Bei einer Neurolyse werden Nerven durch bestimmte Wirkstoffe verödet, um chronische Schmerzen einzudämmen.
Die gezielte Verödung von Nerven eignet sich für chronische Schmerzzustände, die mit einfacheren Mitteln nicht erfolgreich behandelt werden können. Solche Schmerzen können durch ganz verschiedene Erkrankungen hervorgerufen werden, beispielsweise Muskel- und Nervenerkrankungen oder Durchblutungsstörungen. Oft wird auch keine definitive Ursache gefunden. In vielen Fällen eignet sich die Nervenverödung bei Tumorschmerzen.
Schmerz kann bei Gewebeschädigungen auftreten, aber manchmal auch ohne erkennbare Verletzung oder andere Erkrankung auftreten. Er kann leicht bis stark oder unerträglich sein (Schmerzintensität) und dumpf oder stechend verspürt werden (Schmerzqualität). Schmerzen können chronisch werden (z. B. chronisches Schmerzsyndrom) und werden durch eine Schmerztherapie behandelt.
Es erfolgt zunächst eine eingehende Anamnese (Befragung des Patienten), bei der der Schmerz genau beschrieben werden soll. Der Patient wird körperlich untersucht, besonders im Hinblick auf neurologische (nervenheilkundliche) Gesichtspunkte. Weitere Untersuchungen sind abhängig von der Erkrankung beziehungsweise der Symptomatik.
Die Schmerzen müssen nach der Ursache unterschieden werden.
Schmerzen können durch verschiedene Methoden behandelt werden, etwa durch Medikamente, Physiotherapie, manchmal auch durch Psychotherapie sowie durch Akupunktur. Eine andere Möglichkeit ist eine Nervenblockade, die durch Einspritzung eines örtlichen Betäubungsmittels geschieht.
Bevor die Nervenverödung (Neurolyse) stattfindet, muss eine diagnostische Nervenblockade erfolgen. Hierbei wird getestet, ob die richtige Wirkung erzielt wird. Es wird an den jeweiligen Nerv ein Betäubungsmedikament injiziert, wodurch die Nervenleitung für mehrere Stunden unterbrochen wird. Im Prinzip kann davon ausgegangen werden, dass durch eine Verödung dieselbe Wirkung erzielt wird, die Nervenblockade mit einem Betäubungsmittel ist jedoch in den allermeisten Fällen nicht dauerhaft.
Zur Nervenverödung (Neurolyse) wird dieselbe Einstichstelle verwendet wie bei der Nervenblockade. Allerdings wird ein anderer Wirkstoff eingespritzt (z. B. Phenol oder Alkohol), und die Injektion erfolgt langsamer. Durch das jeweilige Mittel wird der Nerv verödet. Manchmal tritt während der Behandlung ein brennender Schmerz auf, der rasch verschwindet. Eine Kontrolle mittels Röntgen oder Computertomographie (CT) kann durchgeführt werden, bisweilen wird ein Kontrastmittel zur besseren Darstellung zugeführt.
Die Verödung eines Nerven kann an verschiedenen Stellen des Körpers geschehen.
Bei Schmerzen im oberen Bauchbereich (durch Tumore von Speiseröhre, Magen oder Bauchspeicheldrüse) wird eine Verödung des Nervengeflechts im Oberbauch (Plexus coeliacus) vorgenommen. Die Injektion erfolgt vom Rücken, manchmal auch vom Bauch her.
Bei Schmerzen im Becken wird das Nervengeflecht im Becken (Plexus hypogastricus) einer Verödung unterzogen. Im Normalfall erfolgt dies vom Rücken aus.
Bei Schmerzen im After-, Becken- und Steißbeinbereich wird manchmal ein so genannter Sattelblock vorgenommen, bei dem das Mittel vom Rücken aus in den Rückenmarkskanal injiziert wird und dort hinabsinkt. Insbesondere kann dies dann sinnvoll sein, wenn ein künstlicher Darmausgang besteht und ein Harnkatheter liegt, da dann Blasen- und Darmentleerungsstörungen als Nebenwirkungen bedeutungslos werden.
