Relativ oberflächlich gelegene Defekte, Narben und Trübungen der Hornhaut können durch einen Eingriff mit dem Laser entfernt werden. Diese Methode nennt sich Phototherapeutische Keratektomie (PTK). Der Hornhautlaser trägt die jeweiligen Befunde ab, so dass der Patient danach besser sehen kann.
Hornhautnarben und -trübungen können unter anderem nach Verletzungen, Entzündungen und Verätzungen entstehen. Auch manche angeborenen Syndrome können zu Hornhautveränderungen führen, die das klare Sehen beeinträchtigen. Bei einer Form, der bandförmigen Hornhautdegeneration, besteht beispielsweise ein Zusammenhang mit einer Arthritis (Gelenkentzündung). Ein Hornhautlaser durch phototherapeutische Keratektomie (PTK) kann nur durchgeführt werden, wenn die Schäden nicht besonders tief in die Hornhaut hineinreichen.
Hornhautabschürfungen (Erosio corneae) können unter anderem durch Fremdkörper und durch mechanische Einwirkungen, z. B. durch versehentliches Greifen in ein Auge mit dem Finger oder durch spitze Pflanzenteile, entstehen. Manchmal bestehen die Erosionen trotz Salben- und Tropfentherapie über einen längeren Zeitraum oder kehren immer wieder (rezidivierende Hornhaut-Erosio). In diesem Fall kann ein Laser der Hornhaut mittels PTK sinnvoll sein.
Hornhauttrübungen können, insbesondere wenn sie im Zentrum liegen, zu verschleiertem und verschwommenem Sehen führen. Die Sehkraft kann dadurch teilweise erheblich eingeschränkt sein. Manchmal ist das Bild verzerrt.
Rezidivierende (wiederholte) Hornhautabschürfungen äußern sich durch Fremdkörpergefühl und Schmerzen. Das Auge kann tränen, das Lid kann durch die Schmerzhaftigkeit oft nur schwierig offengehalten werden. Oftmals wird die Stelle durch das morgendliche Öffnen der Lider wieder aufgerissen.
Es erfolgt die Befragung des Patienten (Anamnese), ein genauer Sehtest mit Ermittlung der bestmöglichen Sehschärfekorrektur und die Betrachtung des Auges unter Vergrößerung. Der Arzt beurteilt die Hornhaut auf Veränderungen und stellt die Diagnose. Der Augendruck wird oftmals bestimmt. Vor einem speziellen Gerät wird die Hornhautoberfläche vermessen, damit der Hornhautlaser ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.
Insbesondere für die phototherapeutische Keratektomie müssen oberflächliche von tiefen Defekten der Hornhaut unterschieden werden. Mitunter kann eine wiederholte Hornhauterosion mit einer Entzündung verwechselt werden.
Hornhautnarben können nicht durch eine konservative Therapie (Behandlung ohne Eingriff) beseitigt werden, Trübungen oft ebenfalls nicht. Eine wiederkehrende Hornhautabschürfung wird zunächst durch Augensalbe und -tropfen behandelt.
Die phototherapeutische Keratektomie (PTK) kann vorgenommen werden, wenn durch die nichtoperativen Maßnahmen keine dauerhafte Besserung des Zustandes erreicht wird. Für diesen Eingriff an der Hornhaut genügt die Gabe von örtlichen Betäubungstropfen. Zusätzlich können Beruhigungsmedikamente eingenommen werden.
In aller Regel muss keine Erweiterung der Laser-Operation erfolgen.
Schmerzen und Augenbrennen sowie vermehrtes Tränen bestehen sehr häufig nach dem Eingriff. Auch eine Augentrockenheit kann auftreten. Narben können sich ergeben, die innerhalb von Monaten in aller Regel wieder verschwinden. Eine Fehlsichtigkeit, meist Weitsichtigkeit, kann hervorgerufen werden. Es kann wiederum durch den Eingriff zu einer wiederkehrenden Hornhautabschürfung kommen. Durch die offene Hornhaut können Infektionen und somit Hornhautgeschwüre entstehen.
In manchen Fällen kann es zu dauerhafter Sehverschlechterung bis hin zur Erblindung oder dem Verlust des Auges kommen. Der Arzt wägt im Vorfeld ab, dass die Laserbehandlung mehr Nutzen als Risiken hat. Allergische Reaktionen können des Weiteren nicht ausgeschlossen werden.
Hinweis: Dieser Abschnitt kann nur einen kurzen Abriss über die gängigsten Risiken, Nebenwirkungen und Komplikationen geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das Gespräch mit dem Arzt kann hierdurch nicht ersetzt werden.
Vielfach kann die Hornhautveränderung durch die phototherapeutische Keratektomie (PTK) beseitigt werden. In den meisten Fällen findet in einigen Tagen eine Ausheilung der künstlich erzeugten Abschürfung statt. Dabei sind oft Schmerzen vorhanden, und das Sehen ist beeinträchtigt. Nachdem die oberflächliche Hornhautschicht geschlossen ist, kann es noch mehrere Monate dauern, bis der Endzustand erreicht wird. Zwischendurch können sich noch mäßige Eintrübungen ergeben, die zu einer erhöhten Blendungsempfindlichkeit führen können.
Der Patient sollte sich im Vorfeld informieren, ob die Behandlungskosten für den Augenlaser von der Krankenkasse getragen werden. Ansonsten sind vor dem Eingriff vom Patienten aus keine besonderen Maßnahmen zu beachten.
Erfolgt die Operation ambulant, so muss sich der Patient abholen lassen, da er für 24 Stunden kein Auto mehr fahren darf, außerdem dürfen keine Maschinen bedient werden und keine bedeutsamen Entscheidungen getroffen werden. Wegen der erhöhten Blendungsempfindlichkeit sollte auch in den Folgemonaten im Dunkeln kein Auto gefahren werden.
Ein frisch operiertes Auge erfordert einen vorsichtigen Umgang. In den Tagen nach der Operation sollte keine zu starke körperliche Tätigkeit ausgeübt werden, ebenfalls sollte kein Schwimmbad besucht und kein Make-up aufgetragen werden. Augentropfen, Augensalbe und weitere Medikamente sollten nach Anordnung regelmäßig angewendet beziehungsweise eingenommen werden. Die Kontaktlinse, die zum Schutz aufgesetzt wurde, darf nicht selbst herausgenommen werden. Nachuntersuchungen müssen unbedingt wahrgenommen werden.
Sollten sich Auffälligkeiten ergeben, die auf Komplikationen hindeuten könnten, so sollte rasch der Arzt verständigt werden.
aktualisiert am 08.10.2019