Viele Patienten mit Herzrhythmusstörungen fragen sich, ob sie trotz der Herzprobleme Sport treiben dürfen. Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Sporttauglichkeit hängt von den Ursachen, der Schwere und der Art der Herzrhythmusstörungen ab. Generell sind Herzrhythmusstörungen häufig kein Grund, komplett auf den Sport verzichten zu müssen. Die Patienten sollten vor jeglichen sportlichen Aktivitäten unbedingt ihre Sporttauglichkeit vom Kardiologen (Herzmediziner) testen lassen. Der Facharzt führt in Hinblick auf das Krankheitsbild und die Ursachen für die Herzrhythmusstörungen bestimmte Untersuchungen durch. Mithilfe dieser Untersuchungen wird geklärt, ob der Patient Sport treiben darf oder nicht. Ferner berät der Kardiologe den Patienten nach diesen Untersuchungen hinsichtlich der empfehlenswerten Sportarten und der Intensität des Sports. Patienten mit Herzrhythmusstörungen sollten sich an diese Empfehlungen durch den Facharzt halten. Zudem ist von einer eigenmächtigen Aufnahme von Sport bei Herzrhythmusstörungen abzuraten. Je nach Krankheitsbild können für den Patienten unter Umständen lebensbedrohliche Situationen durch den Sport entstehen.
Der Kardiologe ist in der Lage, mithilfe spezieller Untersuchungen die Art der Herzrhythmusstörung zu ermitteln. Ferner kann der Facharzt anhand der Untersuchungsergebnisse sehen, ob ein Zusammenhang zwischen dem Sport und den Herzrhythmusstörungen besteht.
Die Kardiologen führen beim Verdacht auf Herzrhythmusstörungen folgende Untersuchungen durch:
Bei einem Belastungs-EKG wird er Patient wird mithilfe von Elektroden an ein Aufzeichnungsgerät angeschlossen. Im Anschluss muss sich der Patient auf einem Laufband oder auf einem Fahrradergometer einer körperlichen Belastung aussetzen. Das EKG-Gerät zeichnet währenddessen alle Herzaktivitäten auf. Auf diesem Weg kann der Arzt schnell ermitteln, ob ein Zusammenhang zwischen den Herzrhythmusstörungen und körperlichen Anstrengungen besteht.
Der Patient erhält ein tragbares EKG-Gerät. Dieses Gerät wird ebenfalls mithilfe von Elektroden angeschlossen. Der Patient trägt dieses Gerät für 24 Stunden bei sich, währen er seinen normalen Alltag bestreitet. Treten in dieser Zeit Herzrhythmusstörungen in Erscheinung, kann der Facharzt diese später bei der Auswertung des Langzeit-EKG erkennen. Zudem wird der Patient dazu angehalten, sich Notizen über spürbare Herzrhythmusstörungen zu machen. Hierbei soll er festhalten, wann und unter welchen Umständen die Herzrhythmusstörungen aufgetreten sind.
Bei einer Echokardiografie wird eine Ultraschalluntersuchung des Herzens vorgenommen. Der Facharzt ist in der Lage, mithilfe dieser bildgebenden Untersuchung eventuell vorhandene Herzerkrankungen festzustellen.
Nachdem alle Untersuchungen durchgeführt wurden, hat der Kardiologe ein deutliches Bild von der Art der Herzrhythmusstörungen. Ferner sieht er, wann diese auftreten und eventuell auch, durch welche Ursachen sie ausgelöst werden. Letzteres ist vor allem wichtig, um bei Bedarf die richtigen Behandlungsschritte anzusetzen. In Bezug auf den Sport kann der Arzt an den Untersuchungsergebnissen erkennen, ob der Patient trotz Herzrhythmusstörungen sporttauglich ist oder nicht.
Ein Patient, dessen Herzrhythmusstörungen nicht durch eine ernste Herzerkrankung ausgelöst werden, ist in den meisten Fällen sporttauglich. Liegt eine Herzerkrankung vor, muss der Kardiologe individuell entscheiden, ob der Sport für den Patienten gut ist oder nicht und in welcher Intensität die körperlichen Ertüchtigungen möglich sind. Herzrhythmusstörungen sind dann ungefährlich, wenn lediglich eine einzelne Störung des elektrischen Leitsystems am Herzen vorliegt. Dieses Leitsystem ist dafür zuständig, mithilfe elektronischer Impulse den Herzschlag zu initiieren und zu steuern. Derartige Störungen lassen sich heute gut behandeln. Wichtig für die Sporttauglichkeit ist zudem, wo am Herzen die Herzrhythmusstörungen auftreten. Sind sie im Vorhof des Herzens angesiedelt, werden sie von den Ärzten in den meisten Fällen als harmlos erachtet. Liegen die Herzrhythmusstörungen einer ernsten Herzerkrankung zugrunde oder treten sie in den Herzkammern auf, besteht eventuell Gefahr. Der Arzt muss in diesem Fall entsprechend des jeweiligen Befundes entscheiden.
