ESWL ist die Abkürzung für Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie. Es handelt sich hierbei um ein minimal-invasives Therapieverfahren zur Behandlung von Nieren- und Harnleitersteinen. Das Verfahren kommt bei Steinen zum Einsatz, die einer Litholyse nicht zugänglich sind oder wenn eine Steinauflösung nicht gelingt.
Bei der Stoßwellentherapie werden die Steine durch Schallwellen zertrümmert. Die Schallwellen werden in einer Energiequelle außerhalb des Körpers erzeugt und durch Röntgen- oder Ultraschallkontrolle auf den Steinen fokussiert und anhand Zug- und Scherkräfte zertrümmert. Die Trümmerstücke werden anschließend auf natürlichem Wege mit dem Urin ausgeschieden.
Die Therapieform wurde erstmals 1980 eingesetzt. In 90 Prozent der Fälle werden behandlungsbedürftige Harnsteine mit der ESWL behandelt. Die Erfolgsrate der Behandlung liegt bei etwa 80 Prozent (nach drei Monaten).
Ein wesentlicher Vorteil der Stoßwellentherapie ist die berührungsfreie, komplikationsarme Steinzertrümmerung, die in der Regel keine Vollnarkose benötigt. Vor Beginn der Behandlung erhält der Patient ein Schmerzmittel und ein Beruhigungsmittel, damit die Behandlung möglichst wenig unangenehm empfunden wird. Je nach Größe und Lokalisation des Steins beträgt die Behandlungsdauer ungefähr eine Stunde.
In nur sehr seltenen Fällen können Risiken und Nebenwirkungen auftreten. Neben einem Bluterguss (Hämatom) in der Haut und einer Blutbeimengung im Urin, kann es gegebenenfalls zu einem Hämatom um die Niere kommen. Des Weiteren können Steinfragmente im Harnleiter stecken bleiben und dort eine Kolik auslösen. Deshalb kann bei größeren Steinen eine so genannte Harnleiterschiene (Doppek-J-Katheter; Pigtail-Katheter) eingelegt oder eine Katheterisierung des Nierengewebes durchgeführt werden, um den Urinabfluss von der Niere in die Blase sicherzustellen.
Trotz allem ist nicht jeder Stein für eine ESWL-Therapie geeignet. Es gibt auch Steine, die zu hart sind, um durch eine ESWL zertrümmert werden zu können. Zudem werden bei großer Steinmasse mehrere ESWL-Behandlungen benötigt, um eine komplette Steinfreiheit zu erzielen.
Bei der ESWL werden Stoßwellen erzeugt, die sich im Bereich des Steins bündeln. Der Stein wird auf diese Weise zertrümmert. Das Verfahren funktioniert folgendermaßen: Stoßwellen setzen sich ohne Unterbrechung fort, solange sie sich in einem Medium gleicher Impedanz (=Wellenwiderstand) befinden. Der Körper besitzt fast die gleiche Impedanz wie Wasser. Deshalb können die Stoßwellen aus dem Wasser (hier werden sie erzeugt), ungehindert in den Körper eindringen und hier fortgeleitet werden. Treffen die Stoßwellen auf Grenzflächen unterschiedlicher Impedanz, z.B. einem Stein, so kommt es an der Grenzfläche zur Entwicklung von unterschiedlichen Zug-, Druck- und Scherkräften. Diese Kräfte zerstören den Stein und führen zu seiner Zertrümmerung.
Die Nebenwirkungen der ESWL sind gering. Durch die Stoßwellen wird jedoch immer in geringem Umfang auch das Nierengewebe geschädigt. Dies ist der Grund, weshalb neben dem natürlichen Abgang der zertrümmerten Steinfragmente, auch leichte Blutungen (Hämaturie) auftreten können. Es können aber auch leichte Blutungen auf der Haut vorkommen.
Diese Störungen verschwinden jedoch innerhalb weniger Wochen. Des Weiteren treten bei etwa 30 Prozent der Betroffenen nach der Steinzertrümmerung Koliken auf, die durch die abgehenden Steine hervorgerufen werden. In seltenen Fällen kann es zu Harnstauungen und unter Umständen zu Rhythmusstörungen kommen. Die Stöße werden deshalb EKG-korreliert durchgeführt und die Frequenz der Stoßwellenstöße an die Herzfrequenz angepasst, so dass die Wellen den Rhythmus nicht durcheinanderbringen können.
Die ESWL kam bislang bei folgenden Krankheitsbildern zum Einsatz:
Die Stoßwellentherapie darf nicht angewandt werden bei Gerinnungsstörungen, bei Einnahme von Thrombozytenaggregationshemmern oder von Marcumar, bei einer akuten bakteriellen Nieren- oder Harnwegsinfektion, bei Verengungen im oberen Harntrakt und Trägern von Herzschrittmachern sowie während einer Schwangerschaft.
Des Weiteren können Stoßwellen auch nicht in Wachstumsfugenbereichen bei Heranwachsenden angewandt werden. Im Prinzip ist die ESWL im gesamten Harntrakt anwendbar. Sehr große Harnsteine (über 2 Zentimeter), nicht gut lokalisierbare Steine und Zystinsteine sind jedoch der Therapie nicht zugänglich. Die ESWL darf auch nicht eingesetzt werden bei Behandlung von Rippen, Wirbelkörpern und oberhalb des 4. Halswirbels sowie bei Beschallung von großen Gefäßen, Nerven, Darm und Lungengewebe.
Der Patient sollte nach der Behandlung viel Trinken und sich viel Bewegen. Somit können die entstandenen Steinfragmente leichter mit dem Urin ausgeschwemmt werden. Nach der Behandlung sollte der Urin gefiltert werden, um ausgeschiedene Fragmente zu fangen und analysieren zu können. Wichtig sind regelmäßige Kontrollen durch den Urologen um zu kontrollieren, ob alle Steinreste ausgeschieden worden sind. Der Patient kann je nach Behandlungserfolg noch am gleichen Tag entlassen werden, gegebenenfalls kann eine erneute Behandlung notwendig sein.
Die Kosten für die ambulante Behandlung werden von den meisten gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Wird hingegen die ESWL im Krankenhaus während eines stationären Aufenthalts durchgeführt, so erkennen die Krankenkassen die Wirksamkeit der Behandlung an.
aktualisiert am 15.12.2020