Bösartige Tumore, die von den Schamlippen (äußeren weiblichen Geschlechtsorganen) ausgehen, werden als Vulvakarzinom bezeichnet. Bösartige Tumore, die von der Scheide ausgehen, werden als Vaginalkarzinom bezeichnet. Sowohl an der Scheide als auch an den äußeren Genitalien können sich auch Tochtergeschwülste (Metastasen) von bösartigen Tumoren anderen Ursprungs finden. Krebs an Scheide und Schamlippen muss in aller Regel operiert werden.
Für das Vulvakarzinom (Krebs der Schamlippen) kann oftmals keine Ursache festgestellt werden. Eine Virusinfektion mit HPV (Humanes Papilloma-Virus) kann die Krebsentstehung begünstigen. Auch können bestimmte Gewebeveränderungen die Vorstufe eines Karzinoms darstellen (Carcinoma in situ, intraepitheliale Neoplasie). Einen kleinen Teil der bösartigen Veränderungen der Schamlippen machen maligne Melanome (schwarzer Hautkrebs) aus, weitere Arten sind noch seltener.
Beim Vaginalkarzinom (Scheidenkrebs) lässt sich ebenfalls oftmals keine Ursache bestimmen. Ein inzwischen vom Markt genommenes Medikament (Diethylstilbestrol) fördert, wenn es Schwangeren gegeben wird, die Vaginalkrebsentwicklung bei deren weiblichen Kindern. Öfter als das eigentliche Vaginalkarzinom treten an der Scheide Tochtergeschwülste (Metastasen) von anderen bösartigen Tumoren auf, z. B. von anderen Geschlechtsorganen, von der Harnblase oder der Harnröhre.
Bei Krebsbefall der Schamlippe kommt es oft zu starkem Juckreiz. Dadurch kann es zu Kratzspuren mit eventuellen Schmerzen und Wundinfektionen kommen. In einem späteren Stadium wachsen die Tumore zu oft blumenkohlförmigen Wucherungen heran. Es kann zu Sekretbildung kommen. Ebenfalls kann es zu Schmerzen beim Wasserlassen und zu Harnverhalt kommen.
Bei Befall der Scheide mit einem Tumor kann es zu einem Ausfluss kommen. Blutungen, die nicht den Regelblutungen entsprechen, können insbesondere nach Geschlechtsverkehr auftreten. Die Wucherung kann tast- oder sichtbar sein.
Diese bösartigen Tumore können in das Gewebe umliegender Organe (unter anderem Gebärmutter, Harnblase, Mastdarm) einwachsen und dieses zerstören. Ebenso können sich auch von diesen Tumoren aus Tochtergeschwülste (Metastasen) bilden, die sich in Lymphknoten oder an anderer Stelle des Körpers absiedeln, was die Prognose erheblich einschränkt.
Die Patientin wird zunächst befragt (Anamnese). Es erfolgt eine körperliche Untersuchung, unter anderem auch eine gynäkologische Untersuchung mit den Fingern sowie eine Kolposkopie (Scheidenspiegelung). In einer Ultraschalluntersuchung oder anderen bildgebenden Verfahren wie Röntgen oder Computertomographie können teilweise Auffälligkeiten erkannt werden. Eine Blutuntersuchung ist ebenfalls sinnvoll. Eine Gewebeentnahme mit anschließender feingeweblicher Untersuchung (Histologie) wird vor allem dann vorgenommen, wenn es sich um nicht eindeutige Befunde handelt. Dadurch kann auch die Vorgehensweise bei der Behandlung festgelegt werden.
Die verschiedenen Krebsarten müssen voneinander unterschieden werden sowie von gutartigen Tumoren oder entzündlichen Veränderungen abgegrenzt werden.
Eine Strahlentherapie ist beim Vulvakarzinom manchmal, beim Vaginalkarzinom in vielen Fällen angezeigt. Bei Krebsbefall der Scheide empfiehlt sich oft eine Bestrahlung von innen (intravaginal). Eine Strahlentherapie oder auch eine Chemotherapie kann ebenfalls in Kombination mit einer operativen Therapie erfolgen.
Die Operation dieser bösartigen Tumore kann in Vollnarkose, Spinalanästhesie (Betäubung des Rückenmarks) und bei sehr kleinen Befunden auch in örtlicher Betäubung erfolgen. Je nach Art und Größe des Tumors können mehrere Operationsverfahren angewendet werden. Immer muss ein genügender Sicherheitsabstand innerhalb des gesunden Gewebes eingehalten werden, so dass die Wucherung möglichst vollständig entfernt wird.
