Bei einigen Erkrankungen des Auges ist als letzte oder sinnvollste Maßnahme manchmal die Entfernung des Auges (Enukleation) notwendig. Als kosmetischer Ersatz dient dann ein Kunstauge. Dieses Kunst- beziehungsweise Glasauge (Augenprothese) wird von Augenkünstlern hergestellt und genau dem natürlichen Auge nachempfunden. So wirkt es im Alltag unauffällig. Eine Entfernung des Auges kommt z. B. bei bösartigen Tumoren des Auges in Frage, aber auch bei manchen anderen Zuständen wie bei einem erblindeten und zugleich schmerzhaften Auge.
Verschiedene Gründe können eine Entfernung des Auges notwendig machen.
Liegt ein bösartiger Tumor im Auge vor, so ist oftmals eine Entfernung sinnvoll, um den Befund zu beseitigen und die Erkrankung zu heilen. Bösartige Tumore des Auges können unter anderem Melanome (diese entspechen dem schwarzen Hautkrebs, z. B. Aderhautmelanome oder Bindehautmelanome) oder Karzinome sein. Auch bei Tumoren, die aus der Umgebung in das Auge hineinwachsen, oder bei im Auge abgesiedelten Tochtergeschwülsten von Tumoren an anderer Stelle muss das Auge eventuell entfernt werden.
Ein unwiederbringlich blindes Auge, das zudem schmerzhaft ist, sollte entfernt werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein bei starker Augeninnendruckerhöhung durch Gefäßneubildung (Neovaskularisationsglaukom), die unter anderem bei Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) oder Gefäßverschlüssen auftreten kann.
Bei einem Tumor ist die Symptomatik variabel und abhängig von Ausdehnung und Art des Befundes. Ein Tumor wird oftmals in der ersten Zeit gar nicht bemerkt. Er kann sich später durch Seheinschränkungen äußern oder von außen gesehen werden. Bisweilen können sich Schmerzen entwickeln. Bei Bösartigkeit kann der Tumor streuen, das heißt, es können sich Tochtergeschwülste (Metastasen) in anderen Organen absiedeln und sehr schwerwiegende Probleme verursachen.
Bei den anderen Erkrankungen ist oftmals bereits ohne Aussicht auf Besserung eine Blindheit oder ein nur noch äußerst schwaches Sehvermögen eingetreten. Schmerzen können bestehen, und der Augapfel kann so geschrumpft sein, dass es sich ästhetisch störend auswirkt.
Der Patient wird befragt (Anamnese), ein Sehtest wird durchgeführt und das Auge wird unter Vergrößerung betrachtet. Insbesondere muss auch das andere Auge begutachtet werden, ob an diesem bereits ebenfalls Schäden vorliegen. Bei Tumoren kann durch eine Probeentnahme (Biopsie) festgestellt werden, ob es sich um einen bösartigen Befund handelt. Eine Blutuntersuchung ist erforderlich.
Bei Tumoren müssen gutartige von bösartigen Befunden unterschieden werden. Die anderen Erkrankungen sind meist eindeutig.
In manchen Fällen kann ein bösartiger Tumor auch durch Bestrahlung behandelt werden. Entzündungen und andere krankhafte Zustände des Auges können teilweise auch durch Augentropfen, Salbe und Medikamente behandelt werden. Die Augapfelschrumpfung (Phthisis bulbi) kann durch konservative Maßnahmen nicht rückgängig gemacht werden.
Diese Operation sollte vorgenommen werden, wenn die jeweilige Erkrankung durch andere Maßnahmen nicht mehr behandelt werden kann. In den allermeisten Fällen wird zur Entfernung des Auges (Enukleation) eine Vollnarkose vorgenommen. Selten ist auch eine örtliche Betäubung möglich.
Die Bindehaut wird vom Augapfel abgetrennt. Ebenso werden die Augenmuskeln, die am Augapfel ansetzen, sowie der Sehnerv durchgeschnitten. Das Auge kann nun herausgenommen werden. Die Bindehaut verbleibt nahezu komplett im Körper. Um die entstandene Höhle zu füllen, können entweder die verbliebenen Augenmuskelanteile miteinander vernäht werden oder körpereigenes oder körperfremdes (Kunststoff-)Füllmaterial eingebracht werden.
