Verweisen Sie auf das Patientenrechtegesetz und schalten im Zweifelsfall einen Anwalt ein.
Wenn die Klinik groß genug ist, nehmen Sie Kontakt mit deren Rechtsabteilung auf, bevor Sie einen Anwalt einschalten, ggf. den Patientenfürsprecher.
Die Bilder wären interessant.
Ich sehe hier die
...
mehr
