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MedizinforumForum für Frauenheilkunde

Hysterektomie

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4 Beiträge - 578 Aufrufe
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KeinKinderwunsch  fragt am 18.06.2016
Wer entscheidet ob ich eine Hysterektomie machen lassen kann oder nicht? Und nach welchen rechtlichen Grundlagen wird das entschieden?
Ich bin 30 und mein Mann und ich sind uns einig. Wir wollen definitiv keine Kinder. Für uns sind sie eine teure Zeitverschwendung. Außerdem haben wir beide vererbbare Krankheiten. Davon einige unheilbar. Und dazu ist die Zwillingswahrscheinlichkeit auf beiden Seiten gegeben. Das wollen wir keinem Kind antun.
Wir sind uns auch einig, dass wir, falls in 5 oder 10 Jahren doch ein Kinderwunsch vorhanden sein sollte, ein Kind adoptieren möchten. Denn in dieser Welt gibt es genug arme Kinder die Liebe brauchen.
Mit meiner Psychologin habe ich auch schon darüber gesprochen. Ebenfalls mit meiner Gynäkologin. Diese wies mich auf die diversen Verhütungsmittel hin. Ich kenne sie jetzt alle mit Vor- und Nachnamen und keine kommt wirklich für mich in betracht, da ich sie einfach übertrieben teuer finde. Natürlich kann ich auch auf Verhütung verzichten und jedesmal bei einer Schwangerschaft abtreiben. Aber ob das im Sinne der Erfinder ist bezweifle ich.
Darum ist für mich die Hysterektomie die einzige sinnvolle Möglichkeit.

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Zeitschaltuhr  sagt am 19.06.2016
Rechtsberatung ist in Foren verboten!
Dein Wunsch und vor allem Deine „Gründe“ klingen reichlich krude.
Weil Du keine „teure Zeitverschwendung“ in die Welt setzen willst, soll die Solidargemeinschaft mal eben eine medizinisch nicht indizierte Hysterektomie finanzieren. Na klar, machen wir Beifall klatschend *Vorsicht Ironie!*
So schwerwiegend können die „Erbkrankheiten“ bei Deinem Mann und Dir nicht sein, dass Du keine Kinder bekommen solltest. Wäre es anders, hätten Dir die Ärzte von Schwangerschaften DRINGEND abgeraten.
Und was ist an der Wahrscheinlichkeit einer Zwillingsschwangerschaft eigentlich so besorgniserregend? Das hat absolut keinen Krankheitswert.

Wenn Dir die Verhütung übertrieben zu teuer erscheint, kannst Du Dich gerne über die Kosten einer Abtreibung informieren. Diese Eingriffe werden, außer in Härtefällen, nämlich auch ganz privat bezahlt. Nix Solidargemeinschaft. Mal ganz abgesehen davon, dass JEDER noch so kleine Eingriff potenzielle Risiken birgt.

Solltest Du mit 40 dann doch noch eine „teure Zeitverschwendung“ (welch Widerspruch in sich!) adoptieren wollen, wird es eng. Für Adoptionen gibt es zu Recht zumindest in D Altersgrenzen.
Nimm es mir nicht übel, dass ich so deutlich geworden bin! Aber eine Hysterektomie ist KEINE Verhütungsmethode.

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RosalieSu  sagt am 22.06.2016
Wenn definitiv kein KiWu besteht, ist eine Eileiterunterbindung eine sichere Möglichkeit. Um eine Schwangerschaft zu verhindern, muss man nicht die Gebärmutter entfernen. Die Risiken sind beachtlich. Eine Eileiterunterbindung wird ambulant gemacht, kostet in etwa 1800 € und birgt zumindest nicht das Risiko der Inkontinenz, ist nur halb so schmerzhaft, bedingt keinen KH- Aufenthalt.
Die Entscheidung liegt immer beim Patienten. Wer sich dafür entschieden hat, muss nur noch einen Arzt finden, der den Auftrag ausführt.

Jede OP, die auf eig. Wunsch ausgeführt wird, ist eine Privatleistung.

Rosalie

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Portrait Dr. med. Matthias Stroth, FRAUENÄRZTE AM POTSDAMER PLATZ BERLIN - MITTE, Schwangerschaftsbetreuung - Sterilisation - hormonfreie Verhütung - Intimchirurgie - Notfallverhütung, Berlin, Frauenarzt
Dr. Stroth  sagt am 24.06.2016
in einem solchen Fall bei gesunder Gebärmutter ist normalerweise nicht eine Gebärmutterentfernung sondern eine Sterilisation angeraten, die jede Frau, unabhängig von ihrem Alter, durchführen lassen kann.

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