Am Ende der Operation wird oft bereits eine Struktur aus Glas oder Kunststoff an die Stelle des Auges gesetzt, bis sich eine ausreichende Ausheilung der Wunden zeigt. Zusätzlich wird ein Verband angelegt. Nach wenigen Wochen kann dann ein vorläufiges Kunstauge eingesetzt werden, welches letztendlich nach mehreren Monaten durch die endgültige Augenprothese ersetzt wird.
Die Augenprothese wird von speziellen Augenkünstlern in Handarbeit angefertigt, damit ein möglichst gutes kosmetisches Ergebnis in weitgehender Übereinstimmung mit dem noch vorhandenen Auge besteht. Teilweise kann das Kunstauge sogar durch die Augenmuskeln analog zum gegenseitigen Auge bewegt werden.
Bei auftretenden Komplikationen oder bei unerwarteten Befunden kann es bisweilen notwendig werden, weitere Maßnahmen zu treffen.
Manchmal ist es nicht oder nur schlecht möglich, ein Kunstauge einzusetzen. Dies kann z. B. bei Problemen der Bindehaut der Fall sein. Weitere Operationen können dann notwendig sein, um später einen optimalen Sitz der Prothese zu ermöglichen.
Oftmals bestehen in den Tagen nach dem Eingriff Schmerzen. Es kann durch die Operation zu Blutungen, Nachblutungen und Blutergüssen kommen. Ebenfalls können Infektionen auftreten. Bei Kunststoffstrukturen, die als Platzhalter eingesetzt werden, kann eine Abstoßungsreaktion auftreten. Allergien können nicht ausgeschlossen werden.
Hinweis: Dieser Abschnitt kann nur einen kurzen Abriss über die gängigsten Risiken, Nebenwirkungen und Komplikationen geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das Gespräch mit dem Arzt kann hierdurch nicht ersetzt werden.
Ein stark beeinträchtigtes Auge kann durch die Enukleation aus dem Körper geholt werden, so dass durch dieses keine Komplikationen, z. B. auch am gegenseitigen Auge, mehr verursacht werden können. Tumoren können in den meisten Fällen komplett entfernt werden, allerdings ist es möglich, dass Reste im Körper verbleiben und ein weiterer Eingriff vorgenommen werden muss. Es können auch bereits Metastasen (Tochtergeschwülste) an anderen Körperstellen bestehen.
Die Entfernung eines Auges ist für den Patienten eine stark psychisch belastende Situation. Die Maßnahme kann nicht wieder rückgängig gemacht werden, und auf der jeweiligen Seite ist kein Sehen mehr möglich. Allerdings ist dies oft auch schon vor der Operation der Fall. Durch das einäugige Sehen ist das räumliche Auflösungsvermögen eingeschränkt, und es kommt zu Ausfällen im Gesichtsfeld zu der betroffenen Seite hin. Daher muss der Patient insbesondere im Straßenverkehr besonders vorsichtig sein. Eine Gewöhnung an den Zustand findet meist relativ schnell statt.
Kosmetisch können akzeptable Ergebnisse erzielt werden, denn Glasaugen (Augenprothesen) sehen heutzutage beinahe wie echte Augen aus und fallen oft erst bei sehr genauer Betrachtung auf.
Oftmals müssen Arzneimittel, die die Blutgerinnung negativ beeinflussen, in Absprache mit dem Arzt abgesetzt werden. Dies kann unter anderem Aspirin® und Marcumar® betreffen.
In den Tagen nach der Operation sollte keine zu starke körperliche Tätigkeit ausgeübt werden. Der Verband sollte nur vom medizinischen Fachpersonal gewechselt werden. Regelmäßige Kontrolluntersuchungen sind notwendig.
Tropfen, Salbe und andere Medikamente sollten nach Anordnung regelmäßig angewendet beziehungsweise eingenommen werden. Eine tägliche Pflege des Kunstauges muss vorgenommen werden.
Sollten sich Auffälligkeiten ergeben, die auf Komplikationen hindeuten könnten, so sollte rasch der Arzt verständigt werden.
aktualisiert am 16.11.2023