Bei manchen Erkrankungen sind sportliche Aktivitäten eine ernste Gefahr für den Patienten. Für andere Herzerkrankungen, wie beispielsweise für eine Herzschwäche, ist der Sport eventuell empfehlenswert. Wie erwähnt, muss der Kardiologe individuell entsprechend des Krankheitsbilds des Patienten entscheiden. Der Patient sollte sich exakt an die Empfehlungen des Arztes halten. Diese Empfehlungen beziehen sich auch auf die Art der Sportarten, die erlaubt sind.
Einige Herzrhythmusstörungen können zu Schwindel, Bewusstseinstrübungen und eventuell zur Ohnmacht des Patienten führen. Aus diesem Grund sind einige Sportarten für Patienten mit Herzrhythmusstörungen generell nicht empfehlenswert. Hierbei handelt es sich um Sportarten, bei welchen sich der Patient einem hohen Unfallrisiko aussetzen würde. Diese Unfallgefahr kann bestehen, wenn Schwindel, Bewusstseinsstörungen oder eventuell ein Bewusstseinsverlust eintreten. Diese Erscheinungen kommen mitunter durch die körperliche Anstrengung provoziert werden.
Vor allem Patienten mit anfallsartigen Herzrhythmusstörungen sollten auf folgende Sportarten verzichten:
Bei diesen Sportarten besteht für Patienten mit Herzrhythmusstörungen eine Gefahr von ernsten Unfällen. Treten durch Herzrhythmusstörungen Schwindel und Bewusstseinsstörungen auf, können Betroffene die Kontrolle verlieren und ernsthaft verunglücken.
Ferner fördern einige Sportarten nicht die Herzgesundheit des Patienten. Hierzu zählen beispielsweise der extreme Kraftsport und ein hartes Ausdauertraining. Patienten mit Herzrhythmusstörungen sollten diese Sportarten eher nicht in Erwägung ziehen, außer der Arzt hat diesbezüglich keine Bedenken. Leichtes Ausdauertraining wird von den Ärzten häufig empfohlen. Es fördert die Herzgesundheit. Allerdings kann selbst ein leichtes Ausdauertraining bei bestimmten Herzerkrankungen zu einer ernsten Situation des Patienten führen. Wie anfänglich aufgeführt, kann bezüglich der Sporttauglichkeit eines Patienten keine pauschale Aussage getroffen werden. Die Art der Herzrhythmusstörungen, deren Schwere und die Ursachen sind hierbei von Bedeutung. Dieser Umstand bezieht sich auch auf die empfehlenswerten Sportarten. Der Facharzt kann individuell entscheiden, welche Sportarten geeignet sind und wie intensiv sie der Patient betreiben darf.
Für die Personen, bei welchen keine nennenswerten Herzrhythmusstörungen auftreten, bietet der regelmäßige Sport einen guten Schutz vor diesen Herzproblemen. Durch den Sport wird das Risiko auf Herzrhythmusstörungen und Vorhofflimmern gesenkt. Den Grund hierfür kennen die Ärzte bis heute nicht vollständig. Es ist allerdings erweisen, dass leichter Sport vor allem im fortgeschrittenen Alter zur Herzgesundheit des Menschen beiträgt. Durch Sport kann der Mensch das Gewicht reduzieren, den Herzschlag verlangsamen, den Zucker- und Fettstoffwechsel verbessern und den Blutdruck regulieren.
Leidet eine Person unter Herzerkrankungen, können aus der körperlichen Anstrengung lebensgefährliche Herzrhythmusstörungen resultieren. Aus diesem Grund ist es wichtig, eventuelle Warnsignale auf eine Herzerkrankung ernst zu nehmen. Patienten, die derartige Warnzeichen verspüren, müssen sich vor dem Sport kardiologisch untersuchen lassen. Zu diesen Warnzeichen gehören definitiv die Herzrhythmusstörungen.
Doch selbst wenn im Rahmen der kardiologischen Untersuchungen Herzrhythmusstörungen festgestellt werden, ist noch nicht aller Tage Abend. In der heutigen Zeit lassen sich Herzrhythmusstörungen und ernste Herzerkrankungen wirksam behandeln. Mit der richtigen Behandlung ist es sogar Patienten mit Herzerkrankungen oft möglich, trotz Herzrhythmusstörungen Sport zu treiben.
aktualisiert am 25.09.2018