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MedizinforumForum für Herz - Kardiologie

Herzschrittmacher

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4 Beiträge - 1902 Aufrufe
?
HerzAuto  fragt am 18.11.2018
Sehr geehrte Damen und Herren!

Aufgrund einer verkehrsärztl. Untersuchung ist dem Straßenverkehrsamt bekannt geworden, dass ich Tabletten gegen Bluthochdruck nehme und einen Herzschrittmacher habe. Der für Verkehrsrecht zugelassene Kardiologe hat für die vom Straßenverkehrsamt geforderte Untersuchung 500 € verlangt und angeregt, den Herzschrittmacher alle halbe Jahre überprüfen zu lassen. Eigentlich selbstverständlich für Herzschrittmacher-Patienten.
In der Verlehrsmedizinischen Beurteilung heißt es: Die Voraussetzung für die dauerhafte Kraftfahreignung ist, dass Herr *? regelmäßig Schrittmacherkontrollen durchführen lässt (alle 6 Monte) und dass im Speicher des Schrittmachers gefundene Rhythmusstörungen weiterhin asymtomatish bleiben, wovon allerdings auszugehen ist. Die verkehrsmedizinischen Richtlinien, die implantierbare Kardiodefibrillator betreffen, sind in diesem Fall nicht anzusenden, da Herr *? Träger eines "einfachen Schrittmachers" (DDD-Schrittmacher) ist.
Das Straßenverkehrsamt fordert jetzt alle 6 Monate eine Bescheinigung ihres behandelnden Arztes über die durchgeführten ärztlichen Kontrollen des Schrittmachers mit kritischer Stellungnahme zur Kraftfahreignung vorzulegen.

Ich bin der Ansicht, dass in Deutschland zigtausende mit Herzschrittmacher fahren, die allerdings dem Straßenverkehrsamt nicht bekannt sind. Nur wenige, die durch Umstände, die nichts mit dem Schrittmacher zu tun haben, müssen den Nachweis erbringen. Das ist unverhältnismäßig.
Das Straßenverkehrsamt Nordhorn gab mir nur zögernd die Auskunft, wieviele das sind; Etwa 10 ? war die Antwort. Meine Kardiologin kennt keinen Fall, bei dem ein derartiger Kontrollnachweis gefordert wird.
Vielen Dank für Ihre Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen

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Portrait Dr. med. Alexander Hierl, Privatpraxis für Kardiologie und Innere Medizin, München, Internist, Kardiologe
Dr. Hierl  sagt am 18.11.2018
Hallo,

warum brauchen Sie einen Schrittmacher, bzw. wie ist die Diagnose? Wie oft stimuliert der Schrittmacher? Haben Sie eine ausreichende Eigenfrequenz oder sind Sie abhängig von einer kontinuierlichen Stimulation durch den Schrittmacher? Gab es Bewußtlosigkeit vor Implantation des Schrittmachers?

Wenn Sie diese Fragen beantworten kann ich Ihnen sagen, ob Sie gegen den Kontrollnachweis vorgehen können.

Viele Grüße
Dr. Hierl

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HerzAuto-Nr2  sagt am 19.11.2018
Lieben Dank für Ihre Antwort.

Weder vor- noch nach der Implantation gab es keine Bewußtlosigkeit. Ich habe auch keine Beschwerden wegen des VHF. Den niedrigen Puls habe ich ebenfalls kaum gemerkt.
Die Kardiologin hält augenblicklich keine weiteren Maßnahmen für erforderlich, da ich keine Beschwerden habe.

Mein Blutdruck/Puls liegt nach 3-monatiger, täglicher Eigenmessung mit Oberarmmessgerät bei durchschnittlich 132/75-76.

Medikamente:
Xarelto 20 mg
Candesartan 8 mg
Bisoprolol 2,5 mg
Amlidipin 5,0 mg

Hier weitere Infos:

Seit 2007 waren Herzrytmusstörungen/VHF bekannt. Im 9/2007 und und 2/2014 wurde Ablationen vorgenommen.

Es trat aber immer wieder VHF auf. 2015 wurde aufgrund eigener Messungen ein sehr niedriger Puls(unter 30) festgestellt.

Meine Kardiologin hat dann zu einem HerzSM geraten.

Die Diagnose der Kardiologin am 01.06.2015:

- A-Block II Mobitz und Wenckebach mit HFLZ-EKG bis 30/min.
- V.a. AB-Block II Wenckebach Periodik
- Rez. Vorhofflattern, anhaltendes rechtssatriales Flattern
- Z.n. Elektrokardioversion 09/06, 04/07, 06/07, 02/14
- CHADs" Score1 Punkt, CHAD Vasc Sore 2 Punkte.

15.06. - 17.06.15 in der Schüchtermann-Klinik Bad Rothenfelde:
- Implantation eines DDD-Schrittmachers
(medtronic Sensia SEDR01, SM: NWL071659G)am 16.05. bei AV-Block II.
- Z.n. Vorhofflatterablation 2014 bei bek. rez. Vorhofflattern.
- Z.n. elektrischer Kardioversion 09/06, 04/07, 06/07 CH2DS2-VAsc-Score 2 Punkte.

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Portrait Dr. med. Alexander Hierl, Privatpraxis für Kardiologie und Innere Medizin, München, Internist, Kardiologe
Dr. Hierl  sagt am 20.11.2018
Hallo,

aus den Informationen kann man erkennen, dass Sie nicht Schrittmacher-abhängig sind und deshalb keine Notwendigkeit besteht, die Funktionsfähigkeit des SM nachzuweisen.

Viele Grüße
Dr. Hierl

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