Bei verschiedenen Erkrankungen von Nagelbett oder Wachstumszone eines Finger- oder Fußnagels kann eine Behandlung, zum Teil auch operativ, notwendig werden.
Entzündungen des Nagelbetts (Paronychie oder Panaritium) werden durch Krankheitserreger, meist Bakterien, verursacht. Diese können nach kleinen Verletzungen in das Gewebe unter dem Nagel eindringen. Manchmal besteht auch eine Pilzinfektion. Bestimmte Krankheiten Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) oder Durchblutungsstörungen, können die Entwicklung einer Entzündung im Nagelbereich begünstigen. Des Weiteren können durch bestimmte Viren Warzen entstehen.
Ebenfalls können sich Zysten (flüssigkeitsgefüllte Hohlräume), gutartige sowie in seltenen Fällen bösartige Tumore entwickeln. Die Ursache solcher Wucherungen ist oft unbekannt, manchmal besteht eine erbliche Veranlagung oder eine Strahlenbelastung.
Durch die (nichtoperative oder operative) Nagelentfernung wird nicht nur ein Zugang zur Behandlung der jeweiligen Krankheit geschaffen, sondern es kann auch deren Art, Ausdehnung und Ursache besser untersucht werden.
Bei Erkrankungen des Nagels kann die Wachstumszone gestört oder geschädigt werden. Ebenso kann das Nagelbett beeinträchtigt werden. Dadurch kann es zu einer Verdrängung und Verformung des Finger- oder Zehennagels kommen. Bei einer akuten Nagelbettentzündung besteht eine Rötung und Schwellung sowie Schmerzen. Oftmals besteht auch eine Vereiterung des Bereiches. Bei einer chronischen Entzündung sind die Beschwerden weniger ausgeprägt.
Ist die Ursache einer Nagelbettenezündung ein bösartiger Tumor, dann können sich Tochtergeschwülste (Metastasen) in andere Körperbereiche, häufig in Halslymphknoten, absiedeln und auch dort schwerwiegende Probleme bereiten. Zudem können bösartige Tumore auch nach und nach in das umliegende Gewebe einwachsen.
Zunächst erfolgt die Befragung des Patienten (Anamnese). Der Arzt untersucht daraufhin insbesondere den betroffenen Finger oder den Zeh. Weiterhin wird oftmals eine Röntgenaufnahme angefertigt. Vor allem bei Tumoren können weitere Untersuchungen notwendig werden.
Die genannten Erkrankungen müssen voneinander unterschieden werden. Als Ursache müssen zudem Allgemeinerkrankungen wie Diabetes mellitus ausgeschlossen werden.
Oft ist es empfehlenswert, die Nagelplatte zu entfernen. Dies kann sowohl ohne als auch mit Operation geschehen.
Beim nichtoperativen Verfahren der Nagelentfernung wird eine Salbe aufgetragen, die einen Wirkstoff (zum Beispiel Harnstoff) enthält, durch den der Fingernagel oder Zehennagel weich gemacht wird. Nach der Einwirkungszeit kann der Nagel vorsichtig abgekratzt werden. Dabei wird ein Pflaster zur Abdeckung auf die umliegenden Hautbereiche geklebt.
Eine solche nichtoperative Nagelbehandlung dauert einige Wochen. Schmerzen treten dabei in aller Regel nicht auf.
Die operative Nagelentfernung (Nagelexzision) erfolgt in der Regel in Leitungsanästhesie (Einspritzen von Betäubungsmittel in die Nähe bestimmter Nervenstränge).
Für die Operation wird eine so genannte Blutleere vorgenommen. Dabei wird eine Manschette um den Arm gelegt, um den Blutfluss zu stoppen. Ermöglicht wird dadurch eine bessere Sicht, da weniger störendes Blut vorhanden ist, und außerdem ist der Verlust an Blut geringer.
Der betroffene Nagel wird vom Rand her vorsichtig immer weiter aus dem Nagelbett gehoben. Die nun abgelöste Nagelplatte wird mit einer speziellen Klemme entfernt.
Eventuelle Reste des Nagels, die bei der anschließenden Kontrolle noch entdeckt werden, werden komplett herausgeholt. Bisweilen genügt jedoch (zum Beispiel bei Tumoren nur am vorderen Bereich des Fingernagels oder bei eingewachsenen Nägeln) eine Teilentfernung (Nagelkeilexzision oder Emmert-Plastik) des Nagels. Vorteil dabei ist, dass die Wachstumszone nicht geschädigt wird.
