Nicht alle Impfungen sind in der Schwangerschaft möglich. Die Schwangere sollte sich dazu unbedingt mit ihrem Arzt absprechen und ihm mitteilen, dass sie ein Kind erwartet. In den ersten drei Monaten der Schwangerschaft sollte gar keine Impfung erfolgen (mit einer möglichen Ausnahme, der Grippeimpfung). Auch danach sollten keine Impfungen mit Lebendimpfstoffen erfolgen, was z. B. die Masern-Mumps-Röteln-Impfung betrifft. Impfungen mit Totimpfstoffen können dagegen ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel bedenkenlos erfolgen, etwa die Grippeimpfung oder Tetanus-Impfung. Impfungen in der Schwangerschaft sollten trotzdem nur verabreicht werden, wenn sie notwendig sind. Bereits vor einer geplanten Schwangerschaft ist es sinnvoll, den Impfschutz nachzubessern. In der Stillzeit kann die Mutter generell wieder geimpft werden.
Prinzipiell können in der Schwangerschaft Totimpfstoffe verabreicht werden. Bei Totimpfstoffen handelt es sich um abgetötete Krankheitserreger (Viren, Bakterien oder Bestandteile davon), im Gegensatz zu Lebendimpfstoffen. Ein Totimpfstoff richtet keine weiteren Schäden an, wird aber vom Immunsystem als fremd erkannt. Deshalb startet eine Abwehrreaktion, und der Organismus bildet Antikörper gegen den Erreger.
Im ersten Schwangerschaftsdrittel werden dennoch keine Impfungen empfohlen. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Die Grippeimpfung kann in speziellen Fällen auch in den ersten Monaten der Schwangerschaft verabreicht werden. Auch in der restlichen Zeit der Schwangerschaft sollte eine Impfung nicht leichtfertig erfolgen, sondern nur, wenn es nicht anders geht. Impfen kann vor allem dann angebracht sein, wenn die Möglichkeit der Erkrankung ein höheres Risiko bedeutet als die Impfung. Meist wird eine Impfung im zweiten Schwangerschaftsdrittel angesetzt.
Totimpfstoffe, die in der Schwangerschaft meist bedenkenlos gegeben werden können, sind Impfungen gegen:
Die Grippeimpfung in der entsprechenden Saison wird sogar von vielen Medizinern empfohlen. Das Risiko für Schwangere, Komplikationen aufgrund einer Grippe zu bekommen, kann durch die Impfung gesenkt werden. In jedem Fall muss vor einer Impfung ein eingehendes Gespräch zwischen der Schwangeren und dem Arzt erfolgen.
In der Schwangerschaft dürfen normalerweise keine Lebendimpfstoffe verabreicht werden. Lebendimpfstoffe sind Präparate mit wenigen, abgeschwächten, aber lebenden Krankheitserregern. Diese Krankheitserreger können sich auch vermehren. Gewissermaßen wird die Erkrankung in einer normalerweise sehr leichten Form ausgelöst. Bei der Anwendung eines Lebendimpfstoffes besteht ein Risiko, dass sich das ungeborene Kind mit ebendiesem Erreger infiziert. Dies kann für das Kind schädlich bis lebensbedrohlich sein.
Zu den Lebendimpfstoffen - die für Schwangere nicht geeignet sind - gehören folgende Impfungen:
Einzig die Tollwutimpfung ist eine Lebendimpfung, die im Falle einer Gefährdung auch in der Schwangerschaft angemessen sein kann. Außerdem kann die Typhus-Schluckimpfung in wenigen Fällen nach umfassender Prüfung des Nutzens und Risikos vorgenommen werden. In Typhus-Risikogebiete zu reisen, ist für Schwangere aber ohnehin kritisch und nicht zu empfehlen. Vergleichbar ist die Situation für Gelbfieber beziehungsweise die Gelbfieberimpfung.
Nach einer Lebendimpfung außerhalb der Schwangerschaft gilt weiterhin, dass die Frau in den nächsten drei Monaten nicht schwanger werden sollte. Sollte versehentlich doch eine Lebendimpfung kurz vor oder während der Schwangerschaft erfolgt sein, so ist das allerdings auch kein Grund zur übertriebenen Sorge. Ein Schwangerschaftsabbruch ist nicht notwendig.
Eine passive Immunisierung ist eine andere Möglichkeit, eine Person beziehungsweise eine Schwangere vor einer Infektion zu schützen. Hier werden Antikörper (Immunglobuline) gegen den jeweiligen Erreger gegeben. Das kann nützlich sein, wenn eine Schwangere in Kontakt mit anderen Menschen gekommen ist, die diese Erkrankung haben. Die passive Immunisierung ist in der Schwangerschaft insbesondere gegenüber Röteln, Windpocken, Hepatitis A oder B, Mumps oder FSME (Frühjahr-Sommer-Meningo-Enzephalitis) möglich. Auch gegen Tollwut sowie Tetanus ist eine passive Immunisierung möglich. Die passive Immunisierung wirkt nur über wenige Wochen, aber der Organismus ist fast direkt nach der Gabe geschützt.
Wenn eine Frau in absehbarer Zeit plant, schwanger zu werden, dann sind einige Impfungen wichtig und empfehlenswert. Die Frau sollte bei einem konkreten Kinderwunsch rechtzeitig ihren Impfschutz sicherstellen. Betreffende Impfungen sollten bis spätestens drei Monate vor der angedachten Schwangerschaft erfolgen. Eine Frau im gebärfähigen Alter sollte ansonsten ohnehin die Impfungen regelmäßig auffrischen lassen. Insbesondere ist ein Impfschutz gegenüber Masern, Mumps, Röteln sowie gegen Windpocken (Varizellen) und gegen Keuchhusten (Pertussis) wichtig. Ein Schutz sollte des Weiteren gegen Tetanus und Diphtherie bestehen.
Mit einem ausreichenden Impfstatus lässt sich ein guter Infektionsschutz gegen die jeweiligen Krankheitserreger herstellen. Anderenfalls besteht das Risiko, dass sich während der Schwangerschaft eine Infektion ergibt und auf das Kind übertritt. Am Kind können schwere Schäden entstehen, es kann zu einer Fehlgeburt kommen. Frühgeburten treten bei diesen Krankheiten bei Schwangeren ebenfalls gehäuft auf. Die Patientin sollte deshalb zu einem frühen Zeitpunkt beim Arzt den Impfausweis vorlegen und kontrollieren lassen. Der Arzt wird die nötigen Impfungen veranlassen.
Trotz aller Impfungen sollte es eine Schwangere möglichst vermeiden, sich mit einer Infektionskrankheit anzustecken. Das gilt vor allem für Erkrankungen, deren Ursprung und Erreger ungewiss ist. Ein möglicherweise entstehendes Fieber kann in manchen Fällen Wehen provozieren und es wird vermutet, dass es in Einzelfällen Fehlbildungen verursachen kann.
aktualisiert am 18.03.2020