Kommt es zu einer Veränderung der Haut, muss diese untersucht werden. Eine Probeentnahme (Biopsie) oder eine komplette Entfernung (Exzision) der betroffenen Stelle mit nachfolgender feingeweblicher Untersuchung (Histologie) im Labor schafft Klarheit über die Art der Erkrankung.
Die während der Biopsie entnommen Probe ist oft sehr klein, manchmal so groß wie ein Reiskorn. Das reicht aus, um die entfernte Haut zu untersuchen. Die Hautprobe kann größer sein, wenn die betroffene Stelle komplett entfernt wird.
Solche Eingriffe werden von Hautärzten durchgeführt. Es handelt sich um ein ambulantes Verfahren, der Aufenthalt in einem Krankenhaus ist nicht notwendig.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie der Arzt die Probe entnehmen kann. Welches Verfahren angewandt wird, hängt von den individuellen Gegebenheiten ab.
Es gibt viele unterschiedliche Veränderungen an der Haut, die eine Entfernung (Exzision) oder Probeentnahme (Biopsie) rechtfertigen. Die Hautbiopsie wird oft durchgeführt, um die Ursache der Hauterkrankung festzustellen. Eine Hautbiopsie kann durchgeführt werden bei:
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Eine Hautbiopsie wird vor allem bei kleinen Wucherungen (Tumore) an der Haut durchgeführt, die meist gutartig, manchmal auch bösartig sein können. Das Basaliom ist der häufigste Hauttumor, der in Deutschland vorkommt. Er tritt insbesondere an Körperstellen auf, die der Sonne ausgesetzt waren. Wucherungen können durch Sonneneinstrahlung (UV-Strahlen), eine Belastung mit anderen Strahlen oder chemischen Substanzen ausgelöst werden. Bei einigen Erkrankungen spielt auch eine erbliche Komponente eine Rolle. Es gibt Erbkrankheiten, die mit Hauttumoren einhergehen (zum Beispiel die Neurofibromatose). Nicht immer lässt sich aber die Ursache ermitteln.
Hauttumore können prinzipiell an jeder Hautstelle des Körpers auftreten. Je nach Art der Wucherung werden bestimmte Körperstellen bevorzugt. Das Aussehen kann stark variieren. Die Wucherungen können flach, erhaben oder manchmal auch eingedellt (Dellwarzen) sein. Die Farbe kann sehr unterschiedlich sein: von hautfarben oder hell über rötlich oder bläulich bis hin zu braun oder schwarz. Die Ränder können scharf oder unscharf begrenzt sein. Unscharf begrenzte Ränder können ein Anzeichen für eine bösartige Hautveränderungen sein. Die meisten Hautveränderungen verursachen keine Schmerzen, sie können aber unter Umständen Juckreiz auslösen.
Neben der Patientenbefragung (Anamnese) ist die Blickdiagnose für einen erfahrenen Hautarzt die einfachste Möglichkeit, die betroffene Stelle zu untersuchen und einen Verdacht zu äußern. Um betroffene Hautstellen besser beurteilen zu können, wird ein Vergrößerungsglas benutzt. Oftmals kann ein Verdacht auf eine bestimmte Erkrankung geäußert werden. Der Verdacht muss durch eine feingewebliche Untersuchung (Histologie) im Labor bestätigt werden. Diese wird nach der Gewebeentnahme veranlasst.
Ganz verschiedene gutartige und manchmal auch bösartige Tumore müssen voneinander unterschieden werden. Dies gelingt durch die feingewebliche Untersuchung nach Entfernung oder Probeentnahme.
Es gibt auch Verfahren, mit denen Hautwucherungen ohne operativen Eingriff abgetragen werden können (Entfernung mit dem Laser). Um die Ursache der Ekrankung festzustellen, ist eine Hautbiopsie aber unumgänglich. Nur so kann die entnommene Gewebeprobe im Labor untersucht werden.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie der Hautarzt eine Gewebeprobe entnehmen kann. Welche Methode er anwendet, hängt vom Ort, der Größe und dem Typ der Hautveränderung (Hautläsion) ab.
Bevor er die Hautprobe entnimmt, wird er die Stelle desinfizieren und lokal betäuben, damit der Patient keine Schmerzen verspürt. Dabei hat er folgende Möglichkeiten:
Das entnommene Hautstück (Biopsat) wird in einer speziellen Lösung an einen Pathologen geschickt. Im Labor wird das Hautstück aufbereitet, in dünne Scheiben geschnitten und unter dem Mikroskop betrachtet. Einige Tage nach der kleinen Operation liegt das Ergebnis der feingeweblichen Untersuchung (Histologie) vor. Abhängig vom Ergebnis der feingeweblichen Untersuchung können weitere Maßnahmen notwendig werden. Werden im Labor Krebszellen entdeckt, dann muss der Hautarzt in einem zweiten Eingriff die betroffene Stelle mit einigem Sicherheitsabstand komplett entfernen.
Jeder medizinische Eingriff, bei dem Haut verletzt wird, birgt das Risiko von Infektionen und Blutungen. Durch die Operation können Blutungen, Nachblutungen und Blutergüsse auftreten. Wird die betroffene Hautstelle entfernt, muss die Wunde genäht werden. Es bleibt eine kleine Narbe zurück. In manchen Fällen kommt es zu überschießender Narbenbildung (Keloid).
Bei der Operation können umgebende Strukturen beschädigt werden. In seltenen Fällen können Funktionseinschränkungen daraus resultieren. Werden kleine Nerven verletzt, dann kann es unter Umständen zu Taubheitsgefühl und Missempfindungsstörungen an der Haut kommen. Diese sind in den meisten Fällen vorübergehend und bessern sich im Laufe der Zeit. Weiterhin kann es zu Wundheilungsstörungen kommen, insbesondere, wenn sich die Wunde infiziert.
Der Patient muss abwarten bis das Ergebnis der feingeweblichen Untersuchung vorliegt. Das dauert wenige Tage bis eine Woche. Wenn mehrere Proben untersucht oder Spezialuntersuchungen durchgeführt werden, dann kann es länger dauern. Die Prognose und die weitere Behandlung ist abhängig von dem Ergebnis der Untersuchung.
Bei bestimmten Befunden (zum Beispiel bei einem bösartigen Tumor) kann es notwendig sein, in einer weiteren Operation das erkrankte Gewebe komplett und mit großem Sicherheitsabstand zu entfernen.
Patienten, die Medikamente einnehmen, die die Blutgerinnung beeinflussen (Marcumar® oder Aspirin®) sollten mit dem Arzt absprechen, ob diese vor dem Eingriff abgesetzt werden müssen.
Sieben bis zehn Tage nach dem Eingriff werden die Fäden vom Hautarzt wieder gezogen, sofern es sich nicht um selbstauflösende Nähte handelt. Weitere Maßnahmen wie Verbandswechsel oder Auftragen von Heilsalben können notwendig werden. Falls Auffälligkeiten bemerkt werden, die auf Komplikationen hindeuten könnten, so sollte nicht gezögert werden, den Arzt zu kontaktieren.
aktualisiert am 02.12.2019