Aus verschiedenen Gründen kann es notwendig sein, einen Zahn zu ziehen (Zahnextraktion). Der Eingriff sollte nur durchgeführt werden, wenn der Zahn nicht erhalten werden kann.
Ein Zahn muss unter anderem dann gezogen werden, wenn er abgestorben ist, nur noch sehr locker sitzt oder zu stark von Karies befallen ist. Ein durch einen Unfall gebrochener Zahn muss ebenfalls manchmal entfernt werden. Auch Implantate (künstliche Zahnwurzeln, die in einem vorherigen Eingriff eingesetzt wurden) müssen bisweilen entfernt werden, z. B. wenn sich Zahnfleischtaschen ausgebildet haben. Nach einer Strahlentherapie kann es sein, dass ein Zahn entfernt werden muss, weil durch diesen eine Entzündung des Kieferknochens hervorgerufen werden kann.
Eine Zahnlockerung kann sich unter anderem durch Schädigung des Zahnhalteapparates durch Parodontitis (so genannte Parodontose) ergeben. Dabei spielt eine mangelnde Mundhygiene, eine Zahnfleischentzündung mit Taschenbildung und Gewebeuntergang eine Rolle.
Karies wird durch Bakterien verursacht. Diese bewirken über die Bildung von Säuren eine Schädigung des Zahnschmelzes und anderer Zahnanteile. Insbesondere ist dies bei schlechter Mundhygiene und ungünstiger Ernährung der Fall.
Zu einem Absterben des Zahns beziehungsweise des Zahnmarks kann es bei Fortschreiten vor allem von Karies, aber auch durch Parodontose, andere Erkrankungen und Verletzungen kommen.
Parodontitis wird in vielen Fällen jahrelang nicht bemerkt, Schmerzen treten nur selten auf. Im späteren Stadium können Zahnfleischblutungen auftreten. Es kann zu Berührungsempfindlichkeit von Zahnfleisch und Zähnen kommen.
Bei Karies bilden sich bräunliche bis schwärzliche Zahndefekte, die immer weiter fortschreiten können. Es kann zu starken Schmerzen kommen.
Beim Absterben eines Zahns kann es zunächst zu starken Schmerzen kommen, es kann unter Umständen aber auch nichts bemerkt werden. Der Zahn verfärbt sich dunkel und wird brüchig.
Zähne mit starken Schäden beziehungsweise Implantate mit Zahnfleischtaschen können wiederkehrende Entzündungen bewirken. Diese äußern sich in Schmerzen und können auch auf andere Organe übertreten und dort Schäden verursachen. Auch eine Neuralgie ist möglich.
Anfangs erfolgt die Befragung des Patienten (Anamnese) sowie eine zahnärztliche Untersuchung. Ein Röntgenbild wird angefertigt, um zu beurteilen, wie stark die Schädigung des Zahnes fortgeschritten ist. Eine Blutuntersuchung, z. B. auf Entzündungswerte, ist sinnvoll.
Es muss insbesondere festgestellt werden, ob der jeweilige Zahn nicht vielleicht doch erhaltungswürdig ist.
Je nach der zugrundeliegenden Erkrankung können verschiedene nichtoperative Behandlungsmethoden in Betracht kommen. Wenn ein Zahn entfernt werden soll, ist die Schädigung in der Regel so stark, dass eine andere Vorgehensweise nicht mehr sinnvoll ist.
Die Entfernung eines Zahns (Zahnextraktion) erfolgt in den allermeisten Fällen in Vollnarkose.
Zunächst wird der betroffene Zahn locker gemacht und dann mit einem zangenartigen Instrument oder einem Hebel aus dem Kieferknochen entfernt. Die entstandene Lücke wird gesäubert, die darüberliegende Schleimhaut kann zugenäht werden.
Falls der Zahn im Rahmen des Eingriffs abbricht, die Zahnkrone schon vorher nicht mehr vorhanden war oder der Zahn bis in die Tiefe geschädigt ist, kann es erforderlich sein, Anteile des Knochens zu entfernen, um an die Zahnwurzel heranzukommen. Bei Implantaten wird auf ähnliche Weise verfahren.
Nach der kompletten Zahnentfernung blutet es oft recht stark. Der Patient beißt dann auf einen Tupfer, bis die Blutung gestoppt ist. Falls mehrere Zähne entfernt wurden, wird eventuell eine Platte als Verband aufgelegt.
Nur selten ist es aufgrund von Komplikationen oder unerwarteten Befunden notwendig, den Eingriff zu erweitern oder die Methode abzuändern.
In den ersten Tagen nach der Operation ist der Bereich häufig geschwollen und schmerzhaft. Strukturen in der Nähe können geschädigt werden. Es kann zu Blutungen und Nachblutungen kommen. Bei einer Durchtrennung von Nerven kann es zu Taubheitsgefühl oder weiteren Ausfällen kommen, was zeitlich begrenzt, aber auch dauerhaft sein kann. Es kann zu Infektionen, Wundheilungsstörungen und überschießender Narbenbildung kommen. Gewebe kann absterben, z. B. auch Anteile des Knochens. Umliegende Zähne können geschädigt werden. Bei einem Eingriff am Oberkiefer kann die Wand zur Kieferhöhle durchstoßen werden, wodurch ein unnatürlicher Verbindungsgang (Fistel) bestehen bleiben kann. Allergische Reaktionen auf verwendete Materialien und Substanzen können vorkommen.
Hinweis: Dieser Abschnitt kann nur einen kurzen Abriss über die gängigsten Risiken, Nebenwirkungen und Komplikationen geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das Gespräch mit dem Arzt kann hierdurch nicht ersetzt werden.
Durch das Ziehen des Zahnes können in den meisten Fällen Folgeerscheinungen verhindert werden. Bevor ein Zahn entfernt wird, sollte jedoch abgewägt werden, ob es doch möglich und sinnvoller ist, den Zahn zu erhalten.
Medikamente, die die Blutgerinnung negativ beeinflussen, wie beispielsweise Marcumar® oder Aspirin®, müssen oft in Absprache mit dem Arzt weggelassen werden.
Der Patient darf vier Stunden vor dem Eingriff nichts mehr essen und auch nicht mehr rauchen. Wasser und Tee dürfen noch bis zwei Stunden vorher getrunken werden.
Die Zähne sollten vor dem Eingriff gründlich geputzt werden.
Erfolgt die Operation unter ambulanten Bedingungen, so muss sich der Patient abholen lassen und darf innerhalb eines Tages keine Autos oder Maschinen bedienen. Ebenso sollten wichtige Entscheidungen vertagt werden.
Nach einer Operation im Mundraum darf in den ersten Stunden nur Wasser getrunken werden. Daraufhin sollte für etwa drei Tage nur Flüssignahrung oder Brei gegessen werden. Auch Alkohol und Kaffee sollten gemieden werden, damit die Wunde nicht gereizt wird. Der Mund sollte nach den Mahlzeiten ausgespült werden. Beim Zähneputzen ist besondere Vorsicht geboten. Nach dem Eingriff sollte für einige Wochen nicht geraucht werden, weil dadurch Wundheilungsstörungen gefördert werden. Kälteanwendungen sind förderlich für die Heilung, Wärme ist eher schädlich.
Die Fäden, mit denen die Schleimhaut eventuell vernäht wurden, können meist nach einer Woche bis zehn Tagen gezogen werden.
Ergeben sich Beschwerden, die auf Komplikationen hindeuten, so sollte rasch der Arzt benachrichtigt werden.
aktualisiert am 16.11.2023