Nach der eigentlichen Nagelentfernung folgen oft weitere Maßnahmen. Entzündete Stellen werden mit einem scharfen Löffel ausgeschabt. Tumore wie Warzen, Zysten und weitere gut- oder bösartige Befunde werden herausgeschnitten. Sie werden später einer feingeweblichen Untersuchung (Histologie) unterzogen, um die Art der Wucherung genau festzustellen. Auch Stellen von verschiedenen Hauterkrankungen können herausoperiert werden.
Insbesondere bei bösartigen Tumoren müssen oftmals weitere Aktionen vorgenommen werden. Selten können auch Komplikationen dazu führen, dass eine Erweiterung oder Änderung der Operation erfolgen muss.
Strukturen im Operationsgebiet können verletzt werden. Es können Blutungen, Nachblutungen, Blutergüsse (Hämatome) und Schwellungen entstehen, bei Nervenverletzungen kann es zu Taubheitsgefühl kommen, was nur selten dauerhaft ist.
Infektionen, Wundheilungsstörungen sowie überschießende Narbenbildung (Keloid) können sich ergeben. Auch allergische Reaktionen können auftreten. Bei angelegtem Verband können Knochen und Weichteile stark geschwächt werden, auch das Sudeck-Syndrom, bei dem zusätzlich starke Schmerzen bestehen, kann nicht ausgeschlossen werden.
Eine Beschädigung von Nagelbett und Wachstumszone besteht nach der Behandlung praktisch immer, jedoch sind wahrnehmbare Verformungen und Wachstumsprobleme des Nagels selten. Nach wiederholter Nagelentfernung kann dies allerdings häufiger auftreten. Ebenfalls können nach der Behandlung Nägel einwachsen.
Hinweis: Dieser Abschnitt kann nur einen kurzen Abriss über die gängigsten Risiken, Nebenwirkungen und Komplikationen geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das Gespräch mit dem Arzt kann hierdurch nicht ersetzt werden.
In den meisten Fällen ist es möglich, nach der Nagelentfernung die jeweilige Veränderung zu beseitigen. So kann der Nagel wieder störungsfrei wachsen. In seltenen Fällen kann die Wachstumszone des Nagels verletzt werden, so dass der Nagel nicht mehr nachwachsen kann.
Insbesondere bei Tumoren, aber auch bei anderen Krankheiten kann es zu einem Wiederauftreten (Rezidiv) kommen. Ebenfalls können bei bösartigen Befunden bereits Tochtergeschwülste (Metastasen) bestehen, die an anderer Stelle weiter wachsen.
Eine ästhetische Verbesserung der Nagelform ist durch die Nagelentfernung nicht möglich.
Gegebenenfalls müssen Medikamente, die die Blutgerinnung herabsetzen, beispielsweise Marcumar® oder Aspirin®, weggelassen werden. Dies wird mit dem behandelnden Arzt besprochen.
Findet der Eingriff an einer Zehe, besonders einer großen Zehe, statt, so sollten möglichst Schuhe mitgenommen werden, in die der Fuß auch mitsamt Verband hineinpasst. Es können sich beispielsweise Sandalen empfehlen, die an der vorderen Schnalle geöffnet werden können.
Falls die Operation unter ambulanten Bedingungen erfolgt, so muss der Patient beachten, dass er aufgrund der teils noch bestehenden Medikamentenwirkung für 24 Stunden kein Auto, keine anderen Verkehrsmittel und keine Maschinen selbst bedienen darf. Daher sollte er sich abholen lassen. Bedeutsame Entscheidungen sollten ebenfalls vertagt werden.
Schmerzmittel dürfen bei Bedarf eingenommen werden, abgesehen von Aspirin® und weiteren die Blutgerinnung beeinträchtigenden Arzneimittel.
Der Arm oder das Bein, an dem der Eingriff stattfand, sollten für mehrere Tage möglichst hoch gelegt werden. Hierdurch wird die Gefahr von Blutungen und Schwellungen vermindert. Spezielle Cremes und abpolsternde Verbände schonen das offene Nagelbett, das sehr empfindlich ist. Da bei der nichtoperativen Nagelentfernung ein aggressiver chemischer Stoff aufgetragen wird, sollte die umliegende Haut gut geschützt werden.
Für mehrere Tage nach der Operation sollte der Patient keinesfalls rauchen, da Wundheilungsstörungen dadurch verursacht oder verstärkt werden können.
Ergeben sich Auffälligkeiten, die Zeichen von Komplikationen sein können, so sollte möglichst rasch der Arzt kontaktiert werden.
aktualisiert am 31.10.2019