, Nebenwirkungen und Komplikationen geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das Gespräch mit dem Arzt kann hierdurch nicht ersetzt werden.
Nach dem Eingriff kommt es in der Regel zu einer Abheilung der Entzündung in der Stirnhöhle innerhalb von Tagen. Später kann es, insbesondere wenn der Öffnungsgang zwischen Nasen- und Stirnhöhle wieder verschlossen ist, zu einem neuerlichen Sekretaufstau oder einer Stirnhöhlenentzündung kommen (Rezidiv).
Gegebenenfalls müssen Medikamente, die die Blutgerinnung herabsetzen, beispielsweise Marcumar® oder Aspirin®, weggelassen werden. Dies wird mit dem behandelnden Arzt besprochen.
Bei Durchführung des Eingriffs in örtlicher Betäubung darf vier Stunden vorher nicht mehr gegessen und geraucht, zwei Stunden vorher nichts mehr getrunken werden. Bei einer Operation in Vollnarkose erhöht sich die Zeitspanne.
Falls die Operation unter ambulanten Bedingungen erfolgt, so muss der Patient beachten, dass er aufgrund der teils noch bestehenden Medikamentenwirkung für 24 Stunden kein Auto, keine anderen Verkehrsmittel und keine Maschinen selbst bedienen darf. Daher sollte er sich abholen lassen. Bedeutsame Entscheidungen sollten ebenfalls vertagt werden.
Bei noch vorhandenem Drainageröhrchen sollte der Patient eine zu große körperliche Belastung vermeiden.
Zeigen sich Auffälligkeiten, die auf Komplikationen hindeuten, so sollte umgehend der Arzt konsultiert werden.
aktualisiert am 16.11.2023