Erholt sich ein Patient ausreichend von einem Schlaganfall, kann er theoretisch jederzeit Auto fahren. Wichtig hierbei ist, sich einer kritischen Selbstprüfung zu unterziehen. Denn ein unzureichendes Reaktionsvermögen, Konzentrationsstörungen, Sehstörungen und weitere Langzeitfolgen eines Apoplex (Schlaganfalls) sind eine potenzielle Gefahr für den Autofahrer und für weitere Verkehrsteilnehmer. Es ist wichtig, dass der Patient sein Fahrvorhaben mit dem Arzt bespricht. Die Fahrtüchtigkeit sollte rechtsverbindlich überprüfen werden. Der Patient kann eine freiwillige MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) bei der Führerscheinstelle ablegen.
Bevor sich ein Schlaganfallpatient hinter das Steuer setzt, sollte er einige wichtige Kriterien erfüllen. Alle diese Kriterien sind für die Sicherheit im Straßenverkehr unabdinglich. Folgende Punkte muss der Patient nach einer Reha ohne Einschränkung erfüllen:
Die Entscheidung, sich nach einem Apoplex hinter das Steuer eines Fahrzeugs zu setzen, ist mit einer großen Portion Eigenverantwortung verbunden. Es ist anzuraten, sich von fachlicher Stelle beraten und ein verkehrsmedizinisches Gutachten erstellen zu lassen. Dies verhindert, dass sich der Patient nach dem Schlaganfall überschätzt. Sein eigenes und das Leben weiterer Verkehrsteilnehmer stehen unter Umständen auf dem Spiel.
Jeder Autofahrer kann sich einer freiwilligen MPU unterziehen. Im Rahmen der medizinisch-psychologischen Untersuchung wird der Patient intensiv auf seine Fahrtauglichkeit geprüft. Ein Schlaganfallpatient erhält durch diese Untersuchungen Gewissheit über seine Fahrtauglichkeit nach dem Apoplex. Ein klarer Nachteil der MPU sind die hohen Kosten, die der Autofahrer tragen muss. Ferner kann ein Nichtbestehen der Untersuchung den endgültigen Einzug des Führerscheins zur Folge haben.
Schlaganfallpatienten, die eine bleibende Sehstörung oder Gesichtsfeldstörung aufweisen, sollten kein Auto mehr fahren. Konzentrationsprobleme, Koordinationsprobleme, Lähmungen und Bewusstseinsstörungen wirken sich, je nach Intensität, auf die Fahrtüchtigkeit aus. Durch ein verkehrsmedizinisches Gutachten kann sich der Patient absichern und Gewissheit erlangen, ob er nach seinem Apoplex noch fahrtüchtig ist.
Die heutige Fahrzeugtechnik erlaubt es gelähmten Personen, Auto zu fahren. Jedoch muss das Fahrzeug hierfür behindertengerecht umgebaut werden. Dennoch sollte bei Lähmungen nach einem Apoplex nur nach einer umfangreichen ärztlichen Begutachtung Auto gefahren werden. Ein behindertengerechter Umbau des Fahrzeugs bedeutet noch lange nicht zeitgleich auch die Fahrtüchtigkeit eines Schlaganfallpatienten.
Jedem Schlaganfallpatienten ist es anzuraten, seine Fahrtüchtigkeit rechtsverbindlich überprüfen zu lassen. Nicht nur sein eigenes Leben und das weiterer Verkehrsteilnehmer stehen auf dem Spiel. Kommt es zu einem Unfall und die Versicherung des Patienten erfährt von seinem Schlaganfall, kann die Versicherung ihre Haftung eventuell infrage stellen. Hohe Geldstrafen oder ein Gefängnisaufenthalt können die Folge sein. Wurde die Fahrtüchtigkeit rechtsverbindlich überprüft, besteht weiterhin ein vollständiger Versicherungsschutz.
Zeigen sich nach einem Apoplex keine Folgeschäden, bedeutet dies noch lange nicht, dass der Patient uneingeschränkt fahrtüchtig ist. Durch einen Schlaganfall können sich Langzeitfolgen einstellen, die von außen nicht sofort ersichtlich sind und auch dem Betroffenen nicht auffallen. Aufmerksamkeitsdefizite, verminderte Konzentrationsfähigkeit, ein reduziertes Reaktionsvermögen, Gedächtnis- und Denkstörungen sowie Verständnisdefizite können versteckte Langzeitfolgen eines Apoplex sein. Alle diese Defizite wirken sich beim Autofahren negativ auf die Sicherheit aus. Aus diesem Grund sollte sich ein Schlaganfallpatient niemals hinter das Steuer sitzen, bevor er mit seinem Arzt gesprochen hat.
Einige Schlaganfallpatienten leiden nicht nur an Langzeitfolgen des Apoplex, sondern sie zeigen auch eine falsche Selbsteinschätzung. Selbst eine mangelnde Einsicht kann bei einigen Autofahrern nach einem Schlaganfall beobachtet werden. Es steht außer Frage, dass der Verlust der Fahrtüchtigkeit eine erhebliche Einschränkung im Alltag darstellt. Eine Selbstüberschätzung und eine mangelnde Einsicht stellen eine potenzielle Gefahr für das eigene Leben und für das der weiteren Verkehrsteilnehmer dar. Daher sollten Schlaganfallpatienten auch in Bezug auf das Autofahren den Rat des Arztes befolgen.
aktualisiert am 17.08.2017