Nicht nur Hobbygärtner sollten einen Blick in ihren Impfpass werfen, ob sie noch gegen Tetanus (Wundstarrkrampf) geschützt sind. Wer in den vergangenen 10 Jahren nicht geimpft wurde, bei dem ist jetzt eine Auffrischung nötig. Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation versterben heute trotz Verfügbarkeit einer hochwirksamen und kostengünstigen Vakzine immer noch an die 300.000 Menschen weltweit an Tetanus. In Deutschland liegt die Inzidenz an Tetanus bei unter 15 Erkrankungsfällen pro Jahr.
Verursacht wird Tetanus durch Clostridium tetani, ein anaerobes, grampositives sporenbildendes Stäbchenbakterium. Ursache der durch diese Bakterien ausgelösten klinischen Symptome sind die Toxine Tetanospasmin und Tetanolysin. Diese beiden Toxinen wirken neurotoxisch bzw. hämolytisch. Unter anaeroben Bedingungen (Abwesenheit von Sauerstoff) werden diese Toxine produziert, die sich dann entlang den Nerven zum Rückenmark ausbreiten und schließlich das Gehirn erreichen. Besondere Gefahren gehen von den Sporen aus, die in trockenen Zustand außerordentlich gegen Umwelteinflüsse stabil sind. Nur durch Autoklavieren bzw. Temperaturen über 1.500 Grad C lassen sich diese Sporen sicher inaktivieren. Übertragen werden die Sporen in der Regel durch Verunreinigung (Kontamination) von Wunden, oft auch durch Bagatellverletzungen, mit Erdreich. Zudem findet sich Clostridium tetani auch in menschlichen oder tierischen Exkrementen. Daher sind Infektionen auch durch Biss- oder Kratzwunden möglich.
Die Inkubationszeit (Zeit von der Infektion bis zum Ausbruch der Erkrankung) kann sehr variabel sein und hängt von der Menge des inokulierten Erregers ab, was wiederum die Konzentration an produzierten Toxinen bedingt. In der Regel kann man von 4 bis 14 Tagen ausgehen. Klinisch äußert sich der Wundstarrkrampf durch lang andauernde tonisch, manchmal auch klonischen Schüttelkrämpfen (Konvulsionen) und Hyperreflexie. Die Körpertemperatur ist nur leicht erhöht. Erste Symptome sind meist eine Behinderung der Mundöffnung und eingeschränkte Kaufähigkeit. Ganz charakteristisch ist der weinerlich-grinsende Risus sardonicus (die Gesichtsmuskeln ziehen sich durch eine Muskelverkrampfung zusammen). Zudem kommt es zum Opisthotonus (Krampf der Streckmuskulatur des Muskels).
Für den in Deutschland seltenen Fall eines nicht oder nicht vollständig geimpften Patienten muss bei einem Infektionsverdachtsfall Tetanus-Hyperimmunglobulin verabreicht werden. Die Dosierung richtet sich nach dem Körpergewicht. Simultan wird dazu Tetanus-Toxoid-Impfstoff verabreicht. Zudem bedarf es der Sanierung der Wundverhältnisse, der antibiotischen Behandlung mit Penicillin G oder Tetrazyklinen sowie intensivmedizinischer Interventionen, wie zum Beispiel Tracheotomie. Grundsätzlich ist festzustellen, dass Tetanus-Hyperimmunglobulin zu häufig und meist unnötig appliziert wird.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat für die passiv-aktive Impfung einen verständlichen Algorithmus erarbeitet, der seit Jahren unverändert geblieben ist. Trotzdem scheint es gerade bei der Notwendigkeit der Verabreichung von Tetanus-Hyperimmunglobulin erhebliche Unsicherheiten zu geben. Begründet wird Gabe dieses Hyperimmunglobulins oftmals mit forensischen oder berufsgenossenschaftlichen Gründen. Bei genauer Durchsicht der STIKO-Empfehlungen ergibt sich nur in seltenen Fällen in Deutschland tatsächlich eine Indikation für Tetanus-Hyperimmunglobulin. Aufgrund der hohen Durchimpfrate bei Kleinkindern dürfte der Wundstarrkrampf auch zukünftig in Deutschland eher eine Rarität sein. Entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission sollte Tetanus nicht als Monovakzine, sonders stets in Kombination mit Diphtherie durchgeführt werden, sofern nicht bereits ein aktueller Impfschutz gegen Diphtherie besteht. Nach erfolgter Grundimmunisierung stehen für Auffrischimpfungen Kombinationsimpfstoffe mit Tetanus/ Diphtherie/ Poliomyelitis, Tetanus/Diphtherie/Pertussis sowie Tetanus/ Diphtherie/ Poliomyelitis/ Pertussis zur Verfügung. Eine Auffrischimpfung sollte regelmäßig im Intervall von 10 Jahre erfolgen. Wurde der Abstand von 10 Jahren überschritten, wie dies im Impfalltag häufig der Fall ist, genügt es in der Regel, wenn dann eine Auffrischimpfung erfolgt. Eine erneute Grundimmunisierung ist grundsätzlich weder notwendig noch sinnvoll.
Letzte Aktualisierung am 10.05.2019.