An kleinen Vertiefungen im Zahn kann Karies entstehen – mit der Fissurenversiegelung kann das verhindert werden.
Als Fissuren bezeichnet man die feinen, bis fünf Millimeter tiefen Grübchen und Rillen auf den Kauflächen der Backenzähne. Diese Fissuren im Zahnschmelz bilden eine häufige Ausgangsstelle für Karies, da sich dort vermehrt zahnschädigende Bakterien ansiedeln können. Wenn die Grübchen zu tief und zu eng sind, lassen sich die Bakterien mit der Zahnbürste nur sehr schwer erreichen und entfernen. Beschrieben ist, dass sich Karies zu etwa 90 Prozent als Erstes auf den Kauflächen ausbildet, wovon ein Großteil von zu tiefen Fissuren ausgeht.
Als moderne Vorbeugungsmethode bietet sich die Fissurenversiegelung an, bei der man die Vertiefungen mit künstlichen Materialien ausfüllt. Verwendet wird entweder ein Kunststoff oder sogenannter Glasionomer-Zement.
Zur Fissurenversiegelung werden zunächst die Kauflächen besonders gründlich mit feinen Bürsten gereinigt und von schädlichen Belägen befreit. Der Zahnschmelz in den Arealen um die Fissuren herum wird mit einem speziellen Säuregel ein wenig aufgeraut.
Daraufhin wird auf die Fissuren das noch flüssige Versiegelungsmaterial gegeben, das als glatte Schutzschicht die erneute Ansammlung von Bakterien verhindert. Gehärtet wird die neue Schicht mit Lichteinwirkung. Eine Fluoridierung schließt idealerweise die Behandlung ab.
Eine Fissurenversiegelung wird durchgeführt, wenn die Vertiefungen auf der Kaufläche besonders eng, tief und unregelmäßig sind. Sinnvoll ist die Zahnversiegelung insbesondere bei Kindern, da bei ihnen ohnehin die Zahnhygiene eingeschränkt ist. So wird die Behandlung vermehrt bei Kindern zwischen 6 und 14 Jahren vorgenommen, da in diesem Alter die ersten und zweiten Mahlzähne durchbrechen. Das Kind muss allerdings bei der Behandlung Ruhe einhalten können, damit der Eingriff durchführbar ist.
Besonders lohnt sich die Fissurenversiegelung bei allgemein schon bestehender Kariesaktivität an den Zähnen. Auch im Erwachsenenalter kann eine Zahnversiegelung angezeigt sein. Bei starkem Kariesrisiko bietet sich manchmal sogar eine Fissurenversiegelung der Milchzähne oder der Schneide- und Eckzähne an.
Die Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten bei Patienten im Alter von 6 bis 17 Jahren, wenn am ersten oder zweiten Backenzahn versiegelt werden soll. In allen anderen Fällen müssen die Kosten der Versiegelung selbst getragen werden.
Die Schutzschicht zur Fissurenversiegelung nutzt sich nach und nach ab, die Haltbarkeit wird mit etwa sieben bis zehn Jahren angegeben. Die Vertiefungen bleiben dennoch oft verschlossen, so dass sich eine dauerhafte Kariesprophylaxe erreichen lässt.
Selbstverständlich ist auch nach der Fissurenversiegelung eine gründliche Mundhygiene einzuhalten. Auf regelmäßige Nachkontrollen kann nicht verzichtet werden.
Nicht sinnvoll ist eine Fissurenversiegelung meist bei bestehender Karies direkt an den Fissuren. Bei noch nicht so stark ausgeprägten Befunden kann nach Entfernen der Karies dennoch eine erweiterte Fissurenversiegelung erfolgen. Hierbei muss nach dem Bohrvorgang zusätzlich das Dentin oder Zahnbein abgesiegelt werden.
Bei relativ flachen Fissuren, bei denen zu erwarten ist, dass sich Zahnbeläge mühelos durch Zähneputzen entfernen lassen, kann ebenfalls auf eine Fissurenversiegelung verzichtet werden.
Letzte Aktualisierung am 18.02.2024.