Ein malignes Melanom (schwarzer Hautkrebs) ist ein bösartiger Tumor, der aus den Pigmentzellen (Melanozyten) der Haut entsteht. Eine Operation ist erforderlich, um den Befund zu entfernen.
Das maligne Melanom entwickelt sich aus pigmentierten Zellen (Melanozyten), die natürlicherweise in Haut und Schleimhaut vorhanden sind. Die Melanozyten besitzen das Pigment Melanin und geben es auch an die Umgebung ab. Durch die dunkle Färbung schützt das Melanin die Haut vor UV-Strahlung. Die Melanozyten können durch die UV-Strahlen jedoch selbst geschädigt und verändert werden. Wenn die Erbgutveränderungen von den Reparaturmechanismen nicht mehr behoben werden können, kann schwarzer Hautkrebs entstehen.
Die Gefahr, am malignen Melanom zu erkranken, steigt mit der Einwirkung von UV-Strahlen im Laufe des Lebens. Daher sind z. B. Menschen häufiger betroffen, die als Kind oft Sonnenbrand hatten, sich lange ungeschützt in sonnigen Regionen aufhalten oder häufig das Solarium besuchen. Insbesondere können hellhäutige Menschen mit blonden oder roten Haaren betroffen sein (heller Hauttyp), allerdings ist auch bei dunkler Haut ein Melanom möglich. Es besteht auch eine erbliche Komponente, so dass bei malignen Melanomen in der Blutsverwandschaft das Risiko für eine eigene Erkrankung höher wird.
Prinzipiell kann sich das maligne Melanom an jeder Körperstelle ausbilden. Häufig sind Hautbereiche betroffen, die hoher Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind, z. B. Gesicht, Rumpf und Arme sowie vor allem bei Frauen an den Beinen. Bisweilen können sich die Tumore sogar unter einem Fingernagel, einem Fußnagel oder unter dem Fuß entwickeln. Außerhalb der Haut kann das Melanom auch an Schleimhäuten (z. B. im Mund, am Genitale, im After) sowie beispielsweise auch an der Aderhaut des Auges oder der Hirnhaut sitzen.
Meist zeigt sich ein Hautfleck, der in der Regel dunkel bis fast schwarz aussieht, aber auch aus dunklen und hellen Bereichen bestehen kann oder komplett hell (ohne Pigment) sein kann. Auch von der Ausbreitung her gibt es mehrere Typen des malignen Melanoms. Es kann sich an der Oberfläche allmählich ausdehnen (superfiziell spreitendes Melanom) oder eher nach unten und oben knotig wachsen (noduläres Melanom). Des Weiteren können sich unregelmäßige Formen ausbilden (z. B. Lentigo-maligna-Melanom) oder seltenere andere Arten entwickeln.
Durch das Wachstum können Strukturen in der Umgebung geschädigt oder zerstört werden. Wie bei allen bösartigen Tumoren können sich auch beim schwarzen Hautkrebs Tochtergeschwülste (Metastasen) in andere Körperbereiche oder in nahe Lymphknoten absiedeln und auch dort schwerwiegende Probleme bereiten.
Die Haut und insbesondere der verdächtige Befund werden gründlich untersucht. Der Arzt betrachtet den Pigmentfleck mit einem Vergrößerungsglas. Die Wahrscheinlichkeit, dass es sich tatsächlich um ein malignes Melanom handelt, steigt, je mehr die Kriterien der so genannten ABCDE-Regel zutreffen. Diese Buchstaben bedeuten:
Sinnvoll können auch bildgebende Verfahren sein, beispielsweise Röntgen oder Computertomographie (CT). Eine sichere Diagnose kann nur mit einer feingeweblichen Untersuchung (Histologie) gestellt werden, welche nach der Operation (Entfernung des verdächtigen Hautflecks) durchgeführt wird. Eine Probeentnahme ist nicht empfehlenswert, da ansonsten Tumorzellen gestreut werden könnten.
Harmlose Muttermale (Naevi), insbesondere solche mit unscharfen Rändern, können mit dem schwarzen Hautkrebs verwechselt werden. Muttermale können auch Vorstufen von Hautkrebs darstellen. Ebenfalls können weitere gutartige und bösartige Tumore der Haut dem Melanom ähneln (Basaliome, Spinaliome, Morbus Bowen, seborrhoische Warzen etc.). Aufschluss gibt hier die feingewebliche Untersuchung nach der Operation des Befundes.
Eine nicht operative Therapie kann den bösartigen Hauttumor in aller Regel nicht beseitigen. Als Zusatzmaßnahme zur Operation bei größeren oder wiederkehrenden Hautkrebs-Befunden kann eine Bestrahlung oder eine Chemotherapie durchgeführt werden.
Der Eingriff kann abhängig von der Ausgangssituation (z. B. Größe und Lage des Befundes) in örtlicher Betäubung oder in Vollnarkose vorgenommen werden.
Der Tumor wird ausgeschnitten (Tumor-Exzision). Hierbei muss ein ausreichender Sicherheitsabstand gewährleistet sein, damit der Befund möglichst komplett entfernt wird. Dieser Sicherheitsabstand beträgt zwischen einem halben und zwei Zentimetern, was von der Größe und der Art der Veränderung abhängig ist.
Es kann notwendig sein, Strukturen in der Umgebung mit herauszunehmen, beispielsweise Nerven und Blutgefäße, Sehnen, Muskeln und Knochen. Bisweilen müssen dazu auch Finger oder Zehen ganz oder teilweise amputiert werden.