Bei Schmerzen in einem oder wenigen Segmenten, die durch Nerven von einem Rückenmarksabschnitt aus versorgt werden, können die Hinterwurzeln und Nervenknoten (Spinalganglien) der jeweiligen Nerven verödet werden. Dazu wird das Mittel vom Rücken aus injiziert. Der Körper des Patienten kann so gedreht werden, dass sich der Wirkstoff an den hinteren Nervenwurzeln ansammelt. Diese Behandlungsform ist höchstens bei drei Segmenten möglich.
Im Normalfall sind keine Erweiterungen des Eingriffs notwendig.
Es kommt bei der Neurolyse zwangsläufig dazu, dass ein Nerv geschädigt wird. Dabei kommt es zu Sensibilitätsstörungen, auch Lähmungserscheinungen oder andere Funktionsausfälle können verursacht werden. So kann es bei bestimmten Nerven zum Harnverhalt oder Stuhlverhalt sowie zum unkontrollierten Harn- und Stuhlabgang kommen. Blutungen, Nachblutungen und Blutergüsse im Einstichbereich können vorkommen. Entzündungen (Abszesse = abgekapselte Entzündungsherde), Reizungen oder abgestorbene Gewebestellen können nicht ausgeschlossen werden. Eine Infektion kann sehr selten auch über die Blutbahn im Körper verteilt werden (Sepsis). Allergische Reaktionen verschiedenen Schweregrades, insbesondere durch die eingespritzten Mittel, sind möglich.
Hinweis: Dieser Abschnitt kann nur einen kurzen Abriss über die gängigsten Risiken, Nebenwirkungen und Komplikationen geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das Gespräch mit dem Arzt kann hierdurch nicht ersetzt werden.
Die Prognose der Neurolyse ist abhängig von der zugrundeliegenden Erkrankung. Meist ergibt sich innerhalb von Wochen oder Monaten eine deutliche Reduzierung der Schmerzen oder sogar eine komplette Beseitigung der Schmerzen. Ein solches Ergebnis kann allerdings nicht garantiert werden. Auch kann später der Schmerz wieder zunehmen, unter anderem weil die Nerven oft wieder funktionsfähig werden. Eine erneute Behandlung kann dann sinnvoll sein.
Bis sechs Stunden vorher dürfen kleinere Portionen gegessen und getrunken werden, ab diesem Zeitpunkt ist Essen, Trinken sowie auch Rauchen nicht mehr erlaubt. Bis zu zwei Stunden vorher dürfen allerdings noch geringe Mengen Wasser, Tee oder Limonade getrunken werden. Arzneimittel können auch noch kurz vorher mit etwas Wasser genommen werden. Bei Nichtbeachtung muss der Arzt darüber informiert werden, eventuell muss der Eingriff verschoben werden.
Körperschmuck (inklusive Piercings), Kontaktlinsen, herausnehmbare Zahnprothesen und Ähnliches muss vor dem Eingriff abgelegt werden. Auch Kosmetika sollten weggelassen werden.
Falls die Nervenverödung unter ambulanten Bedingungen erfolgt, so muss der Patient beachten, dass er aufgrund der teils noch bestehenden Medikamentenwirkung für 24 Stunden kein Auto, keine anderen Verkehrsmittel und keine Maschinen selbst bedienen darf. Daher sollte er sich abholen lassen. Bedeutsame Entscheidungen sollten ebenfalls vertagt werden. Weitere Arzneimittel sollten in dieser Zeit nur in Rücksprache mit dem Arzt eingenommen werden.
Bei Auffälligkeiten, die auf Komplikationen hinweisen könnten, sollte baldmöglichst der Arzt kontaktiert werden.
aktualisiert am 16.09.2022