Als Fissuren bezeichnet man die feinen, bis 5 Millimeter tiefen Grübchen und Rillen auf den Kauflächen der Backenzähne. Diese Fissuren bilden eine häufige Ausgangsstelle für Karies, da sich dort vermehrt zahnschädigende Bakterien ansiedeln können, die teilweise von der Zahnbürste sehr schwer erreichbar sind, wenn die Grübchen zu tief und zu eng sind. Beschrieben ist, dass sich Karies zu etwa 90 Prozent als Erstes auf den Kauflächen ausbildet, wovon ein Großteil von zu tiefen Fissuren ausgeht.
Als moderne Vorbeugungsmethode bietet sich hier die Fissurenversiegelung an, bei der man die Vertiefungen mit Komposite, einer Art Kunststoff, ausfüllt.
Bei der Fissurenversiegelung werden zunächst die Kauflächen besonders gründlich mit feinen Bürsten gereinigt und von schädlichen Belägen befreit. Die Areale um die Fissuren herum werden mit einem speziellen Säuregel ein wenig aufgeraut.
Daraufhin wird auf die Fissuren Komposite gegeben, der dann als glatte Schutzschicht die erneute Ansammlung von Bakterien verhindern soll. Gehärtet wird die neue Schicht mit Lichteinwirkung. Eine Fluoridierung schließt idealerweise die Behandlung ab. Eine Fissurenversiegelung wird durchgeführt, wenn die Vertiefungen auf der Kaufläche besonders eng, tief und unregelmäßig sind.
Sinnvoll ist die Fissurenversiegelung insbesondere auch bei Kindern, da gerade bei ihnen ohnehin die Zahnhygiene eingeschränkt ist. So wird die Fissurenversiegelung vermehrt bei Kindern zwischen 6 und 14 Jahren vorgenommen, da in diesem Alter die ersten und zweiten Mahlzähne durchbrechen. Das Kind muss allerdings bei der Behandlung Ruhe einhalten können, damit der Eingriff durchführbar ist.
Besonders lohnt sich die Fissurenversiegelung bei allgemein schon bestehender Kariesaktivität an den Zähnen. Auch im Erwachsenenalter kann eine Fissurenversiegelung angezeigt sein. Bei starkem Kariesrisiko bietet sich manchmal sogar eine Fissurenversiegelung der Milchzähne oder der Schneide- und Eckzähne an.
Die Schutzschicht zur Fissurenversiegelung nutzt sich zwar nach und nach ab, aber die Vertiefungen bleiben dennoch verschlossen, so dass sich meist eine dauerhafte Kariesprophylaxe ergibt.
Selbstverständlich ist auch nach der Fissurenversiegelung eine gründliche Zahnhygiene einzuhalten, und auch auf regelmäßige Nachkontrollen kann nicht verzichtet werden. Nicht sinnvoll ist eine Fissurenversiegelung meist bei bestehender Karies direkt an den Fissuren. Bei noch nicht so stark ausgeprägten Befunden kann nach Entfernen der Karies dennoch eine erweiterte Fissurenversiegelung erfolgen. Hierbei muss nach dem Bohrvorgang zusätzlich das Dentin oder Zahnbein abgesiegelt werden.
Bei relativ flachen Fissuren, bei denen zu erwarten ist, dass sich Zahnbeläge mühelos durch Zähneputzen entfernen lassen, kann ebenfalls auf eine Fissurenversiegelung verzichtet werden.
Letzte Aktualisierung am 01.10.2018.