Falls das Ergebnis der Histologie (feingewebliche Untersuchung) erwartet wird, wird oftmals ein zweizeitiges Vorgehen gewählt. Hierfür wird die Wunde zunächst offen gelassen oder nur vorläufig abgedeckt. Falls sich in der Histologie zeigt, dass der Tumor nur inkomplett herausoperiert wurde, kann weiteres Gewebe entfernt und auf Tumorbefall und -ausdehnung untersucht werden.
Wenn das Vorhandensein von Tumorresten aus Sicht des Arztes unwahrscheinlich ist, wird die Operationswunde entweder zugenäht oder mit zusätzlicher Haut abgedeckt. Dies kann eine Verschiebeplastik (Lappenplastik) mit Haut aus der Umgebung sein oder eine Hauttransplantation aus einem anderen Bereich des Körpers, beispielsweise der Leiste.
In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, auch Eingriffe an den Lymphknoten durchzuführen, die die Lymphflüssigkeit aus dem Bereich des Tumors aufnehmen. Bei einem größeren Befund des Hauttumors wird oftmals der Lymphknoten entfernt, der die erste Station darstellt (Schildwächter-Lymphknoten-Biopsie). Dieser wird erkannt durch ein spezielles Markierungsverfahren mit einem Farbstoff oder einem schwach radioaktiven Stoff. Der herausoperierte Schildwächter-Lymphknoten wird dann feingeweblich darauf untersucht, ob sich Tumorzellen abgesiedelt haben.
Bei unauffälligem feingeweblichem Befund des Lymphknotens müssen in dieser Hinsicht keine weiteren Maßnahmen erfolgen. Stellt sich jedoch tatsächlich ein Tumorbefall heraus, so werden die weiteren Lymphknoten, in die die Lymphflüssigkeit weiterhin fließt, herausgenommen.
Falls eine Tumorabsiedlung in Hautbereiche eines Beines oder eines Armes stattgefunden hat, so kann eine so genannte hypertherme Perfusion (Spülbehandlung) durchgeführt werden. Dabei wird der Blutstrom der Gliedmaße vom restlichen Kreislauf getrennt, und eine Herz-Lungen-Maschine wird an die jeweilige Gliedmaße angeschlossen. Nun wird ein Wirkstoff (Zytostatikum) eingeleitet, der die Tumorzellen schädigt. Ebenfalls erfolgt eine Erwärmung des Armes oder Beines auf etwa 41°C, wodurch die Hautkrebszellen noch weiter beeinträchtigt werden.
Bei der Operation können abhängig von der Lage des Befundes umgebende Strukturen beschädigt werden. Dies wirkt sich um so stärker aus, je weiter der Tumor in das Gewebe eingewachsen ist. Teils können erhebliche Funktionseinschränkungen oder auch kosmetische Probleme daraus resultieren. Es können Blutungen, Nachblutungen und Blutergüsse auftreten. Bei Nervenverletzungen kann es unter anderem zu Taubheitsgefühl und Lähmungserscheinungen kommen, die vorübergehend, aber auch dauerhaft sein können. Weiterhin kann es zu Wundheilungsstörungen und überschießender Narbenbildung kommen. Wenn Haut umgesetzt wurde, ist es möglich, dass die Farbgebung nicht der Umgebung entspricht. Durch Aufstauung von Lymphflüssigkeit können sich starke Schwellungen ergeben, die gegebenenfalls behandelt werden müssen. Allergische Reaktionen jeden Schweregrades können nicht ausgeschlossen werden. Auch durch eine eventuell durchgeführte Spülbehandlung kann es zur Gewebeschädigung kommen.
Hinweis: Dieser Abschnitt kann nur einen kurzen Abriss über die gängigsten Risiken, Nebenwirkungen und Komplikationen geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das Gespräch mit dem Arzt kann hierdurch nicht ersetzt werden.
Die Anzahl der Hautkrebserkrankungen hat in den letzten Jahrzehnten immer weiter zugenommen. Dennoch hat das maligne Melanom oftmals eine gute Prognose, da auch immer mehr der Tumore früh erkannt werden in einem Stadium, bei dem sich noch keine Tochtergeschwülste (Metastasen) abgesiedelt haben. Falls bereits Metastasen bestehen, ist die Prognose allerdings sehr ungünstig.
Gegebenenfalls müssen Medikamente, die die Blutgerinnung herabsetzen, beispielsweise Marcumar® oder Aspirin®, weggelassen werden. Dies wird mit dem behandelnden Arzt besprochen.
Falls die Operation unter ambulanten Bedingungen erfolgt, so muss der Patient beachten, dass er aufgrund der teils noch bestehenden Medikamentenwirkung für 24 Stunden kein Auto, keine anderen Verkehrsmittel und keine Maschinen selbst bedienen darf. Daher sollte er sich abholen lassen. Bedeutsame Entscheidungen sollten ebenfalls vertagt werden.
Körperliche Bewegungen, die eine mechanische Beanspruchung auf die Wunde beziehungsweise Narbe ausüben können, sollten in der ersten Zeit möglichst unterlassen werden. Für zwei Monate sollte sich der Patient weiterhin nicht sonnen oder in ein Solarium gehen, um keine Pigmentverschiebungen hervorzurufen. Auch sollte auf das Rauchen verzichtet werden, da dadurch Wundheilungsstörungen hervorgerufen oder verstärkt werden können.
Zeigen sich Auffälligkeiten, die auf Komplikationen hindeuten, so sollte umgehend der Arzt konsultiert werden.
Wie bei allen bösartigen Befunden sollten Kontrolluntersuchungen regelmäßig durchgeführt werden.
aktualisiert am 23.11.2020