Während der Wechseljahre lässt die Produktion des weiblichen Hormons Östrogen allmählich nach. Das hat viele Folgen für den Körper, der sich bei manchen Frauen nur mühsam umstellt. Hitzewallungen bis hin zu nächtlichen Schweißausbrüchen, Stimmungsschwankungen, Schlafstörungen, Gewichtszunahme und Wassereinlagerungen sind nur einige der Auswirkungen, die auftreten können. Sind die Symptome besonders stark ausgeprägt, stellt sich die Frage nach einer Hormonersatztherapie.
Zunächst einmal ist festzustellen, dass eine Hormonersatztherapie (HET) die Wechseljahre weder aufhalten noch verhindern kann. Das ist auch nicht das Ziel einer Behandlung. Die hormonelle Umstellung ist ein natürlicher Prozess, der im Wesentlichen unabänderlich ist. Bei einer HET werden daher Hormone zugeführt, um die Begleiterscheinungen des Hormonabfalls aufzufangen. Da eine solche Behandlung nicht ohne Risiko ist, muss die Einnahme gründlich abgewogen werden. Um das Risiko so gering wie möglich zu halten, gilt eine möglichst geringe Dosis als Maßstab. Vor diesem Hintergrund wird der behandelnde Arzt die HET zu Beginn sehr niedrig ansetzen und bei Bedarf vorsichtig steigern, bis die gewünschte Wirkung erreicht ist. Für die Bestimmung der Dosis ist eine gründliche Untersuchung nötig, zu der auch die Feststellung des Hormonstatus zählt. Da die Abnahme der eigenen Östrogenproduktion ein allmählicher Prozess ist, wird der Arzt einmal jährlich anhand einer Blutuntersuchung feststellen, ob die Behandlung weiter notwendig ist. Es gibt also nicht die „eine“ geeignete Vorgehensweise. Jede Hormonersatztherapie ist eine Einzelfallentscheidung und in der Durchführung individuell.
Für etwa die Hälfte der Frauen ist der Umgang mit den Wechseljahren problematisch und bei ihnen treten starke Symptome auf. Der Wechsel in eine neue Lebensphase, der unumkehrbar ist, kann Stress und Verunsicherung auslösen. Erschwerend kommt hinzu, dass mit den Hormonschwankungen das Risiko für einige Erkrankungen steigt. Dazu gehört die Osteoporose, doch auch das Risiko für hormonabhängige Krebserkrankungen nimmt zu. Gleichzeitig müssen viele Frauen deutliche körperliche Veränderungen hinnehmen. Dazu zählen Dinge wie die nachlassende Haardichte oder Gewichtszunahme. Die psychische Komponente darf also nicht vernachlässigt werden. Um den Wechsel leichter zu verkraften, können die Frauen Beratungsgespräche in Anspruch nehmen.
Erst wenn die Begleitsymptome überhandnehmen, muss ernsthaft über eine Hormonersatztherapie nachgedacht werden. Frauen sollten dann eine solche Behandlung in Erwägung zu ziehen, um die schweren Anzeichen zu lindern und die Lebensqualität wieder zu steigern. Die Behandlung muss nicht über den gesamten Zeitraum umgesetzt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, mit einer gezielten Therapie mit den Hormonen zunächst die Hitzewallungen, Schlafstörungen und Stimmungsschwankungen zu beseitigen. Kommen die Frauen wieder zur Ruhe, können sie ohne Druck abwägen, ob sie die Therapie weiter fortführen möchten oder es mit alternativen Behandlungsverfahren versuchen möchten. Mitunter reicht eine solche Auszeit, sich der Veränderung zu stellen und andere Strategien zur Bewältigung zu entwickeln.
Bei Frauen mit Vorerkrankungen oder mit bestimmten gesundheitlichen Risiken kann die Hormonersatztherapie mit besonderen Problemen einhergehen. Bei einigen Patientinnen darf die Hormontherapie daher nicht zum Einsatz kommen. Dazu gehören beispielsweise Frauen, die an Brustkrebs, nicht ausreichend behandelbarem Bluthochdruck, Herzschwäche (Herzinsuffizienz), Thrombosen oder Leberkrankheiten leiden.
Die HET kann zudem das Krebsrisko erhöhen, vor allem für Brustkrebs. Das ist allerdings immer noch ein strittiger Punkt. So konnte in einer dänischen Studie nachgewiesen werden, dass bei Frauen, die sich im Alter von 50 Jahren zu Hormonersatztherapie entscheiden, das Krebsrisiko innerhalb von 10 Jahren nicht steigt. Die gängige Erkenntnis ist, dass die Hormontherapie das Auftreten und das Wachstum von bestimmten Arten von Brustkrebs begünstigt, die auf die Hormone reagieren. Als Fehler hat es sich vor allem herausgestellt, erst nach dem 60. Lebensjahr mit der Einnahme der Hormone zu beginnen. Die Hormonbehandlung sollte besser so früh wie möglich beginnen. Auch sollte die Behandlung langsam ausschleichen und nicht etwa abrupt gestoppt werden.
Nicht nur Hitzewallungen oder andere typische Beschwerden in den Wechseljahren lassen sich mit der HET beseitigen. Frauen mit erhöhtem Risiko, an Diabetes oder Osteoporose zu erkranken, profitieren ebenso von der Behandlung. Das Diabetesrisiko steigt nicht nur mit dem Lebensalter, es ist auch vom Körpergewicht abhängig. Da mit den Wechseljahren die Stoffwechselrate sinkt, nimmt das Diabetesrisiko zu. Das Risiko für Osteoporose steigt vor allem bei Frauen, die vor dem 47. Lebensjahr in den Wechseljahren sind. Der abnehmende Östrogenspiegel spielt eine Rolle, dass sich eine Osteoporose entwickeln kann.
Die HET empfiehlt sich aber nicht vorrangig, um dieses Risiko aufzufangen. Hier sind Medikamente verfügbar, die deutlich besser geeignet sind. Osteoporose entsteht vor allem durch einen Calciummangel. Für Frauen, die Medikamente gegen Osteoporose nicht einnehmen können, kann die HET aber eine Alternative sein, um weitreichende Schäden und Brüche an den Knochen zu verhindern.
Darüber hinaus senkt die Hormonersatztherapie die Tendenz zu Depressionen im Verlauf der Wechseljahre.
Während der HET werden Ersatzhormone eingenommen, die verschreibungspflichtig sind. Üblich ist eine Kombination aus Östrogen und Gestagen. Östrogen allein fördert die Wahrscheinlichkeit von Wucherungen der Schleimhaut in der Gebärmutter, weshalb davon zumeist abgesehen wird. Das gilt nicht für Frauen, denen die Gebärmutter entfernt wurde. Sie können Östrogen ohne dieses Risiko als alleiniges Mittel einnehmen. Bei der Darreichungsform stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. So können die Frauen die Hormone nicht nur als Tablette einnehmen, sondern auch als Spray, als Pflaster, als Injektion oder als Creme anwenden. Die Häufigkeit der Einnahme beziehungsweise Anwendung hängt dabei von der Darreichungsform ab.
aktualisiert am 16.03.2020