Beim Scheidenvorhof- oder Schamlippenkrebs (Vulvakarzinom) richtet sich die Operation nach der Ausdehnung des Befundes. Bisweilen genügt eine oberflächliche Abtragung oder eine örtliche Ausschneidung, wenn der Tumor klein, eng begrenzt und noch nicht tief eingedrungen ist. Teilweise werden bestimmte Lymphknoten in der Leistengegend, in die Tumorzellen als erstes absiedeln können, mit herausgenommen.
Bei etwas größeren Befunden wird Haut und darunterliegendes Fettgewebe des gesamten Scheidenvorhofs mitsamt den kleinen und großen Schamlippen herausgeschnitten (Vulvektomie). Scheide und Harnröhre werden bei diesem Eingriff belassen. Es werden ebenfalls in vielen Fällen die Lymphknoten in der Leiste oder in anderen Regionen mit herausgenommen. Bei ausgedehntem Krebsbefall müssen gegebenenfalls weitere Organe oder Organanteile entfernt werden, z. B. Scheide, Gebärmutter, Darm oder Harnblase.
Beim Scheidenkrebs (Vaginalkarzinom) werden kleine Tumore oder auf Krebs verdächtige Veränderungen mit genügendem Abstand im gesunden Gewebe entfernt. Bei ausgedehnteren Befunden genügt nicht mehr eine Teilentfernung der Scheide, sondern eine komplette Entfernung (Kolpektomie). Auch beim Scheidenkrebs müssen oftmals Lymphknoten und andere umgebende Organe (Gebärmutter, Darm, Harnblase) mitentfernt werden.
Komplikationen und unvorhergesehene Befunde können dazu führen, dass eine Erweiterung oder Änderung der Operationsmethode vorgenommen werden muss. Dies hängt von der Situation ab.
Benachbarte Organe oder anatomische Strukturen können bei der Operation verletzt werden. Dadurch kann es unter anderem zu Blutungen und Nachblutungen kommen. Nervenbeschädigungen können unter anderem zu Funktionseinbußen der Harnblase führen. Blasenentleerungsstörungen sind meist nicht dauerhaft. Insbesondere Entzündungen treten aufgrund der Keimbesiedlung der Scheide relativ häufig auf. Es können sich entzündliche Verbindungskanäle (Fisteln) z. B. zwischen Harnröhre oder Harnblase, Scheide und Mastdarm entwickeln. Des Weiteren kann es zu überschießender Narbenbildung mit Funktionseinbußen und Schmerzen z. B. in der Scheide sowie zu Allergien kommen. Durch die Lymphknotenentfernung in der Leiste kann es zur Beinschwellung kommen.
Hinweis: Dieser Abschnitt kann nur einen kurzen Abriss über die gängigsten Risiken, Nebenwirkungen und Komplikationen geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das Gespräch mit dem Arzt kann hierdurch nicht ersetzt werden.
Die Prognose richtet sich nach Art, Schwere und Ausdehnung der Tumorerkrankung sowie danach, ob die Geschwulst komplett entfernt werden konnte. Es können z. B. bereits Metastasen (Tochtergeschwülste) vorliegen, die die Prognose erheblich einschränken. Bei früher Erkennung der bösartigen Erkrankung sind die Erfolgsaussichten auf Heilung gut.
Nach Entfernung der kompletten Scheide kann kein Geschlechtsverkehr mehr ausgeübt werden. In manchen Fällen kann die Rekonstruktion einer Scheide, beispielsweise aus Darmgewebe, sinnvoll sein.
Gegebenenfalls müssen Medikamente, die die Blutgerinnung herabsetzen, beispielsweise Marcumar® oder Aspirin®, weggelassen werden. Dies wird mit dem behandelnden Arzt besprochen.
Geschlechtsverkehr kann oft für einen bestimmten Zeitraum nicht ausgeübt werden. Tampons sollten nicht benutzt werden, besser sind Vorlagen.
Ärztliche Kontrollen sollten regelmäßig wahrgenommen werden. Ergeben sich Auffälligkeiten, die Zeichen von Komplikationen sein können, so sollte möglichst rasch der Arzt kontaktiert werden.
aktualisiert am 14.12.2023