Bei ausgeprägten Nierenschäden kann eine Nierenentfernung (Nephrektomie) sinnvoll sein.
Eine Entfernung der Niere kann bei unterschiedlichen Erkrankungen oder Verletzungen angezeigt sein. Zu den Krankheiten, die so starke Schäden verursachen können, dass eine Niere unter Umständen entfernt werden muss, gehören
Insbesondere muss die Niere oft bei bösartigen Tumoren (Nierenkarzinom) herausoperiert werden, bisweilen auch bei gutartigen Wucherungen. Auch Entzündungen können eine Nierenentfernung bedingen, etwa
Ebenso kann eine Nierenverletzung der Grund dafür sein, dass eine Niere entfernt wird, etwa ein Nierenriss oder ein Nierenabriss. Des Weiteren muss manchmal eine Transplantatniere wieder herausgeholt werden, wenn das Organ nach der Transplantation vom Körper abgestoßen wird.
Bei vielen der Erkrankungen entwickelt sich ein chronisches Nierenversagen (Niereninsuffizienz). Es kommt zu zunehmender Einschränkung der Funktion der Niere, so dass zu viel oder zu wenig Harn ausgeschieden wird und die Konzentrationsverhältnisse der ausgeschiedenen Stoffe verändert sind. Oftmals bestehen Schmerzen und auch allgemeine Krankheitssymptome. Es kann zur Überladung des Organismus mit giftigen Stoffen sowie zu einem erhöhten Blutdruck kommen.
Bei vielen Erkrankungen und bei Verletzungen kann es ebenfalls zu einer Nierenblutung kommen.
Bei Entzündungen in der Niere oder im Nierenbecken kann es des Weiteren zu Fieber kommen, unter Umständen können Erreger sich über das Blut in den ganzen Körper ausbreiten (Sepsis).
Bösartige Nierentumore werden zuerst oft nicht bemerkt, es kann zu blutigem Harn kommen, Schmerzen treten eher selten beziehungsweise erst in einem fortgeschrittenen Stadium auf.
Es erfolgt zunächst die Befragung und die Schilderung des Patienten zur Symptomatik sowie die körperliche Untersuchung. Je nach Erkrankung werden verschiedene Untersuchungen durchgeführt, beispielsweise Röntgen, Ultraschall, Computertomographie, Urin- und Blutuntersuchungen, selten auch Probeentnahmen der Niere (Nierenbiopsie). Beurteilt werden muss vor einer Nierenentfernung auch der Zustand der gegenseitigen Niere, da diese die komplette Funktion nun übernehmen muss.
Die einzelnen Nierenerkrankungen müssen voneinander unterschieden werden. Es muss festgestellt werden, ob die Niere eventuell belassen werden muss.
Je nach der Erkrankung können verschiedene nicht operative Behandlungsmethoden durchgeführt werden, etwa die Gabe von Arzneimitteln. Bei Tumoren kann manchmal eine Bestrahlung sinnvoll sein, eventuell auch in Kombination mit einer Operation.
Die Nierenentfernung (Nephrektomie) erfolgt in Vollnarkose.
Die Operation kann über einen größeren Hautschnitt an der Flanke, an der Bauchdecke oder am Rücken erfolgen. Manchmal kann auch eine Operation mittels Bauchspiegelung (Laparoskopie) durchgeführt werden.
Bei dem Eingriff über einen größeren Hautschnitt wird die betroffene Niere freigelegt. Es wird gegebenenfalls noch einmal überprüft, ob die Niere tatsächlich entfernt werden muss. Die Niere wird von den Gefäßen abgetrennt und herausgeholt, unter Umständen zusammen mit dem Harnleiter.
Bei der Operation mittels Bauchspiegelung wird über einen kleinen Einschnitt im vorderen oder hinteren Bereich ein optisches Gerät (Laparoskop) mit einer kleinen Videokamera eingeschoben. Um das Bauchgewölbe aufzuspannen und die Sicht zu verbessern, wird CO2-Gas eingeblasen. Benötigte Instrumente werden über weitere Einschnitte eingeführt. Auf einem Monitor sieht der Operateur in Echtzeit das Operationsgebiet. Die Niere wird abgetrennt, einer der Schnitte auf etwa 3 cm vergrößert und die Niere herausgezogen.
Am Ende des Eingriffs wird oftmals ein Drainageschlauch eingeführt, um Wundflüssigkeit abzufangen. Der Schlauch kann nach wenigen Tagen gezogen werden.
Komplikationen und unerwartete Befunde können manchmal eine Abänderung oder Erweiterung der Operationsmethode notwendig machen, beispielsweise muss gegebenenfalls von einer Bauchspiegelung zu einem Bauchschnitt umgeschwenkt werden.
Organe und Strukturen im Operationsbereich können verletzt werden. Bei Organverletzungen (z.B. Darm) kann es zu lebensbedrohlichen Zuständen wie beispielsweise einer Bauchfellentzündung kommen, bei Gefäßverletzungen oder Undichtigkeit eines Gefäßes kann es zu Blutungen, Nachblutungen und Blutergüssen kommen. Nervenverletzungen können zu Lähmungserscheinungen, Taubheitsgefühl und weiteren Ausfällen führen. Verwachsungen im Bauchraum können entstehen, bei diesen besteht die Gefahr weiterer späterer Komplikationen. Infektionen, Wundheilungsstörungen, überschießende Narbenbildung oder Narbenbrüche (Hernien) können vorkommen. Bei Eröffnung des Brustraums kann es dort zur Flüssigkeits- oder Luftansammlung kommen. Allergische Reaktionen können nicht ausgeschlossen werden.
Hinweis: Dieser Abschnitt kann nur einen kurzen Abriss über die gängigsten Risiken, Nebenwirkungen und Komplikationen geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das Gespräch mit dem Arzt kann hierdurch nicht ersetzt werden.
Durch die Nierenentfernung kann in den meisten Fällen die jeweilige Erkrankung beseitigt werden. Bei einem bösartigen Tumor können bereits Tochtergeschwülste vorhanden sein, manchmal kommt es auch im Nierenbereich zu einem Wiederauftreten (Rezidiv).
Wenn auf der Gegenseite noch eine funktionstüchtige Niere vorhanden ist, so ist dies zur Ausscheidung der harnpflichtigen Substanzen vollkommen ausreichend. Nur wenn beide Nieren entfernt werden mussten oder die verbliebene Niere ebenfalls wesentlich geschädigt wird, muss eine Dialyse oder eine Nierentransplantation vorgenommen werden.
Medikamente, die die Blutgerinnung hemmen, beispielsweise Aspirin® oder Marcumar®, müssen in der Regel in Absprache mit dem Arzt vor der Operation abgesetzt werden.
Meist ist für eine gewisse Zeit eine körperliche Schonung erforderlich. Dies wird mit dem Arzt besprochen. Eine besondere Diät muss meist nicht eingehalten werden. Der Patient sollte nach der Operation genügend Flüssigkeit zu sich nehmen.
Ergeben sich Auffälligkeiten, die auf eine Komplikation hindeuten könnten, so sollte umgehend der Arzt informiert werden.
aktualisiert am 08.07.2022